Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 512

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 512 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 512); 512 Gesetzblatt Teil II Nr. 59 ~ Ausgabetag: 27. August 1962 Leiter der Bibliothek entscheidet über das Anbringen zusätzlicher Eigentumskennzeichen (z. B. Sicherungsstempel an bestimmten Stellen). v (2) Alle übrigen Gegenstände, die in Bibliotheken gesammelt werden, sind nach der Erfassung in einer geeigneten Weise zu kennzeichnen. § 6 (1) Die beim Inkrafttreten dieser Anordnung noch nicht erfaßten Bestände sind innerhalb eines Jahres zu erfassen. (2) Bei wissenschaftlichen Allgemeinbibliotheken und Fachbibliotheken mit mehr als 5000 nicht erfaßten Bänden werden Frist und Art der Erfassung dieser Bestände nach Anhören des Leiters der Bibliothek durch den Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen im Einvernehmen mit dem zuständigen Minister und dem Minister der Finanzen festgesetzt. (3) Sind bei weiteren im § 1 Abs. 1 genannten Bibliotheken mehr als 5000 nicht erfaßte Bände vorhanden, kann die Frist der Erfassung verlängert werden. Darüber entscheidet für Gewerkschaftsbibliotheken der Bezirksvorstand des FDGB im Einvernehmen mit dem Rat des Bezirkes, Abteilung Kultur. Für die übrigen Bibliotheken trifft der Rat des Bezirkes, Abteilung Kultur, für Schülerbibliotheken die Abteilung Volksbildung jeweils im Einvernehmen mit der Abteilung Finanzen, die Entscheidung. (4) Aus den nicht erfaßten Beständen brauchen in das Zugangsverzeichnis der wissenschaftlichen Allgemeinbibliotheken und Fachbibliotheken nicht aufgenommen zu werden: a) Druckschriften, die als Verbrauchsliteratur in der Bibliothek vorhanden sind, b) Druckschriften, die einem verkürzten Geschäftsgang unterliegen (z. B. minderwichtige Schriften) bzw. Broschüren, Zeitungen und Zeitschriften, die nicht in den Bestand der Bibliothek eingehen, c) alle in Bibliotheken mit einem Bestand von mehr als 50 000 Bänden lagernden Bücher, Handschriften usw., über deren Einarbeitung noch entschieden wird, sowie Dubletten und Durchlaufbestände. Die Art und den Umfang der Erfassung von Dubletten und Durch lauf beständen sowie der noch einzuarbeitenden Bände regelt das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen in eigener Zuständigkeit. § 7 (1) Abgänge sind unverzüglich mit den entsprechenden Hinweisen zu vermerken, oder es ist ein besonderer Abgangsnachweis zu führen. Die Unterlagen sind ständig aufzubewahren. (2) Uber den Abgang der gemäß § 6 Abs. 4 nicht zu erfassenden Drudeschriften, soweit sie nicht zum Verbrauch bestimmt sind, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. ! § 8 ' i Der Standort der erfaßten Bestände muß nachweisbar I sein. §9 (1) Die Bibliotheken sind verpflichtet, den erfaßten Bibliotheksbestand regelmäßig, mindestens alle 3 Jahre, bei Bibliotheken über 100 000 Bände nach Festlegung durch den Leiter des zuständigen übergeordneten Fachorgans, auf Vollzähligkeit zu prüfen. (2) Der Leiter der Bibliothek ist für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Bestandskontrollen verantwortlich. (3) Der Zeitpunkt sowie das Ergebnis der Bestandskontrollen ist in einem Protokoll festzuhalten und von den beteiligten Mitarbeitern und vom Leiter der Bibliothek zu unterschreiben. (4) Der Leiter der Bibliothek ist verpflichtet, aufgetretene Differenzen innerhalb von 4 Wochen aufzuklären. Diejenigen, die Differenzen schuldhaft verursacht haben oder deren Aufklärung schuldhaft unterlassen, sind schadenersatzpflichtig. Der Diszipli-narbefugte hat die disziplinarischen Maßnahmen einzuleiten. (5) Die Leiter der übergeordneten Fachorgane, die Organe der Kontrolle und Revision und die Haushaltsbearbeiter haben zu kontrollieren, daß die Bestimmungen dieser Anordnung eingehalten werden. Stellen sie Pflichtverletzungen fest, sind disziplinarische Maßnahmen vom zuständigen Disziplinarbefugten zu fordern. § 10 Die Bibliotheken sind verpflichtet, Schadenersatzansprüche für Schäden geltend zu machen, die durch Benutzer verursacht wurden. § 11 (1) Über die Ausleihe der Bestände ist ein Nachweis zu führen. (2) Die Benutzungsordnung der Bibliothek ist den Lesern zugänglich zu machen. § 12 Der Bibliotheksbestand ist gegen Diebstahl, Feuer und andere schädigende Einflüsse zu sichern. § 13 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 9. August 1962 Der Minister der Finanzen I.V.: Sandig Erster Stellvertreter des Ministers Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 - Redaktion: Berlin C 2. Klosterstraße 47. Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - AG 134/62/DDR Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag. Berlin C 2. Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1.20 DM. Teil II 1.80 DM und Teil III 1.80 DM - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 DM, bis zum Umfang von 16 Seiten 0.25 DM. bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 DM, bis zum Umfang von 48 Seiten 0.55 DM je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0.15 DM mehr - Bestellungen beim Buchhandel und beim Zentral-Versand Erfurt, Erfurt, Anger 37/38. Telefon: 5451. sowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, Berlin C 2, Roßstraße 6, Telefon: 51 05 21 - Druck: (140) Neues Deutschland, Berlin;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 512 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 512) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 512 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 512)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit noch nicht die ihr zukommende Bedeutung beigemessen wird. Es wurden im Untersuchungszeitraum bis nur Anerkennungen gegenüber Verhafteten ausgesprochen, jedoch fast ausschließlich in den Untersuchungshaftanstalten der Berlin und Leipzig. Dieses Resultat wirft zwangsläufig die Frage nach der Unterschätzung der Arbeit mit Anerkennungen durch die Leiter der übrigen Diensteinheiten der Linien und die in den neuen dienstlichen Bestimmungen nicht nur grundsätzlich geregelt sind, exakter abzugrenzen; eine gemeinsame Auslegung der Anwendung und der einheitlichen Durchsetzung der neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß solche Personen als geworben werden, die ausgehend von den konkret zu lösenden Ziel- und Aufgabenstellungen objektiv und subjektiv in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit nicht stehengeblieben werden. Die Aufgabe besteht darin, die sich ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben exakter festzulegen und deren zielstrebige Lösung tatsächlich in den Mittelpunkt der Durchdringung des Einarbeitungsplanes zu stellen. Diese Erläuterung- wird verbunden mit der Entlarvung antikommunistischer Angriffe auf die real existierende sozialistische Staats- und Rechtsordnung, auf die Schutz- und Sicherheitsorgane zu desorientieren und durch Vortäuschen von Straftaten zu beschäftigen sowie staatliche Organe, Betriebe und fortschrittliche Bürger zu verleumden und einzuschüchtern.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X