Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 498

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 498 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 498); 498 Gesetzblatt Teil II Nr. 57 Ausgabetag: 14. August 1962 (3) Der Apothekenrevisor darf nicht zur Revision einer Apotheke eingesetzt werden, in der er als Apotheker tätig ist oder die in dem Kreisgebiet liegt, in dem er seinen Wohnsitz hat. (4) Revisionen sind während der Dienstzeit der Apotheke durchzuführen. § 6 (1) Die Apothekenrevisionskommission hat zu prüfen, ob die Versorgung im Versorgungsbereich der Apotheke gesichert ist und wie die Apotheke unter Berücksichtigung der personellen Besetzung die Anlage- und Umlaufmittelfonds hierfür einsetzt. (2) Die Apothekenrevision ist nach den vom Minister für Gesundheitswesen festzulegenden Arbeitsrichtlinien für Apothekenrevisionen durchzuführen und erstreckt sich insbesondere auf folgende Gebiete: 1. Personelle Besetzung a) Leitung der Apotheke, b) Stellenplan der Apotheke, Qualifikation, ausreichende Anleitung und Aufsicht sowie richtiger Einsatz der Apothekenmitarbeiter entsprechend der Ausbildung, c) Anwesenheit der Apothekenmitarbeiter, Einhaltung und Ausnutzung der Arbeitszeit, Urlaubsregelung sowie Durchführung des Bereitschaftsdienstes. 2. Fachlich-technische Ausstattung a) Stand und Beschaffenheit der Räume und der technischen Ausrüstung im Hinblick auf die Aufgaben der Apotheke gemäß der Apothekenbetriebsordnung vom 2. April 1958 (GBl. I S. 379), b) ausreichende und sortimentsgerechte Bevorratung entsprechend der Struktur des Versorgungsbereiches der Apotheke, c) Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Aufbewahrung, Zubereitung und Abgabe von Arzneimitteln, insbesondere bei der Abgabe von Betäubungsmitteln und Giften, d) Beachtung der Arbeitsschutzanordnungen, e) Aufbewahrung der Unterlagen, die auf Grund des § 6 der Apothekenbetriebsordnung in der Apotheke vorhanden sein müssen. 3. Wirtschaftliche Leitung der staatlichen Apotheken a) Vollständige Erfassung (Anlagenkartei) und ordnungsgemäße Verwaltung des übertragenen Volkseigentums, b) Bereitstellung, . Einsatz, richtige und rationelle Ausnutzung der Umlaufmittel, c) Durchführung und Kontrolle der Aufzeichnungen über den Wirtschaftsablauf (Grundtage-, Wareneingangs- und Rechnungsausgangsbuch, Rechnungslegung), d) richtige Einstufung des Apothekenpersonals in die Vergütungsgruppen und ordnungsgemäße Gehaltszahlung, e) Haushaltsbeziehungen (Gewinnabführung, Umlaufmittelab- und -Zuführung), f) Einhaltung des Sparsamkeitsprinzips und der Finanzdisziplin. 4. Wirtschaftliche Leitung der privatwirtschaftlich betriebenen Apotheken Die Überprüfung der wirtschaftlichen "Leitung der privatwirtschaftlich betriebenen Apotheken gehört nicht zu den Aufgaben der Apothekenrevisionskommission. (3) Der Bezirksarzt kann der Revisionskommission für die Überprüfung der Apotheken besondere Prüfungsaufträge erteilen. § 7 (1) Die Mitglieder der Revisionskommission sind berechtigt, sämtliche Apothekenräume zu betreten, in alle Unterlagen des Apothekenbetriebes Einsicht zu nehmen, zweckdienliche Auskünfte zu verlangen und kostenlos Arzneimittelproben zu entnehmen. (2) Der Apothekenleiter und die Apothekenmitarbeiter sind verpflichtet, den Maßnahmen der Mitglieder der Revisionskommission zu entsprechen und sie in sonstiger Weise bei der Durchführung ihrer Prüfungsaufgaben zu unterstützen. (3) Der Apothekenleiter oder sein Vertreter muß für die Dauer der Revision in der Apotheke zugegen sein. § 8 (1) Nach Abschluß der Revision findet eine Schlußbesprechung der Revisionskommission mit den Mitarbeitern der Apotheke statt. Hierzu sind einzuladen: a) bei staatlichen Apotheken der Kreisapotheker und der Haushaltsbearbeiter der Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen und ein Vertreter der Abteilung Finanzen des Rates des Kreises, ein Vertreter des Kreisvorstandes der Gewerkschaft Gesundheitswesen; b) bei privatwirtschaftlich betriebenen Apotheken der Kreisapotheker und ein Vertreter der Abteilung Finanzen des Rates des Kreises, ein Vertreter des Kreisvorstandes der Gewerkschaft Gesundheitswesen. (2) Die Mitglieder der Revisionskommission teilen in der Schlußbesprechung das Ergebnis ihrer Prüffeststellungen mit, nennen die Beanstandungen und Mängel und schlagen die ihnen geeignet erscheinenden Maßnahmen für deren Beseitigung vor. (3) Die Teilnehmer der Schlußbesprechung sollen die Prüffeststellungen erörtern, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen Stellung nehmen und das Ergebnis der Revision auswerten. (4) Zur Beseitigung der Beanstandungen und Mängel kann die Revisionskommission unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Schlußbesprechung die Durchführung von Maßnahmen verlangen und hierfür Fristen setzen. § 9 (1) Uber die Revision und die Schlußbesprechung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von den Mitgliedern der Revisionskommission und dem Apothekenleiter zu unterschreiben ist (Revisionsprotokoll).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges berechtigt. Die Bestätigung ist unverzüglich beim Leiterder Abteilung einzuholen. Er hat diese Maßnahmen zu bestätigen oder aufzuheben. Über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen.

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