Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 472

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 472 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 472); 472 Gesetzblatt Teil II Nr. 53 Ausgabetag: 31. Juli 1962 § 6 (1) Diese Anordnung tritt am 1. August 1962 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 24. Juli 1959 über die Gewährung von Stipendien bei der Ausbildung als Diplomlehrer für Marxismus-Leninismus (GBl. I S. 647) außer Kraft. Berlin, den 9. Juli 1962 Der Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen I.V.: Dahlem Erster Stellvertreter des Staatssekretärs Anordnung Nr. 4* über die Verfahrensregelung für den Import. Vom 12. Juli 1962 x"'- Auf Grund des § 36 der Verordnung vom 9. Januar 1958 über die Durchführung des Außenhandels (GBl.' I S. 89) wird im Interesse der schnelleren Weiterbeförderung und der Vereinfachung der Frachtberechnung für Importwaren, die mit der Eisenbahn transportiert werden, im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates folgendes angeordnet: § 1 Bei Lieferung mit der Eisenbahn haben die Empfänger (Besteller) die Frachtkosten ab Grenzmarkierung der Deutschen Demokratischen Republik (Tarifschnittpunkt) zu tragen. § 2 Der § 19 Abs. 3 Buchst, a der Anordnung vom 24. Januar 1958 über die Verfahrensregelung für den Import (GBl. I S. 103) erhält folgende Fassung: „Bei Lieferung mit der Eisenbahn frei beladen an-kommender Waggon Grenzmarkierung der Deutschen Demokratischen Republik (Tarifschnittpunkt).“ § 3 Die auf der Grundlage des bisherigen § 19 Abs. 3 Buchst, a festgesetzten Importabgabepreise des Außenhandels bleiben unverändert bestehen. § 4 Diese Anordnung tritt für Importe über den Grenzübergang Bad Schandau mit ihrer Verkündung und für Importe über alle anderen Grenzübergänge am 1. Januar 1963 in Kraft. Berlin, den 12. Juli 1962 Der Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel I. V.: Hüttenrauch Staatssekretär und Erster Stellvertreter des Ministers Anordnung Nr. 3 (GBl II 1961 Nr. 46 S. 309) Anordnung Nr. 14* über die Festsetzung bergbaulicher Schutzgebiete. Vom 16. Juli 1962 Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Gesetzes vom 14. März 1951 zur Sicherung der Lagerstätten von Bodenschätzen gegen Bebauung (GBl. S 199) wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister für Bauwesen folgendes angeordnet: § 1 (1) In den Kreisen Borna und Grimma, Bezirk Leipzig, werden gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 14. März 1951 die von der Obersten Bergbehörde der Deutschen Demokratischen Republik abgegrenzten Flächen zum bergbaulichen Schutzgebiet erklärt. (2) Verbindliche Grundlage für die Kennzeichnung der neu festgelegten bergbaulichen Schutzgebiete ist das von der Obersten Bergbehörde auf den Lageplänen den topographischen Karten im Maßstab 1 :25 000 Pegau, Blatt 4839; Borna, Blatt 4840; Bad Lausick, Blatt 4841; Meuselwitz, Blatt 4939; Regis-Breitingen, Blatt 4940; Frohburg, Blatt 4941 umgrenzte und kolorierte Gebiet. § 2 Der Leiter der Obersten Bergbehörde übergibt nach Inkrafttreten dieser Anordnung den Vorsitzenden der Räte der Kreise Borna und Grimma, dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes Leipzig sowie den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates Ausfertigungen der im § 1 Abs. 2 genannten Lagepläne. § 3 Über die Durchführung von Bauvorhaben auch der Bauvorhaben der zentralen Planträger entscheidet für den Bereich der bergbaulichen Schutzgebiete in den Kreisen Borna und Grimma die Bergbehörde Borna. §4 Die Bestimmungen des § 2 Absätze 2 und 3, § 3, § 4 Abs. 2, § 5 und § 6 der Anordnung Nr. 8 vom 8. April 1960 über die Festsetzung bergbaulicher Schutzgebiete (GBl. I S. 303) sind für die durch diese Anordnung festgesetzten bergbaulichen Schutzgebiete entsprechend an- zuwenden. § 5 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft- Leipzig, den 16. Juli 1962 Der Leiter der Obersten Bergbehörde der Deutschen Demokratischen Republik D ö r f e 11 Anordnung Nr. 13 (GBl. II Nr 51 S. 451) Herausgeber: Büro des Mimsterraies der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2. Klosterstraße 47 - Redaktion: Berlin C 2 Klosterstraße 47. Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - AG 134/62/DDR Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlas Berlin C 2. Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezjp nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil 1 1.20 DM. Teil II 1.80 DM und Teil III 1.80 DM - Einzelabgabe bi? zurr Umfans von 8 Seiten 0.15 DM. bis zum Umfang von 16 Seiten 0.25 DM. bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 DM. bis zum Umfang von 48 Seiten 0.55 DM ie Fxcmpiar. jp weiter*5 16 Seiten .15 DM mehr - Bestellungen beim Buchhandel und beim Zentral-Versand Erfurt. Erfurt. Angor 37-38. Telefon. 5451. sowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, Berlin C 2. Roßstraße 6. Telefon: 51 05 21 - Druck: (516) Tribüne Treptow;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden kann. Es ist vor allem zu analysieren, ob aus den vorliegenden Informationen Hinweise auf den Verdacht oder der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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