Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 469

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 469 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 469); Gesetzblatt Teil II Nr. 53 Ausgabetag: 31. Juli 1962 469 tung beim übergeordneten Disziplinarbefugten einzureichen. Dieser kann den Fachschullehrer auch mündlich hören. § 9 Die Entscheidung im Disziplinarverfahren ist schriftlich festzulegen und dem betreffenden Fachschullehrer mündlich bekanntzugeben. Mit der Bekanntgabe der Disziplinarstrafe ist der Fachschullehrer nochmals ausdrücklich über die Rechtsmittel zu belehren. Die erfolgte Rechtsmittelbelehrung ist protokollarisch festzuhalten. Erst vom Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung beginnt die Beschwerdefrist. § 10 (1) Nach Ablauf der Beschwerdefrist bzw. nach Entscheidung über die Beschwerde ist die ausgesprochene Disziplinarstrafe in die Kaderakte des Fachschullehrers einzutragen. (2) Bei Löschung der Disziplinarstrafe sind sämtliche Unterlagen über das Disziplinarverfahren so aus der Kaderakte zu entfernen, daß kein Hinweis über das Disziplinarverfahren mehr zu ersehen ist. Anordnung über das Statut der Deutschen Lufthansa. Vom 12. Juli 1962 § 1 Rechtliche Stellung und Sitz (1) Die Deutsche Lufthansa ist ein volkseigener Verkehrsbetrieb im Sinne des § 1 der Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S 225). (2) Die Deutsche Lufthansa untersteht dem Ministerium für Verkehrswesen. Ihr Sitz ist Berlin. § 2 Aufgaben (1) Die Deutsche Lufthansa führt als volkseigener Luftverkehrsbetrieb Lufttransporte und andere Leistungen aus. (2) Insbesondere hat die Deutsche Lufthansa folgende Aufgaben zu erfüllen: 1. Durchführung des Inland-Flugverkehrs und des internationalen Flugverkehrs, wie Transport von Personen, Reisegepäck, Frachtgut und Post; 2. Verkauf von Flugscheinen und sonstigen Transportdokumenten für die eigenen Linien und für die Dienste anderer Luftverkehrsbetriebe; 3. Durchführung von a) Flügen für geologische und meteorologische Zwecke, b) Flügen füiavio-chemische Zwecke, insbesondere zur Schädlingsbekämpfung, Düngung und Brandbekämpfung, c) Flügen für Aufgaben der Wissenschaft, der Forschung sowie der industriellen Produktion und des Bauwesens, d) Schau-, Rund- und Werbeflügen. (3) Die Deutsche Lufthansa ist berechtigt, Verträge mit Luftverkehrsbetrieben des In- und Auslandes über kommerzielle und technische Zusammenarbeit, über den Verkauf von Flugscheinen und sonstigen Transportdokumenten, über die Charterung oder Mietung von Luftfahrzeugen sowie über andere ihr Aufgabengebiet betreffende Fragen abzuschließen, sofern die sich daraus ergebenden Verpflichtungen im Rahmen der bestätigten Planauflagen liegen. § 3 Leitung (1) Die Leitung der Deutschen Lufthansa erfolgt nach den Grundsätzen der Einzelleitung und der persönlichen Verantwortung unter ständiger Einbeziehung der Werktätigen und ihrer gesellschaftlichen Organisationen. (2) Die Deutsche Lufthansa wird durch den Generaldirektor geleitet, der gemäß den geltenden Bestimmungen berufen und abberufen wird. Der Generaldirektor ist für die politische, ökonomische und organisatorische Tätigkeit des gesamten Betriebes verantwortlich und dem Stellvertreter des Ministers und Leiter der Hauptverwaltung der Zivilen Luftfahrt gegenüber rechenschaftspflichtig. Er handelt im Namen des Betriebes auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und ist an die Pläne und die ihm erteilten Weisungen gebunden. (3) Dem Generaldirektor unterstehen unmittelbar als leitende Mitarbeiter: a) der Direktor für Flugbetrieb, b) der Direktor für Verkehr, c) der Direktor für Technik, d) der Kaufmännische Leiter, e) der Leiter des Betriebsteils Wirtschaftsflug, f) der Hauptbuchhalter. Die Berufung und Abberufung der leitenden Mitarbeiter erfolgt nach der Nomenklatur des Ministeriums für Verkehrswesen. Der Hauptbuchhalter wird nach den hierfür geltenden Bestimmungen berufen und abberufen. (4) Im Falle der Verhinderung wird der Generaldirektor durch einen von ihm bestimmten Direktor vertreten. (5) Alle mit Leitungsaufgaben betrauten Mitarbeiter sind in ihrem Aufgabenbereich weisungsbefugt und persönlich verantwortlich. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Weisungen des Generaldirektors aus. (6) Der Abschluß und die Auflösung der Arbeitsverträge für die nicht im Abs. 3 genannten Mitarbeiter der Deutschen Lufthansa erfolgen nach den hierfür geltenden Bestimmungen. § 4 Struktur und Arbeitsweise (1) Für die Struktur der Deutschen Lufthansa gilt der vom Minister für Verkehrswesen bestätigte Strukturplan. (2) Zur Durchführung der im § 2 genannten Aufgaben ist die Deutsche Lufthansa zum Betrieb von wirtschaftlichen Einrichtungen aller Art sowie von Niederlassungen und Zweigstellen im In- und Ausland berechtigt. Solche Einrichtungen haben zur Bezeichnung „Deutsche Lufthansa“ den Bereich und den Namen des Ortes, an dem sie tätig sind, zu führen. (3) Die Mitarbeiter der Deutschen Lufthansa haben eine hohe Verantwortung bei der Planung und Durchführung des Luftverkehrs. Ihre gesamte Tätigkeit muß stets auf die Verwirklichung der Interessen des Arbei-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , Andropow, Rede zum Geburtstag von Dzierzynski, Ausgewählte Reden und Schriften, Staatssicherheit Potsdam, Honecker, Bericht des der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin. Zu aktuellen Fragen der Innen- und Außenpolitik der Aus der Rede auf der Aktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res in ra, Neues Deutschland. Bericht des der an den Parteitag der Partei , Berichterstattert Genosse Erich Honecker, Bietz-Verlag Berlin, - Hede des Genossen Erich Hielke zur Eröffnung des Partei lehrJahres und des vom Bericht des Politbüros an das der Tagung des der Partei , Dietz Verlag Berlin Über die Aufgaben der Partei bei der Vorbereitung des Parteitages, Referat auf der Beratung das der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? im Besland. insbesondere zur Überprüfung der Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der und zum Verhindern von Doppelagententätigkeit: das rechtzeitige Erkennen von Gefahrenmomenten für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit der und und die notwendige Atmosphäre maximal gegeben sind. Die Befähigung und Erziehung der durch die operativen Mitarbeiter zur ständigen Einhaltung der Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen.

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