Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 439

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 439 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 439); Gesetzblatt Teil II Nr. 50 Ausgabetag: 23. Juli 1962 439 eine Rüdeforderung der Ware durch den Lieferer innerhalb der gleichen Frist nicht vorliegt. Die Rechnungserteilung erfolgt unmittelbar von dem nach § 10 hierzu Verpflichteten an den verarbeitenden Betrieb. § 14 Anzeige erkennbarer Mängel (1) Erkennbare Mängel sind vom Besteller dem Lieferer durch Empfangsgutachten gemäß § 16 Abs. 1 nachzuweisen. Der Besteller hat den Befund des Gutachtens innerhalb von 48 Stunden nach Entgegennahme der Ware dem Lieferer telegrafisch anzuzeigen und das Gutachten innerhalb von 3 Tagen nach Begutachtung in zweifacher Ausfertigung zu übersenden. (2) Erkennbare Mängel sind bei Lieferungen aus anderen DSG-Bereichen innerhalb der im Abs. 1 genannten Fristen durch jeweils eine telegrafische Anzeige und durch Übersendung einer Ausfertigung des Gutachtens an den Lieferer und zwei Ausfertigungen an den Dritten anzuzeigen. (3) Ist der Rat des Kreises trotz Durchführung aller erforderlicher Maßnahmen nicht in der Lage, einen Gutachter für die termingerechte Begutachtung zu stellen, so hat er unverzüglich dafür zu sorgen, daß ein Gutachter aus einem anderen Kreis die Begutachtung termingerecht durchführt. (4) Soweit eine Qualitätsabnahme auf der Verlade-y Station nicht erfolgt ist, sind dem Vermehrer erkennbare Mängel von seinem Vertragspartner durch Empfangsgutachten oder durch Schiedsgutachten anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige auf Grund eines Empfangsgutachtens, so ist der Befund dieses Gutachtens dem Vermehrer innerhalb von 12 Stunden nach Eingang der telegrafischen Mitteilung des Befundes des Empfangsgutachtens telegrafisch anzuzeigen. Eine Ausfertigung des Gutachtens ist dem Vermehrer innerhalb von 3 Tagen nach Empfang zu übersenden. Erfolgt die Anzeige auf Grund eines Schiedsgutachtens, so ist dem Vermehrer der Mangel innerhalb von 3 Tagen nach Empfang des Gutachtens durch Übersendung einer Ausfertigung anzuzeigen. (5) Die Fristen für die Mängelanzeige nach den Absätzen 1, 2 und 4 sind gewahrt, wenn das Telegramm jeweils vor Ablauf dieser Fristen aufgegeben und der Brief mit den Ausfertigungen des Gutachtens innerhalb y von einem Tage nach Empfang abgesandt wurden. In Zweifelsfällen gilt als Tag der Absendung des Briefes das Datum des Postaufgabestempels. Nw'/ (6) Die telegrafische Bekanntgabe des Befundes des Gutachtens umfaßt insbesondere folgende Angaben: Nummer des Transportmittels, Bezeichnung der Sorte und Stufe, Name der Verladestation, Bezeichnung des Lagerortes, sofern bereits entladen, Angabe der im Gutachten festgestellten Mängel mit Masseprozenien abzüglich der Mängelfreigrenzen, Grad der Minderung und Minderwert, darunter Minderungen, die auf Verladung in offenen Wagen zurückzuführen sind, evtl, festgelegter Verwendungszweck, festgelegter Sortierlohn gemäß Abs. 7, Abnahmeverweigerung ja/nein. Sind in der telegrafischen Bekanntgabe des Befundes eine oder mehrere dieser Angaben nicht enthalten und machen sich telegrafische oder telefonische Rückfragen erforderlich, so hat der Besteller die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. (7) Wird in Gutachten das Aussortieren der Ware festgelegt, so setzt der Gutachter den Sortierlohn je 100 kg fest. Dieser Sortierlohn ist das Entgelt für die Arbeit des Sortierens, das von dem nach § 19 Abs. 1 zur Gewährleistung Verpflichteten zu tragen ist. Der Besteller hat dem Lieferer die durchgeführte Sortierung unverzüglich, bei Herbstlieferungen jedoch spätestens bis zum 15 Dezember des Lieferjahres und bei Frühjahrslieferungen bis spätestens zum 15. Mai des Lieferjahres schriftlich anzuzeigen. Bei Lieferungen zum Konsumanbau über den Bereich eines DSG-Betriebes hinaus hat die Anzeige innerhalb der gleichen Fristen gegenüber dem Dritten zu erfolgen. Innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anzeige ist dem Vermehrer die durchgeführte Sortierung von seinem Vertragspartner anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung einer der genannten Fristen verliert der zur Anzeige Berechtigte seine Rechte auf Forderung des Sortierlohnes. (8) Ergibt sich bei den der amtlichen Pflanzgutkontrolle nach § 12 Abs. 2 unterliegenden Sorten und Stufen auf Grund des Ergebnisses der Pflanzgutkontrolle eine Abweichung zu der im Vermehrungsvertrag oder Liefervertrag vereinbarten Stufe, so ist der Lieferer verpflichtet, dem Vermehrer und dem Besteller innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Ergebnisses der Pflanzgutkontrolle, spätestens jedoch bis zum 15. April des dem Erntejahr folgenden Jahres, dieses Ergebnis anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist gilt insoweit als verlängert. Nach Ablauf dieser Frist erlöschen gegenüber dem Vermehrer alle Rechte auf Forderung von Gewährleistung. Die Rechte des Bestellers auf Forderung von Gewährleistung gegenüber dem Lieferer werden dadurch nicht berührt. Durch die Übersendung der mit den Werten des Untersuchungszeugnisses über die amtliche Pflanzgutkontrolle ausgefertigten Lastschrift an den Vermehrer und der mit diesen Werten ausgefertigten Gutschrift an den Besteller gilt der Mangel als gegenüber dem gemäß § 19 Abs. 2 zur Gewährleistung Verpflichteten formgerecht angezeigt. (9) Bei Lieferungen über den Bereich eines DSG-Be-triebes hinaus hat die Anzeige gemäß Abs. 8 zu erfolgen : a) bei Lieferungen zum Vermehrungsanbau vom Dritten gegenüber dem Vermehrer und dem Lieferer innerhalb der im Abs. 8 genannten Frist und vom Lieferer gegenüber dem Besteller innerhalb weiterer 5 Tage; b) bei Lieferungen zum Konsumanbau vom Dritten gegenüber dem Vermehrer und dem Besteller innerhalb der im Abs. 8 genannten Frist. Der Dritte hat gleichzeitig den Lieferer über den Inhalt der Anzeige zu unterrichten. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Abs. 8 entsprechend. § 15 Anzeige verborgener Mängel (1) Verborgene Mängel sind Mängel der Sortenechtheit und Sortenreinheit. (2) Der Besteller hat unverzüglich nach Feststellung des Mangels ein Feldbestandsgutachten gemäß § 16 Abs. 2 fertigen zu lassen und dem Lieferer den Befund des Gutachtens innerhalb von 24 Stunden nach Begutach-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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