Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 438

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 438 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 438); 438 Gesetzblatt Teil II Nr. 50 Ausgabetag: 23. Juli 1962 (3) Die Kosten des Verwiegens auf dem Versandbahnhof oder einem Unterwegsbannhof trägt der Vermehrer. Die Kosien des Leerverwieg;ns auf dem Bestimmungsbahnhof trägt der Besteller, sofern eine Taramassendifferenz von nicht mehr als 2 % der angeschriebenen Eigenmasse des Güterwagens festgestellt wird. Übersteigt die Massendifferenz 2 %, so trägt die Kosten der Vermehrer. (4) Wird nicht mit Transportmitteln der Deutschen Reichsbahn versandt oder erfolgt Selbstabholung, so ist die durcn Fuhrwerkswaage oder Einzelverwiegung ermittelte Masse maßgebend. Die Kosten der Verwiegung trägt der Vermehrer. (5) Wird weniger als die disponierte Masse verladen, so hat der Vermehrer den tarifmäßigen Transportkostenunterschied seinem Vertragspartner zu erstatten. Fehlmassen bis zu 10% der disponierten Masse bleiben unberücksichtigt. Der Vermehrungsvertrag oder Liefervertrag gilt als erfüllt, wenn die vertraglich gebundene Masse zwischen 95 % und 105 % realisiert wurde. (6) Die Eigenmasse des Verpackungs- und Frostschutzmaterials sowie der Vorsatz- und Trennungsbretter ist im Frachtbrief zu vermerken. § 10 Rechnungserteilung (1) Bei Lieferungen innerhalb eines DSG-Bereiches ist der Lieferer verpflichtet, dem Besteller innerhalb von 5 Werktagen nach Versand oder Auslieferung der Ware Rechnung zu erteilen. (2) Bei Lieferungen aus anderen DSG-Bereichen zum Konsumanbau ist der Dritte verpflichtet, dem Besteller innerhalb der im Abs. 1 genannten Frist Rechnung zu erteilen. Die Rechnungserteilung durch den Dritten und die Bezahlung durch den Besteller an den Dritten ist in dem zwischen Lieferer und Besteller abzuschließenden Liefervertrag zu vereinbaren. Bei Lieferungen aüs anderen DSG-Bereichen zum Vermehrungsanbau ist der Dritte verpflichtet, innerhalb der im Abs. 1 genannten Frist dem Lieferer Rechnung zu erteilen. Die Rechnungserteilung des Lieferers an den Besteller hat innerhalb weiterer 5 Werktage zu erfolgen. (3) Wird die Masse der Lieferung durch bahnamtliche Verwiegung auf dem Versandbahnhof oder einem Un-terwegsbahnhef ermittelt, so beginnt die Frist für die Rechnungserteilung nach den Absätzen 1 und 2 bei Lieferungen innerhalb eines DSG-Bereiches mit der Vorlage des Ergebnisses der Verwiegung beim Lieferer und bei Lieferungen aus anderen DSG-Bereichen mit der Vorlage beim Dritten. (4) In Zweifelsfälien gilt als Tag der Inrechnungstellung das Datum des Postaufgabestempels. § 11 Vertragsstrafe Die Lieferverträge und die Vermehrungsverträge haben Vertragsstrafen in folgender Höhe zum Inhalt: 1. bei Verzug mit der Lieferung 0,5 % des Wertes des Vertragsgegenstandes oder des betroffenen Teiles des Vertragsgegenstandes für jeden Tag der Vertragsverletzung, jedoch nicht mehr als 6 %; 2. bei Verzug mit der Erteilung der Versanddisposition, mit der Rechnungserteilung, mit der Warenabnahme 0,3 % des Wertes des Vertragsgegenstandes oder des betroffenen Teiles des Vertragsgegenstandes für jeden Tag der Vertragsverletzung, jedoch nicht mehr als 6 %; 3. bei nicht qualitätsgerechter Lieferung 10, DM je Prozent des vom Gutachter festgesetzten Minderwertes, bezogen auf 150 dt, mit Ausnahme der Abnahmeverweigerung für den gesamten Inhalt eines Güterwagens nach § 13, bei der 10 % des Gesamtwertes der Wagenladung zu berechnen sind; 4. bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen über das Sortiment oder die Art und Weise der Verpackung 5 % des Wertes des Vertragsgegenstandes oder des betroffenen Teiles des Vertragsgegenstandes; 5. bei Nichterfüllung außer in dem in Ziff. 6 genannten Falle sowie bei vertragswidriger Nichtabnahme und bei Rücktrdt wegen nicht rechtzeitiger Lieferung 10 % des. Wertes des Vertragsgegenstandes oder des betroffenen Teiles des Vertragsgegenstandes; C. bei Nichterfüllung des Vermehrungsvertrages durch den Vermehrer infolge zweckentfremdeter Verwendung des Vertragsgegenstandes 50 % des Wertes des Vertragsgegenstandes oder des betroffenen Teiles des Vertragsgegenstandes. Die zweckentfremdete Verwendung ist vom Lieferer nachzuweisen. § 12 Qualitätsvorschriften (1) Das Pflanzgut muß den Qualitätsmerkmalen entsprechen, die in TGL oder in anderen gesetzlichen Bestimmungen oder in den vom Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft auf Grund gesetzlicher Bestimmungen erteilten Sondergenehmigungen festgelegt sind. (2) Soweit vom Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft eine amtliche Pflanzgut-kontrolle festgelegt fst, erfolgt die endgültige Anerkennung der hiervon betroffenen Sorten und Stufen nach Vorlage des Ergebnisses dieser Pflanzgutkontrolle. Die betreffenden Sorten und Stufen werden in jedem Jahr vom Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft in seinen „Verfügungen und Mitteilungen“ rechtzeitig bekanntgegeben. § 13 , Abnahme durch den Besteller (1) Für die Beurteilung von Mängeln, die Festsetzung von Minderwerten und die Abnahme sind die TGL für Pflanzkartoffeln zugrunde zu legen. Soweit hiernach die Abnahme verweigert werden kann oder aus Gründen des Pflanzenschutzes verweigert werden muß, ist die Abnahmeverweigerung bei Lieferungen innerhalb eines DSG-Bereiches dem Lieferer und bei Lieferungen aus anderen DSG-Bereichen dem Lieferer und dem Dritten innerhalb der im § 14 Abs. 1 festgelegten Frist mit der telegrafischen Bekanntgabe des Befundes des Empfangsgutachtens anzuzeigen. (2) Gelieferte Ware, deren Abnahme als Pflanzkartoffeln gemäß Abs. 1 verweigert oder deren endgültige Anerkennung im Ergebnis der amtlichen Pflanzgutkön-trolle abgelehnt wurde, ist vom Besteller unmittelbar dem vom Gutachter festgelegten Verwendungszweck entsprechend der Verfügung des Rates des Kreises, Abteilung Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, zuzuführen, sofern die Frist für eine Überprüfung des Empfangsgutachtens gemäß § 16 Abs. 1 durch Schiedsgutachten gemäß § 16 Abs. 3 verstrichen ist oder;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Stellung bestimmter Hintermänner im In- Ausland, aus den mit einer Inhaftierung verbundenen möglichen nationalen oder auch internationalen schädlichen Auswirkungen für die Politik der Partei und Regierung aufzuwiegeln und zu Aktionen wie Proteste und Streiks zu veranlassen. - Eine besondere Rolle spielen hierbei auch auftretende Probleme im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen. Zur Durchführung spezifischer operativ-technischer Aufgaben in den Untersuchungshaftanstalten ist eine enge Zusammenarbeit unerläßlich, um neue operativ-technische Mittel zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Fragen der Sicherheit und Ordnung. Das Staatssicherheit führt den Kampf gegen die Feinde in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen zu unterbinden.

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