Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 414

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 414 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 414); 414 Gesetzblatt Teil II Nr. 49 Ausgabetag: 20. Juli 1962 Die Vorsitzenden der Räte der Bezirke haben zu veranlassen, daß a) vorhandene Gewächshausteile, deren Aufbau noch nicht gesichert ist, unverzüglich in Spezialbetriebe des Gemüsebaues umgesetzt und dort sofort auf gebaut werden. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn in den für den Aufbau einer Gewächshauswirtschaft vorgesehenen Betrieben nicht die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung dieser Anlagen geschaffen werden können; b) bis zum Beginn der Gemüseeinlagerung in den Spezialbetrieben zusätzlich Lagerkapazitäten für Gemüse in Altbauten durch Nutzung örtlicher Reserven geschaffen werden. Für erforderliche Um- und Ausbauten sind, soweit erforderlich, zusätzliche Kredite zu gewähren; c) unverzüglich die Herstellung von Direktbeziehungen zwischen den Spezialbetrieben und den Großhandelsgesellschaften der Großstädte bzw. Industriezentren erfolgt. Die frei werdende Erfassungsspanne von 6 % ist so zwischen dem Erzeuger und dem Empfangsgroßhandel zu verteilen, daß der Empfangsgroßhandel daraus die anfallenden Mehrkosten durch die direkte Abnahme vom Erzeuger, der Erzeuger jedoch mindestens 50 % der frei werdenden Summe erhält; d) bis zum 30. Juli 1962 für jeden Spezialbetrieb ein Plan für die Produktion und Lagerung zur Erreichung einer kontinuierlichen und höchstmöglichen Lieferung von Gemüse an die Großstädte und Industriezentren erarbeitet wird. Der Plan muß vom Bedarf der Versorgungszentren ausgehen. Soweit die Direktlieferung der Spezialbetriebe in die Versorgungszentren durch den gegenwärtig verbindlichen Liefer-und Empfangsplan behindert wird, sind sofort Veränderungen vorzunehmen. II. Maßnahmen zur Verbesserung der Lagerung und Verarbeitung von Gemüse 1 1. a) Der Minister für Handel und Versorgung hat den Vertragsabschluß bis 31. Juli 1962 für die zusätzlich angebauten Gemüseflächen und Mengen zu veranlassen. b) Die Vorsitzenden der Räte der Bezirke erteilen die entsprechenden Auflagen den Räten der Kreise bis zum 5. Juli 1962. Die erforderlichen Mietenplätze sind bei den Großhandelsgesellschaften Obst und Gemüse anzulegen. Uber die Einlagerung in den sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben sind durch die Großhandelsgesellschaften Obst und Gemüse Verträge abzuschließen. Für die Kontrolle der in den Einlagerungsverträgen zu vereinbarenden Verpflichtungen hinsichtlich der mengen- und qualitätsmäßigen Erhaltung der Lagerbestände ist der Direktor der Großhandelsgesellschaft verantwortlich. Dazu sind nach einem festen Plan regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Für die Lagerung von Möhren und Kohlrüben und Roten Rüben sind vor allem Erdmieten, von Kopfkohl, Sellerie, Zwiebeln, Kohlrabi und Rettich geeignete frostfreie Keller und Altbauten und von Herbstporree der frostfreie Einschlag zu verwenden. 2. a) Zur erhöhten Herstellung von Gemüse- und Obstkonserven, insbesondere aus dem Aufkommen während der Erntespitzen, werden die Vorsitzenden der Räte der Bezirke beauftragt, eine Kapazitätsreserve zur Verarbeitung von zusätzlich anfallender Frischwarenmenge zu schaffen. Dabei sind insbesondere solche Maßnahmen zu treffen, wie die Organisierung der Arbeit in 3 Schichten, die zeitweilige Umstellung von Betrieben, die Fertiggerichte produzieren, sowie die verstärkte Aufnahme der Produktion von Tomatensaft, Birnenmost, Pflaumensaft, Pflaumenmus u. a. Erzeugnissen, die bisher nur im geringen Umfang hergestellt werden. Zur Verarbeitung der Mengen aus dem Zusatzanbau und zur Verringerung der Gefahr von Auswinterungsschäden bei Rosenkohl und Grünkohl ist ein Zusatzplan für die Verarbeitung dieser Gemüsearten für den Monat Dezember 1962 zu erarbeiten. Der Minister für Handel und Versorgung hat für die zusätzlich konservierten Mengen die Abnahme durch die Organe des Handels zu sichern. b) Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates hat die Durchführung der in der Direktive der Abteilung Lebensmittelindustrie des Volkswirtschaftsrates vom 21. Mai 1962 zur Durchführung der Kampagne der obst- und gemüseverarbeitenden Industrie im Jahre 1962 enthaltenen Maßnahmen ständig zu kontrollieren und eine reibungslose Abnahme des anfallenden Gemüses und Obstes zu sichern. c) Durch den Vorsitzenden des Volkswirtschaftsrates ist gemeinsam mit dem Minister für Handel und Versorgung zu sichern, daß sofort Maßnahmen zur zusätzlichen Bereitstellung von Verpackungseinheiten (Kisten, Körbe) für die Ernte und von Konservengläsern und Ringen für die Industrie und den Bevölkerungsbedarf getroffen werden. Uber die Situation und die eingeleiteten Maßnahmen auf dem Gebiet der Verarbeitung von Gemüse und der Bereitstellung von Verpackungsmaterialien ist dem Präsidium des Ministerrates bis zum 20. Juli 1962 zu berichten. d) Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates wird beauftragt, alle Voraussetzungen zu schaffen, um das anfallende Feinfrostobst und -gemüse zu lagern. 4. Der Minister der Finanzen wird beauftragt, die Bereitstellung von zusätzlichen Krediten für die Einlagerung der zusätzlichen Mengen Lagergemüse und von Gemüse- und Obstkonserven im Handel in Anlehnung an die Höhe des jeweiligen Aufkommens der Landwirtschaft und der sich daraus ergebenden maximalen Verarbeitungsmengen vorzunehmen. Der Minister der Finanzen wird beauftragt, im Einvernehmen mit dem Minister für Handel und Versorgung die Finanzierung der Kosten für die zusätzliche Lagerung von Gemüse sowie Gemüse- und Obstkonserven zu regeln.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

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