Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 373

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 373 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 373); Gesetzblatt Teil II Nr. 43 Ausgabetag: 22. Juni 1962 373 51. Erste Durchführungsbestimmung vom 14. September 1956 zur Verordnung über die Stundung von Ablieferungsschulden aus der Pflichtablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (GBl. I S. 740); 52. Beschluß vom 14. Dezember 1956 über Maßnahmen zur Steigerung der tierischen und pflanzlichen Produktion und über das Ablieferungssoll 1957 (Auszug) (GBl. I 1957 S. 37); 53. Beschluß vom 28. August 1958 über das Statut des Staatssekretariats für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse (GBl. I S. 657). II. Dieser Beschluß tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Berlin, den 30. Mai 1962 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister für Landwirtschaft Erfassung und Forstwirtschaft J Abusch Reichelt Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Beschluß über die Ausbildung, die Aufgaben, den Einsatz, die Verteilung und Umverteilung landwirtschaftlicher Fachkader. (Auszug) Vom 1. Juni 1962 Das Präsidium des Ministerrates hat sich zur Durchsetzung des Beschlusses des VII. Deutschen Bauernkongresses mit den Fragen der Ausbildung, den Aufgaben, dem Einsatz und der Verteilung landwirtschaftlicher Fachkader befaßt. Die Ausbildung und der Einsatz von landwirtschaftlichen Fachkadern ist von großer Bedeutung für eine planmäßige Steigerung der landwirtschaftlichen Brutto-md Marktproduktion und für die Erreichung einer "flohen Wirtschaftlichkeit in jeder LPG. Die landwirtschaftlichen Fachkader tragen durch ihre Arbeit dazu ei, die Bevölkerung mit hochwertigen Nahrungsmitteln und die Industrie mit landwirtschaftlichen Rohstoffen zu versorgen sowie den Wohlstand der Genossenschaften ständig zu heben. Sie leisten damit einen großen Beitrag zur ökonomischen Stärkung der Deutschen Demokratischen Republik. Das Präsidium des Ministerrates stellte fest, daß es gegenwärtig noch Mängel in der Ausbildung und Verteilung der landwirtschaftlichen Fachkader gibt. Das trifft sowohl auf die Ausnutzung der vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten als auch auf das Verhältnis zwischen den in der Produktion und in den Verwaltungen sowie in wissenschaftlichen Institutionen und Einrichtungen tätigen Kader zu. Große Unterschiede gibt es aber auch zwischen wirtschaftlich starken und zurückgebliebenen LPG und zwischen den einzelnen Bezirken. Zahlreiche Hoch- und Fachschulkader sind außerhalb der landwirtschaftlichen Produktion tätig und zum Teil berufsfremd eingesetzt. In den Bezirken Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus sind im Verhältnis zu den anderen Bezirken zu wenig landwirtschaftliche Hoch- und Fachschulkader eingesetzt. Das Präsidium des Ministerrates beschließt daher folgendes: I. Ausbildung der Kader 1. In der gesamten Hoch- und Fachschulausbildung für die Land- und Forstwirtschaft und das Veterinärwesen ist eine konsequente Orientierung auf die Probleme der sozialistischen Erziehung der Studenten durchzusetzen. Die Ausbildung der Hoch- und Fachschulkader wird bestimmt von den Erfordernissen des sozialistischen Landwirtschaftsbetriebes. Grundsatz der Ausbildung muß sein die Vermittlung der genauen Kenntnis der Ökonomischen Gesetze des Sozialismus und die Befähigung, sie bewußt anzuwenden, die Erziehung der Hoch- und Fachschulkader zum ökonomischen Denken und die Aneignung von * Fähigkeiten in der Leitung und Organisierung der f genossenschaftlichen Produktion. Dementsprechend / sind unter Ausnutzung der fortgeschrittenen Erfahrungen der Sowjetunion die Studienpläne neu zu gestalten und ein neues Lehrbuchprogramm auszuarbeiten. Die Ausbildung an den Hoch- und Fachschulen hat auf der Grundlage der Vermittlung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts an Hand der neuesten Erkenntnisse der Agrarwissenschaft unserer Republik und der sozialistischen Länder, insbesondere der Sowjetunion, sowie der besten Erfahrungen der Werktätigen unserer sozialistischen Landwirtschaft zu erfolgen. 2. Die Ausbildung der landwirtschaftlichen Hochschulkader an den landwirtschaftlichen Fakultäten ist ab 1: September 1962 nach folgender Grundkonzeption (ohne Grundpraktikum) durchzuführen: 1. Studienjahr: Studium der naturwissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagenfächer an der Fakultät und Durchführung eines großen Komplexpraktikums in den Landwirtschaftsbetrieben. 2. Studienjahr: (wird getrennt in ein Winter- und Sommersemester) Im Wintersemester wird das Studium der ge-sellschafts-, natur- und landwirtschaftswissenschaftlichen Grundlagenfächer an der Fakultät abgeschlossen bzw. weitergeführt und mit dem Studium der angewandten Disziplinen begonnen. Im Sommersemester, d. h. während der Vegetationsperiode, befinden sich die Studenten in einem Landwirtschaftsbetrieb, sind in den Arbeitsprozeß eingegliedert und studieren die angewandten Disziplinen im Fernstudium. 3. Studienjahr: wie das 2. Studienjahr. 4. Studienjahr: Dieses Studienjahr beginnt mit der Ausbildung (bis Ende Dezember) an der Fakultät,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl, zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassene der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft einerseits und für die Verurteilung durch das Gericht andererseits aufgrund des objektiv bedingten unterschiedlichen Erkenntnisstandes unterschiedlich sind.

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