Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 362

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 362 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 362); 362 Gesetzblatt Teil II Nr. 41 Ausgabetag: 12. Juni 1962 §2 Der § 3 der Anordnung vom 11. November 1958 wird durch folgenden Abs. 3 ergänzt: „Mitgliedern des DAV, denen eine abgeschlossene Berufsausbildung fehlt, kann der Befähigungsnachweis befristet für die Dauer der Tätigkeit als Gewässerwirtschaftler oder Funktionär für Gewässerwirtschaft erteilt werden, wenn sie entsprechend Abs. 2 einen Qualifizierungslehrgang für Elektrofischerei mit Erfolg absolviert haben“. § 3 Für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und Arbeitsschutzanordnungen bei der Elektrofischerei durch Mitglieder des DAV sind die Vorsitzenden der Bezirksfachausschüsse des DAV verantwortlich. Sie haben das Hecht, während ihrer Abwesenheit ihrem Stellvertreter diese Verantwortung zu übertragen. §4 Diese Anordnung tritt am 15. Mai 1962 in Kraft. Berlin, den 3. Mai 1962 Der Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft Reichelt Anordnung Nr. 2* über den Fischfang im Bereich der Küstenfischerei (Küstenfischereiordnung). Vom 9. Mai 1962 Zur Änderung der Anordnung vom 18. Mai 1960 über den Fischfang im Bereich der Küstenfischerei (Küstenfischereiordnung) (GBl. I S. 373) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates folgendes angeordnet: § 1 Der § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert: „Scholle (Pleuronectes platessa L.) östlich der Linie Gedser Ahrenshoop ; l 23 cm * Anordnung (Nr.l) (GB1.1 1960 Nr. 35 S.373) Flunder (Pleuronectes flesus L.) östlich der Linie Gedser Ahrenshoop . ; 22 cm“ § 2 Ab 1. Januar 1963 gelten für Schollen und Flundern an der gesamten Ostseeküste der Deutschen Demokratischen Republik folgende Mindestlängen: Scholle (Pleuronectes platessa L.) ; 24 cm Flunder (Pleuronectes flesus L.) 23 cm § 3 Der § 14 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Für die weitere Untersuchung der Ursachen von Fischsterben ist die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin, Institut für Fischerei, zuständig.“ §4 Der § 22 Abs. 5 erhält folgende Fassung: „(5) Neben der Ordnungsstrafe können die bei der Ordnungsstraftat benutzten Fanggeräte eingezogen werden, ohne Rücksicht darauf, ob sie Eigentum des Bestraften sind oder nicht. Desgleichen kann neben der Ordnungsstrafe der durch die Ordnungsstraftat erzielte Fangertrag eingezogen werden.“ §5 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 15. April 1962 in Kraft. (2) § 1 dieser Anordnung tritt am 31. Dezember 1962 außer Kraft. Berlin, den 9. Mai 1962 Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: Wi ttik Stellvertreter des Vorsitzenden Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 - Redaktion: Berlin C 2, Kloslerstraße 47. Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - AG 134/62/DDR Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin C 2. Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 DM. Teil n 1,80 DM und Teil m 1,80 DM - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 DM, bis zum Umfans von 16 Seiten 0.25 DM, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 DM, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 DM je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 DM mehr - Bestellungen beim Buchhandel und beim Zentral-Versand Erfurt, Erfurt, Anger 37/38, Telefon: 545x; sowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages Berlin C 2 Roßstraße 6, Telefon: 51 05 21 - Druck: (140) Neues Deutschland, Berlin;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung liegenden Ursachen und Bedingungen und den noch innerhalb der und anderen sozialistischen Staaten existierenden begünstigenden Bedingungen für die Begehung von zu differenzieren. Im Innern liegende begünstigende Bedingungen für die Schädigung DDE. für den Mißbrauch, die Ausnutzung und Einbeziex Dürrem der in eine Feindtätigkeit? - Wo sind Lücken und Schwächsteilen, im Sicherungssystem der Untersueuungshaftanstalt? Realo Einschätzung der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit. Die wesentlichste Angriffsrichtung bei staatsfeindlicher Hetze und anderen Straftaten gegen die innere Ordnung bestand in der Diskreditierung der Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichtet ist. Mit besonderer Sorgfalt sind alle objektiven und subjektiven Umstände sowie auch die Ursachen und edingunren dei Tat aufzuklären und zu prüfen, die zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher kommt insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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