Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 357

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 357 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 357); Gesetzblatt Teil II Nr. 40 Ausgabetag: 11. Juni 1962 357 Reservisten wehr dienst Zu §§ 11 und 12 der Verordnung: § Für die Dauer des Reservistenwehrdienstes ruht der Anspruch des Wehrpflichtigen auf Krankengeld. Hausund Taschengeld der Sozialversicherung. Anspruch auf Bestattungsbeihilfe der Sozialversicherung besteht. Die Leistungsansprüche für anspruchsberechtigte Familienangehörige des Wehrpflichtigen bleiben für die Dauer des Reservistenwehrdienstes erhalten. §9 (1) Die Zeitdauer des Reservistenwehrdienstes sowie die dafür gezahlte Vergütung sind bei der Berechnung des Durchschnittsverdienstes nach der Verordnung vom 21. Dezember 1961 über die Berechnung des Durch-schmttsverdienstes und über die Lohnzahlung und des beitragspflichtigen Durchschnittsverdienstes nach der SVO nicht mit einzubeziehen. (2) Die gleiche Regelung gilt sinngemäß für die Berechnung von kurzfristigen Geldleistungen der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt, wenn in dem Berechnungszeitraum Reservistenwehrdienst geleistet wurde. § 10 Die Lohnsteuer und die Beiträge zur Sozialversicherung sind für Arbeiter und Angestellte auf Grund des ungekürzten Brutto-Tariflohnes zu berechnen und abzuführen. Allgemeine Bestimmungen § 11 (1) Bei Nichtausübung des Dienstes infolge Krankheit (Dienstunfähigkeit) während des Grund- bzw. Reservistenwehrdienstes ist der während dieser Zeit gezahlte Wehrsold bzw. die nach §§ 11 und 12 der Verordnung gewährte finanzielle Versorgung nicht auf die Bezugsdauer des Krankengeldes, Haus- oder Taschengeldes der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten sowie des nach $ 104 des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. April 1961 (GBl. I S. 27) zu zahlenden Lohnausgleichs anzurechnen, wenn nach der Entlassung aus dem Wehrdienst vorübergehend Arbeitsunfähigkeit besteht bzw. eintritt. (2) Die Bestimmungen des Abs. 1 gelten sinngemäß für die Bezugsdauer des Krankengeldes, Haus- oder Taschengeldes der SozialVersicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt. § 12 (1) Während des Wehrdienstes werden die Wehrpflichtigen mit den notwendigen Sachleistungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit durch die Nationale Volksarmee versorgt. (2) In Ausnahmefällen erfolgt die notwendige Versorgung durch Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens bzw. durch freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte auf Kosten des zuständigen Sozialversicherungsträgers. , § 13 Fällt in den Berechnungszeitraum für eine Unfallrente die Zeit des Reservistenwehrdienstes, ist diese Zeit und die finanzielle Versorgung nicht in die Rentenberechnung einzubeziehen. § 14 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 24. Mai 1962 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission M e w i s Minister Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“. Vom 24. Mai 1962 Auf Grund des § 8 der Verordnung vom 12. April 1962 über die Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (GBl. II S. 278) wird folgendes bestimmt: § 1 Zu § 2 der Verordnung: Uber die Anerkennung früherer Zeugnisse und Zeugnisse anderer Staaten erläßt das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen entsprechende Richtlinien. In Zweifelsfällen sind die Zeugnisse dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen zur Entscheidung vorzulegen. Zu § 4 der Verordnung: § 2 (1) Die Ehrenbezeichnung „Oberingenieur“ kann an Ingenieure im Sinne der §§ 1, 2 und 3 der Verordnung verliehen werden, die a) in leitenden Funktionen selbständig schöpferisch an der Entwicklung bzw. Vervollkommnung der Produktion von Erzeugnissen, an der Verbesserung der Technologie, der Organisation des Betriebes oder des jeweiligen Industriezweiges oder in der Ausbildung technischer Kader tätig sind und dabei ständig hervorragende persönliche Leistungen vollbringen und b) in ihrem Bereich vorbildlich die sozialistischen Leitungsmethoden durchsetzen, ihre Mitarbeiter zur Treue und Einsatzbereitschaft für unseren Arbeiter-und-Bauern-Staat erziehen und ihre reichen Erfahrungen an die Jugend, insbesondere an die junge technische Intelligenz, weitergeben und c) eine langjährige Ingenieurtätigkeit, davon 3 Jahre in leitender Stellung, nachweisen können und in der Regel 2 Jahre im antragstellenden Betrieb beschäftigt sind. (2) Vor der Verleihung ist die Stellungnahme des jeweils zuständigen Vorstandes des Fachverbandes der Kammer der Technik einzuholen. § 3 (1) Antragsberechtigt sind die Leiter sozialistischer Betriebe, gleichgestellter Institutionen, technischer PJ-dungseinrichtungen und der Organe des Staatsapparates. Die Verleihung ist bei dem nach Abs. 2 zuständigen staatlichen Organ zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen: a) eine eingehende Begründung, aus der hervorgeht, daß die in den §§ 1, 2 oder 3 der Verordnung genannten;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist. Damit schützt das Gesetz nicht nur den erreichten Entwicklungsstand, sondern auch die dynamische Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse und Bereiche. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit wirkt. Die allgemeine abstrakte Möglichkeit des Bestehens einer Gefahr oder die bloße subjektive Interpretation des Bestehens einer Gefahr reichen somit nicht aus, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden Verhinderung von Spionageverbrechen und unter diesem Aspekt ist dieser Straftatbestand auch in erster Linie operativ zu nutzen und anzuwenden.

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