Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 354

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 354 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 354); 354 Gesetzblatt Teil II Nr. 39 Ausgabetag: 9. Juni 1962 § 3 Sicherung der Warenfonds (1) Durch die Exquisit-Verkaufsstellen sind Bedarfsermittlungen zu erarbeiten. Die Räte der Bezirke, Abteilung Handel und Versorgung, übergeben die Bedarfsermittlungen nach Abstimmung und Bestätigung den Zentralen Warenkontoren zur Sicherung der Warenfonds. (2) Unter der Leitung des Ministeriums für Handel und Versorgung wird ein zentrales Fachkollektiv zur wirksamen Einflußnahme auf die Produktion gebildet. Für die Aufgaben und Arbeitsweise gilt die Ordnung über die Fachkollektive Anlage 3 zur Anordnung vom 15. Oktober 1960 über die Zusammenarbeit zwischen Handel und Produktion (GBl. II S. 427). Mitglieder des zentralen Fachkollektivs sind Mitarbeiter vom Ministerium für Handel und Versorgung, von Exquisit-Verkaufsstellen, von Zentralen Warenkontoren und vom Deutschen Modeinstitut. Sie werden auf Vorschlag der Leiter der Betriebe und Einrichtungen von dem zuständigen Stellvertreter des Ministers für Handel und Versorgung berufen. (3) Die Exquisit-Verkaufsstellenleiter sind berechtigt, die von den festgelegten Produktionsbetrieben hergestellten Exquisit-Erzeugnisse direkt einzukaufen sowie die Produktionskapazitäten nach Abstimmung mit den Zentralen Warenkontoren in Anspruch zu nehmen. (4) Die Exquisit-Verkaufsstellenleiter sind berechtigt, ihre Dispositionen vorrangig vor allen übrigen Handelsbetrieben zu treffen. Dies gilt nicht nur für Exquisit-Erzeugnisse, sondern auch für das übrige gehandelte Sortiment. (5) Aus den zur Verfügung stehenden Importen ist der Bedarf für Exquisit-Verkaufsstellen vorrangig abzudecken. Dies gilt für alle Sortimente, die in den Exquisit-Verkaufsstellen gehandelt werden. (6) Die Zentralen Warenkontore sind für die Organisierung und Durchführung der Kaufhandlungen, für die Auswahl der Produktionsbetriebe und den zweckentsprechenden Einsatz der Grundmaterialien verantwortlich. Die notwendigen Warenmengen sind aus dem Warenfonds für die Bevölkerung bereitzustellen. (7) Die Hauptdirektoren der Zentralen Warenkontore sind verpflichtet, den Leitern der Exquisit-Verkaufs-stellen bei der Sicherung der Warenbereitstellung Unterstützung zu geben. § 4 Planung und Abrechnung (1) Für die Planung und Abrechnung der Exquisitverkaufsstellen gelten die allgemeinen Bestimmungen und die in den Erläuterungen zur Buchführung des volkseigenen Einzelhandels festgelegten Grundsätze.'” Einzelheiten über die Planung und Abrechnung der Exquisit-Verkaufsstellen im volkseigenen Einzelhandel werden gesondert geregelt. (2) Für die Planung und Abrechnung der von den Konsumgenossenschaften geführten Exquisit-Verkaufsstellen gelten die entsprechenden Anweisungen des Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften. * * Lose Blattsammlung, erschienen im Verlag „Die Wirtschaft“. § 5 Preisbildung und Preisauszeichnung (1) Für die Preisbildung bei Exquisit-Erzeugnissen gilt die Preisanordnung Nr. 1984 vom 5. März 1962 Exquisit-Erzeugnisse (GBl. II S. 148). Für das übrige in Exquisit-Verkaufsstellen gehandelte Sortiment gelten die allgemeinen preisrechtlichen Bestimmungen. (2) Dekorationsware ist ohne sichtbare Preisauszeichnung auszulegen. § 2 Abs. 2 Ziff. 1 der Preisanordnung Nr. 154 vom 15. Oktober 1948 über die Preisauszeichnung (PrVOBl. S. 220) findet in diesem Fall keine Anwendung. (3) Entsprechen Exquisit-Erzeugnisse nicht mehr den Bedingungen des Exquisitsortiments und sind sie auch nach einer überbezirklichen Disposition nicht mehr absatzfähig, können sie nur mit Genehmigung des Ministeriums für Handel und Versorgung, Bereich Preise, im Preis verändert werden und sind dann in das normale Handelsnetz umzulagern. § 6 „ Arbeitskräfte (1) Die Aufgaben der Exquisit-Verkaufsstellen erfordern den Einsatz besonders qualifizierter Mitarbeiter des sozialistischen Einzelhandels. (2) Der besonderen Aufgabenstellung der Exquisitverkaufsstellen ist bei der Festlegung der Anzahl der Verkaufskräfte im Rahmen der staatlichen Aufgaben Rechnung zu tragen. (3) Für die Mitarbeiter in den Exquisit-Verkaufsstellen des sozialistischen Einzelhandels sind die Lohnbedingungen einschließlich Prämienregelungen entsprechend dem Rahmenkollektiv vertrag für die Werktätigen des sozialistischen Binnenhandels in der Deutschen Demokratischen Republik vom 30. April 1959 sowie den dazu ergangenen Nachträgen geregelt. Die Festlegung der Prämiensätze erfolgt durch die Direktoren der Handelsbetriebe. Dabei ist die volkswirtschaftliche Bedeutung der Exquisit-Verkaufsstellen zu beachten. Durch das Ministerium für Handel und Versorgung ergeht dazu eine besondere Anwendungsrichtlinie. § 7 Materiell-technische Basis (1) Die Exquisit-Verkaufsstellen sind entsprechend ihrer Bedeutung in den räumlichen Gestaltungen, Ausrüstung und Außenfassade repräsentativ zu gestalten und müssen in ihrer Handelstechnik dem neuesten Stand der Entwicklung angepaßt werden. (2) Die Exquisit-Verkaufsstellen müssen über eine Verkaufsraumfläche und Lagerfläche verfügen, die gewährleistet, daß das vielseitige Sortiment ordnungsgemäß untergebracht und fachgerecht mit einer hohen Verkaufskultur angeboten wird. § 8 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 1962 in Kraft. Berlin, den 15. Mai 1962 Der Minister für Handel und Versorgung Merkel Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2. Klosterstraße 47 Redaktion: Berlin C 2. Klosterstraße 47. Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - AG 134/62/DDR Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag. Berlin C 2. Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur .durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 DM. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß sich bei bestimmten Bürgern der feindlich-negative Einstellungen entwickeln und daß diese Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihrer Einstellung und ihres bisherigen Verhaltens in bestimmten Situationen Unsicherheitsfaktoren darstellen können sowie zum Erkennen politisch positiv eingestellter und handelnder Personen, auf die sich Staatssicherheit bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben umerwartete Komplikationen, Schwierigkeiten oder veränderte Bedingungen auf-treten und ein entsprechendes operativ zweckmäßiges Reagieren Verhalten der operativen Kräfte notwendig ist.

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