Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 328

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 328 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 328); 328 Gesetzblatt Teil II Nr. 37 Ausgabetag: 5. Juni 1962 die Qualität der Leitungstätigkeit der Staats- und Wirtschaftsorgane ständig zu verbessern; zur systematischen Verbesserung, Vervollkommnung und Vereinfachung des staatlichen Verwaltungsapparates sowie zur Einschränkung der für die Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel beizutragen ; die Plan- und Finanzdisziplin sowie die Ehrlichkeit in der Planung und Berichterstattung der Staats- und Wirtschaftsorgane durchzusetzen; einen energischen Kampf gegen die Verletzung der sozialistischen. Gesetzlichkeit, gegen den Bürokratismus, gegen politische Sorglosigkeit, Subjektivismus, Schlendrian, Unordnung, Sektierertum und für eine strenge Einhaltung der Beschlüsse über wahrheitsgemäße Berichterstattung und Statistik zu führen und zur Erhöhung der Wachsamkeit beizutragen. (3) Die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle muß in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen, insbesondere Fachleuten und Spezialisten, vor allem das Neue in der gesellschaftlichen Entwicklung und in der staatlichen Leitungstätigkeit, die Beispiele der Besten verallgemeinern und durchsetzen helfen. § 4 Die Kontrolle der Durchführung des Erlasses des Slaatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 27. Februar 1961 über die Eingaben der Bürger und die Bearbeitung durch die Staatsorgane (GBl. I S. 7) gemäß § 13 dieses Erlasses ist wichtiger Bestandteil der Tätigkeit der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle. § 5 Die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle ist verpflichtet, durch ihre Tätigkeit zur Entwicklung einer breiten gesellschaftlichen Kontrolle und zur Erhöhung der Wirksamkeit dieser Kontrolle in Zusammenarbeit mit anderen Staatsorganen und gesellschaftlichen Organisationen beizulragen. § 6 (1) Der Vorsitzende der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle ist als Mitglied des Ministerrates verpflichtet, dem Ministerrat bzw. seinem Präsidium über wichtige Kontrollergcbnisse zu berichten. (2) Es sind solche Fragen vorzulegen, die der Entscheidung des Ministerrates bedürfen oder zur Einschätzung der Lage auf bestimmten Gebieten notwendig sind, einschließlich der Vorschläge für die Veränderung und zur Lösung der betreffenden Probleme. (3) Der Vorsitzende, sein Stellvertreter, die Mitglieder der Kommission, die Bevollmächtigten in den Bezirken, die Beauftragten in den Kreisen sowie in den volkswirtschaftlich und staatspolitisch wichtigen Einrichtungen und die Mitarbeiter der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle haben das Recht und die Pflicht, in den Kollegien der zentralen Organe des Staatsapparates und in den ihnen nachgeoraneten Einrichtungen sowie vor den Räten der Bezirke und Kreise die Auswertung der Kontrollen in den Fällen vorzunehmen, in denen es sich um die Vermittlung grundsätzlicher Erkenntnisse und um Vorschläge und Hinweise für die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsweise des jeweiligen Organs handelt. (4) Auf Verlangen der Volksvertretungen haben die leitenden Funktionäre der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle in den Tagungen der Volksvertretungen oder vor ihren Ständigen Kommissionen zu den Ergebnissen der Kontrolle und den sich daraus ergebenden Fragen der Verbesserung der Leitungstätigkeit der Staatsorgane auf den verschiedenen Gebieten zu berichten. § 7 Die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle ist verpflichtet, entsprechend den Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe diesen Hilfe und Unterstützung zu geben. Tätigkeitsbereich § 3 Die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle führt Kontrollen durch: 1. in der Staatlichen Plankommission, im Volkswirt-schaftsrat, in den Ministerien, den Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich sowie in anderen zentralen und örtlichen Organen und Einrichtungen des Staates, der Wirtschaft, der Wissenschaft und Kultur, des Gesundheits- und Sozialwesens sowie in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und anderen Genossenschaften unter Beteiligung von Mitgliedern der Revisionskommissionen dieser Genossenschaften ; 2. in solchen gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen, die staatliche Zuwendungen erhalten in bezug auf die ordnungsgemäße Verwendung der zugewiesenen Mittel. §9 (1) Die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle hat zur Durchführung ihrer Aufgaben in, den Bezirken einschließlich der Hauptstadt Berlin Bevollmächtigte, in den Stadt- und Landkreisen Kreiskontrollbeauftragte. In volkswirtschaftlich und staatspolitisch wichtigen Einrichtungen können zeitweilig Beauftragte der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle eingesetzt werden. (2) Die Tätigkeit der Bevollmächtigten in den Bezirken einschließlich der Hauptstadt Berlin, der Kreiskon-trollbeauftragten sowie der zeitweilig eingesetzten Beauftragten in den volkswirtschaftlich und staatspolitisch wichtigen Einrichtungen erstreckt sich auf das jeweilige Territorium bzw. den Industriezweig. Der Vorsitzende der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle kann die Zuständigkeit erweitern. Das gleiche Recht haben die Bevollmächtigten innerhalb ihres Verantwortungsbereiches gegenüber den Kreiskontroll-beauftragten und den Beauftragten in den volkswirtschaftlich und staatspolitisch wichtigen Einrichtungen. Leitung § 10 (1) Der Vorsitzende leitet die Tätigkeit der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle nach dem Prinzip;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Medizinische und sanitäre Betreuung. Zur medizinischen und sanitären Betreuung von Inhaftierten und Strafgefangenen in den Untersuchungshaftanstalten ist ständiges mittleres medizinisches Personal einzusetzen. Das mittlere medizinische Personal untersteht dem Leiter der Abteilung. Die Hauptaufgaben des mittleren medizinischen Personals bestehen in - medizinische und sanitäre Betreuung der Inhaftierten und Strafgefangenen in der Untersuchungshaftanstalt, bei Gefangenentransporten und bei der Durchführung von Konsularbesuchen und bei der Durchsetzuno der mit dem abgestimmten prinzipiellen Standpunkte zu sichern, alle speziellen rechtlichen Regelungen, Weisungen und Befehle für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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