Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 326

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 326 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 326); 326 Gesetzblatt Teil II Nr. 36 Ausgabetag: 30. Mai 1962 V. (4) Der Antragsteller hat das Zollgut in unverändertem Zustand innerhalb der festgesetzten Frist einer Zolldienststelle wieder vorzuführen, soweit die Wiedervorführung nicht bei der nach Abs. 3 bestimmten Empfangszolldienststelle zu erfolgen hat. Die Wiedervorführung hat bei der Ausfertigungszolldienststelle zu erfolgen, wenn das zum Ausfuhr-Zollvormerkverkehr abgefertigte Zollgut nicht in einer Sendung zurückgeführt wird. (5) Der Empfangszolldienststelle gemäß Abs. 3 sind Waren, die ganz oder teilweise außerhalb des Zollgebietes der Deutschen Demokratischen Republik verbleiben, innerhalb der für die Wiedervorführung festgesetzten Frist vom Antragsteller schriftlich mitzuteilen. Gleichzeitig sind die Gründe für den Verbleib der Waren außerhalb des Zollgebietes der Deutschen Demokratischen Republik mitzuteilen. Der Antragsteller hat innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage der schriftlichen Mitteilung an die Empfangszolldienststelle, die Berechtigung zum Verbleib der Waren außerhalb des Zollgebietes der Deutschen Demokratischen Republik der Ausfertigungszolldienststelle nachzuweisen. (6) Die Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik kann entsprechend den volkswirtschaftlichen Bedürfnissen, die sich aus der ständigen Steigerung des Außenhandels und des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs ergeben, und zur Gewährleistung eines reibungslosen Waren- und Reiseverkehrs für die vorübergehende Verwendung von Waren außerhalb des Zollgebietes der Deutschen Demokratischen Republik oder die vorübergehende Beförderung durch solche Gebiete einen vereinfachten Ausfuhr-Zollvormerkverkehr zulassen, wenn die ordnungsgemäße Wiedervorführung der Waren gesichert wird. § 15 (1) Waren, die vorübergehend in Gebieten außerhalb des Zollgebietes der Deutschen Demokratischen Republik auf Messen und Ausstellungen verwendet werden sollen, sind dem zuständigen Binnenzollamt zur Kontrolle vorzuführen. Vom Antragsteller sind vorzulegen: 1. ein vom zuständigen Außenhandelsunternehmen ausgestellter und mit Ausfuhrgenehmigung versehener Messeauftrag; 2. für jede Messegutsendung eine vom Lieferbetrieb ausgefertigte Ausfuhrmeldung. (2) Das zuständige Binnenzollamt fertigt die Waren nach den Bestimmungen über die Ausfuhr von Handelswaren zur indirekten Ausfuhr ab und bringt entsprechende Kontrollvermerke auf allen Ausfertigungen der Ausfuhrmeldung an. (3) Der Lieferbetrieb hat Blatt 3 der mit Kontroll-vermerk versehenen Ausfuhrmeldung an die zuständige Messeleitstelle des Außenhandelsspediteurs zu senden. (4) Beim Wiedereingang der Waren werden diese vom zuständigen Grenzzollamt nach den Bestimmungen über die Einfuhr von Handelswaren abgefertigt. (5) Die Rechtmäßigkeit des Verbleibs der Waren in Gebieten außerhalb des Zollgebietes der Deutschen Demokratischen Republik, die nach Abs. 1 abgefertigt wurden, hat das zuständige Außenhandelsunternehmen in eigener Verantwortung zu überprüfen. (6) Für die Aus- und Wiedereinfuhr von Waren zu Messen und Ausstellungen in der westdeutschen Bundesrepublik sind nicht die Bestimmungen dieser Durchführungsbestimmung, sondern die bisher geltenden Regelungen anzuwenden. § 16 Schlußbestimmungen (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 30. April 1962 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 20. Mai 1956 über die Zollbehandlung von Behältern (Containern) im internationalen Verkehr (GBl. II S. 206) außer Kraft. Berlin, den 9. Mai 1962 Der Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel B a 1 k o w Berichtigung Das Büro der Regierungskommission für Preise weist darauf hin, daß die Preisanordnung Nr. 1634 vom 23. September 1959 Anordnung über die Preise für Elektromotoren-, Generatoren- und Transformatorenreparaturen (Sonderdruck Nr. P 1239 des Gesetzblattes) wie folgt zu berichtigen ist: Im Teil I Tabelle 3 muß es auf Seite 18 richtig heißen: kW Drehzahl DM bis 30 3000 901,- 1500 1044,- 1000 1189- . 750 1353,- 600 1467,- 500 1624,- bis 40 3000 1061,- 1500 1222,- 1000 1357,- 750 1555- 600 1704, 500 1861, Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 4? - Redaktion: Berlin C 2, Klosterstraße 47. Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - AG 134/62/DDR Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin C 2, Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post -Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 DM. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Hier hat bereits eine Rechtsverletzung stattgefunden oder die Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wurde bereits abgewehrt.

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