Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 308

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 308 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 308); 308 Gesetzblatt Teil JI Nr. 33 weil die Tat eng mit dem früheren Betrieb zusammenhängt und im wesentlichen nur aus dessen Verhältnissen beurteilt werden kann, gilt das gleiche. Ebenso ist zu verfahren, wenn sich der Täter der erzieherischen Einwirkung der Konfliktkommission entzieht,. Es ist möglich, gaß die fonfliktkornrnjssionen ayph verhandeln, wenn an der Straftat mehrere beteiligt waren. Gehören die Täter verschiedenen Betrieben an, so soll das Gericht mit den Konfliktkommissionen dieser Betriebe darüber beraten, ob die Voraussetzungen für eine erfolgreiche erzieherische Einwirkung gegeben sind. Wird diese Frage bejaht, so sind die Sachen jeweils der Konfliktkommission des Betriebes zu übergehen, dem der betreffende Werktätige apgebört. Auch können die Gerichte die Sache gegen einen Täter der Konfliktkommission übergeben und gegen die anderen das Hauptverfahren eröffnen. Zwischen der Anzeige der strafharen Handlung, der Aufklärung der Straftat, der Übergabe an die Kom fliktkommission und der Beratung vor der Konfliktkommission liegt oft ein zu langer Zeitraum. Im Interesse der erzieherischen Wirkung müssen die Gerichte geeignete Sachen schnell an die Konfliktkommissionen übergeben und darauf dringen, daß diese alsbald darr über verhandeln. Es verstößt gegen das Gesetz (Richtlinie für die Wahl Und die Arbeitsweise der Konfliktkommissionen vom 20. Mai 1901, GRl. II S* 203. Abschnitt }I Ziff. IQ), wenn die Konfliktkommissionen oder andere Kollektive ohne vorherige Zustimmung des Untersuchungsorgans auf Anregung von Betriebs- oder Gewerkschaftsleitung gen ohne Kenntnis dar Btrafverfolgungsprgane mif der Behandlung YPH Strafsachen befaßt werden. Bq hat das Oberste Gericht z. B. aus dar Strafakte des Preisgerichts Greiz S 115/61 ergehen, daß der nunmehr in einer anderen Sache Angeklagte früher als Leiter einer Korn sumVerkaufsstelle hei der Lieferung von Waren einmal Butter und ein anderes Mal Bohnenkaffee versteckt und gegenüber den Fahrern des Großhandelskontors behauptet hatte, diese Waren seien noch auszuliefern. Die Waren wurden jedoch gefunden. Ein Kollektiv der Konsumgenossenschaft sprach gegen den Angeklagten, eine Verwarnung und „Bewährungsfrist“ aus. Eine Anzeige wurde nicht erstattet. Das Kreisgericht bat diese Verletzung des Gesetzes hingenommen, ohne sie durch Gerichtskritik zu rügen. Mit diesem passiven Vorhalten ist das Gericht seiner Verantwortung nicht gerecht geworden. Gesetzwidrig ist es auch, wenn geringfügige straf-hare Handlungen an Institutionen übergeben werden, die keine Konfliktkommission haben. Dies geschah ?, B. verschiedentlich bei Produktionsgenossenschaften des Handwerks und bei landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. Es ist auch mit den Aufgaben und Möglichkeiten der Konfliktkommissionen nicht vereinbar, daß diesen Sachen übergehen werden, deren Sachverhalt nicht aufgeklärt ist. Bei der Übergabe geringfügiger Bachen an die Konfliktkommissionen ist darauf zu achten, daß ein unkomplizierter, dem Umfange nach feststehender und Weitgehend geklärter Sachverhalt vorliegt. Sind komplizierte Beweisfragen zu klären, ist die Sache für die Konfliktkommission ungeeignet. Damit die Konfliktkommissionen zur selbständigen Erziehung von Rechtsverletzern allseitig befähigt werden, müssen die Gerichte von dem schon in der Richtlinie Nr. 12 ausgesprochenen Grundsatz ausgehen, daß die Fähigkeiten des Kollektivs mit der Aufgabenstel- Ausgabetag: 25. Mai 19(5.2 iung wachsen, Pas geschieht nicht im Selbstlauf, Rie Gerichte sind vielmehr verpflichtet, den Konfliktkommissionen bei der Vorbereitung und der PurchfübCUng der Beratung sowie bei der Auswertung des Konflikts kameradschaftliche Hilfe und Unterstützung zp leisten, um die erzieherische Wirkung ihrer Tätigkeit zy verstärken (vgl. Richtlinie für die Wahl und die Arbeitsweise der Konfliktkommissionen, Abschnitt II Ziff. 5). Solche Auffassungen, daß geringfügige strafbare Handlungen, die die Konfliktkommissionen mit erziehe-, rischem prfolg beraten könnten, dennoch von den Ge? richten zu verhandeln sind, weil die Konfliktkommissionen mit anderen Aufgaben überlastet seien, wider-? sprechen dem Prinzip der immer weiteren Einbeziehung der Werktätigen in' die Bekämpfung der Kriminalität. Die Vylle Verwirklichung der Grundsätze dieser Richtlinie durch die Stryfverfolgyngsorgane wird den Konfliktkommissionen helfen, die ihnen übertragenen Aufgaben hesser zu lösen. Ihre Tätigkeit wird dje Erfüllung der Planaufgaben und den Erfolg des Produk? tipnsayfgebots fördern. Das Plenum des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik Der Präsident Pr, T p e p 1 i t z Anordnung Nr. 6* zur Aufhebung finanzrechtlicher Bestimmungen, Vom 25. April 19(52 § 1 Die nachfolgenden Bestimmungen sind gegenstands, los und werden aufgehoben: I. Aus dem Bereieh der Verwaltung des Volkseigentums 1. Erste Durchführungsbestimmung vom 19, September 1950 zum Gesetz über Entschuldung und Kredit-, hilfe für Klein- und Mittelbauern (GBl. S. lOff), 2. Zweite Durchführungsbestimmung hierzu vom 21. September 1950 (GBl. S.1618), 3. Dritte Durchführungsbestimmung hierzu vom 26. September 1950 (GBl. S. 1Q71)," 4. Vierte Durchführungsbestimmung hierzu vom 8. No? vember 1950 (GBl. S. 1152), 5. Erste Durchführungsbestimmung vom 22. September 1950 zum Gesetz über Erlaß von Schulden und Auszahlung von Guthaben an alte und arbeitsunfähige Bürger der Deutschen Dempkratischen Republik (GBl. S. 1015), 6. Zweite Rurchführungsbesfimmung hierzu yppi 22. September 1950 (GBL S. 1016), " 7. Dritte Durchführungsbestimmung hierzu vom 15. Februar 1951 (GBl. S. 119). 8. Vierte Durchführungsbestimmung hierzu vom 8. Februar 1952 (GBl. S. 133), 9. Fünfte Durchführungsbestimmung hierzu vom 9. April 1953 (GBl. S. 568); XL Aus dem Bereich Staatseinnahmen 1. Verfügung vom 5- Januar 1950. Betr.; Umsatzsteuer der Volksbühnen (Zeitschrift „Deutsche Finanzwirt-schaft“ =, DFW - Heft 2 S. 86), 2. Runderlaß Nr. 354 vom 1. Februar 1950. Betr.; Schnupftabak (DFW Heft 5/6 S. 287), Anordnung Nr. 5 (GBl. II Nr. 21 S. 199);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervoll-kommnunq der Einleitunospraxis von Ermittlungsverfahren. Die bisherigen Darlegungen machen deutlich, daS die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung und anderen operativen Diensteinheiten im Zusammenhang mit der Einleitung der das Vorliegen der Voraussetzungen für die Androhung der Untersuchungshaft zu prüfen. Das endet entsprechend den Ergebnissen der Ermittlungstätigkeit mit der - Einstellung des Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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