Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 303

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 303 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 303); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil II 1962 Berlin, den 25. Mai 1962 Nr. 33 Tag Inhalt Seite 14. 4. 62 25. 4. 62 Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik über die Anwendung der §§ 8 und 9 StEG und die Übergabe von geringfügigen Strafsachen an die Konfliktkommissionen. Richtlinie Nr. 13 RP1 1/62 Anordnung Nr. 6 zur Aufhebung finanzrechtlicher Bestimmungen 303 308 Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik über die Anwendung der §§ 8 und 9 StEG und die Übergabe von geringfügigen Strafsachen an die Konfliktkommissionen. - Richtlinie Nr. 13* - RP1 1/62 -Vom 14. April 1962 2!ur Durchsetzung des Beschlusses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 30. Januar 1961 über die weitere Entwicklung der Rechtspflege in der Deutschen Demokratischen Republik ergeht folgende Richtlinie: I. In der Periode des voll entfalteten sozialistischen Aufbaues besteht die Hauptaufgabe in der Erziehung des sozialistischen Menschen im Prozeß der Arbeit und in der Herstellung der moralisch-politischen Einheit der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik unter gleichzeitiger Erfüllung der ökonomischen Aufgaben. Für die in der gegenwärtigen Etappe sich erfolgreich entwickelnden sozialistischen Gesellschaftsbeziehungen bilden die noch vorhandenen Erscheinungen der Kriminalität ein ernstes Hemmnis. Es ist deshalb notwendig, den Kampf gegen sie noch zielstrebiger und differenzierter zu führen. Dazu fordert der Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 30. Januar 1961 über die weitere Entwicklung der Rechtspflege in der Deutschen Demokratischen Republik, die gesamte Gesellschaft in die Bekämpfung der Kriminalität einzubeziehen, die Ursachen, aus denen Straftaten erwachsen, zu beseitigen und dadurch Verbrechen vorzubeugen. Das Oberste Gericht hat zur Durchsetzung des Staatsratsbeschlusses in der Richtlinie Nr. 12 über die Anwendung kurzfristiger Freiheitsstrafen, der Strafen ohne Freiheitsentziehung und der öffentlichen Bekanntmachung von Bestrafungen vom 22. April 1961 (GBl. III S. 223) die Grundsätze herausgearbeitet, um die schematische Anwendung kurzfristiger Freiheitsstrafen zu überwinden und den Weg für eine dem Stande unserer gesellschaftlichen Entwicklung entsprechende Anwendung der bedingten Verurteilung und des öffentlichen Tadels frei zu machen. Diese Grundsätze werden in der Praxis der Gerichte noch nicht genügend beachtet. Vor allem wird die kurzfristige Freiheitsstrafe immer noch auf Fälle angewandt, in denen eine Strafe ohne Frei- heitsentzug oder außergerichtliche Erziehung durch die Konfliktkommission die richtige Maßnahme gewesen wäre. Die Richtlinie Nr. 13 behandelt die Fälle der §§ 8 und 9 StEG und der Übergabe an die Konfliktkommissionen und führt damit die in der Richtlinie Nr. 12 gegebene Anleitung zur Durchsetzung des Staatsratsbeschlusses weiter. Auch für die Lösung dieser Aufgaben durch die Justizorgane gelten die Feststellungen des Ersten Sekretärs des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und Vorsitzenden des Staatsrates, daß die Erziehungsarbeit seit der Errichtung des antifaschistischen Schutzwalles am 13. August 1961 leichter geworden ist. Walter Ulbricht erklärte weiter: „Aber wer etwa glaubt, diese Erziehungsarbeit auf die leichte Schulter nehmen zu können, weil wir heute keine offene Grenze haben, oder sie durch administrative Maßnahmen ersetzen zu können, ist schwer im Irrtum. Er schädigt die Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik und wendet sich gegen die von mir in der Erklärung des Staatsrates gegebenen Richtlinien.“ Die weitere Entfaltung der sozialistischen Demokratie im Sinne der Programmatischen Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates vom 4. Oktober 1960 ist eng verbunden mit der Entwicklung und Förderung der Eigenschaften des sozialistischen Menschen, die sich im Produktionsaufgebot in hoher Form herausbilden, wie Ehrlichkeit, Verantwortungsfreudigkeit und Gewissenhaftigkeit gegenüber dem Arbeiter-und-Bauern-Staat, dem Betrieb, den Kollegen und Nachbarn. Diese Erziehungsarbeit erfordert von den Strafverfolgungsorganen, den Bürgern Geduld und Verständnis entgegenzubringen, die ehrlich mitarbeiten, aber noch nicht alle komplizierten Fragen unserer Lage, unseres sozialistischen Aufbaues und unseres nationalen Kampfes verstehen und geringfügige Straftaten begehen. Das verlangt, daß die Gerichte die noch immer vorkommende formale Feststellung der Tatbestandsmäßigkeit überwinden und immer sicherer werden in der Entscheidung, ob unter Beachtung des § 8 StEG überhaupt die Eröffnung des Hauptverfahrens anzuordnen oder gemäß § 9 StEG von einer gerichtlichen Strafe abzusehen ist. Das erfordert weiter bei weniger schweren Rechtsverletzungen die Anwendung immer differenzierterer Strafen durch die Gerichte und Methoden der Erziehung Richtlinie Nr. 12 (GBL III 1961 Nr. 19 S. 223);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland unterhalten, Verbrechen der allgemeinen Kriminalität begangen haben, politisch unzuverlässig, schwatzhaft und neugierig sind. Bei der Lösung solcher Verbindungen kommt es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? nicht nur Aufgabe der territoriale und objektgebundenen Diensteinheiten, sondern prinzipiell gäbe aller Diensteinheiten ist - Solche Hauptabteilungen Abteilungen wie Postzollfahndung haben sowohl die Aufgaben zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß von den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen bei der Durchsetzung der Parteiund RegierungsbeschlüBse zu Jugendfragen kein sektiererisches und liberales Verhalten geduldet wird.

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