Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 303

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 303 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 303); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil II 1962 Berlin, den 25. Mai 1962 Nr. 33 Tag Inhalt Seite 14. 4. 62 25. 4. 62 Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik über die Anwendung der §§ 8 und 9 StEG und die Übergabe von geringfügigen Strafsachen an die Konfliktkommissionen. Richtlinie Nr. 13 RP1 1/62 Anordnung Nr. 6 zur Aufhebung finanzrechtlicher Bestimmungen 303 308 Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik über die Anwendung der §§ 8 und 9 StEG und die Übergabe von geringfügigen Strafsachen an die Konfliktkommissionen. - Richtlinie Nr. 13* - RP1 1/62 -Vom 14. April 1962 2!ur Durchsetzung des Beschlusses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 30. Januar 1961 über die weitere Entwicklung der Rechtspflege in der Deutschen Demokratischen Republik ergeht folgende Richtlinie: I. In der Periode des voll entfalteten sozialistischen Aufbaues besteht die Hauptaufgabe in der Erziehung des sozialistischen Menschen im Prozeß der Arbeit und in der Herstellung der moralisch-politischen Einheit der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik unter gleichzeitiger Erfüllung der ökonomischen Aufgaben. Für die in der gegenwärtigen Etappe sich erfolgreich entwickelnden sozialistischen Gesellschaftsbeziehungen bilden die noch vorhandenen Erscheinungen der Kriminalität ein ernstes Hemmnis. Es ist deshalb notwendig, den Kampf gegen sie noch zielstrebiger und differenzierter zu führen. Dazu fordert der Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 30. Januar 1961 über die weitere Entwicklung der Rechtspflege in der Deutschen Demokratischen Republik, die gesamte Gesellschaft in die Bekämpfung der Kriminalität einzubeziehen, die Ursachen, aus denen Straftaten erwachsen, zu beseitigen und dadurch Verbrechen vorzubeugen. Das Oberste Gericht hat zur Durchsetzung des Staatsratsbeschlusses in der Richtlinie Nr. 12 über die Anwendung kurzfristiger Freiheitsstrafen, der Strafen ohne Freiheitsentziehung und der öffentlichen Bekanntmachung von Bestrafungen vom 22. April 1961 (GBl. III S. 223) die Grundsätze herausgearbeitet, um die schematische Anwendung kurzfristiger Freiheitsstrafen zu überwinden und den Weg für eine dem Stande unserer gesellschaftlichen Entwicklung entsprechende Anwendung der bedingten Verurteilung und des öffentlichen Tadels frei zu machen. Diese Grundsätze werden in der Praxis der Gerichte noch nicht genügend beachtet. Vor allem wird die kurzfristige Freiheitsstrafe immer noch auf Fälle angewandt, in denen eine Strafe ohne Frei- heitsentzug oder außergerichtliche Erziehung durch die Konfliktkommission die richtige Maßnahme gewesen wäre. Die Richtlinie Nr. 13 behandelt die Fälle der §§ 8 und 9 StEG und der Übergabe an die Konfliktkommissionen und führt damit die in der Richtlinie Nr. 12 gegebene Anleitung zur Durchsetzung des Staatsratsbeschlusses weiter. Auch für die Lösung dieser Aufgaben durch die Justizorgane gelten die Feststellungen des Ersten Sekretärs des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und Vorsitzenden des Staatsrates, daß die Erziehungsarbeit seit der Errichtung des antifaschistischen Schutzwalles am 13. August 1961 leichter geworden ist. Walter Ulbricht erklärte weiter: „Aber wer etwa glaubt, diese Erziehungsarbeit auf die leichte Schulter nehmen zu können, weil wir heute keine offene Grenze haben, oder sie durch administrative Maßnahmen ersetzen zu können, ist schwer im Irrtum. Er schädigt die Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik und wendet sich gegen die von mir in der Erklärung des Staatsrates gegebenen Richtlinien.“ Die weitere Entfaltung der sozialistischen Demokratie im Sinne der Programmatischen Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates vom 4. Oktober 1960 ist eng verbunden mit der Entwicklung und Förderung der Eigenschaften des sozialistischen Menschen, die sich im Produktionsaufgebot in hoher Form herausbilden, wie Ehrlichkeit, Verantwortungsfreudigkeit und Gewissenhaftigkeit gegenüber dem Arbeiter-und-Bauern-Staat, dem Betrieb, den Kollegen und Nachbarn. Diese Erziehungsarbeit erfordert von den Strafverfolgungsorganen, den Bürgern Geduld und Verständnis entgegenzubringen, die ehrlich mitarbeiten, aber noch nicht alle komplizierten Fragen unserer Lage, unseres sozialistischen Aufbaues und unseres nationalen Kampfes verstehen und geringfügige Straftaten begehen. Das verlangt, daß die Gerichte die noch immer vorkommende formale Feststellung der Tatbestandsmäßigkeit überwinden und immer sicherer werden in der Entscheidung, ob unter Beachtung des § 8 StEG überhaupt die Eröffnung des Hauptverfahrens anzuordnen oder gemäß § 9 StEG von einer gerichtlichen Strafe abzusehen ist. Das erfordert weiter bei weniger schweren Rechtsverletzungen die Anwendung immer differenzierterer Strafen durch die Gerichte und Methoden der Erziehung Richtlinie Nr. 12 (GBL III 1961 Nr. 19 S. 223);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dor gerichteten Formierung Jugendlicher Ausdruck dessen unter anderem die vom Gegner bereits seit Bahren verbreitete feindliche These Bleib daheim und wehr dich täglich.

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