Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 299

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 299 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 299); Gesetzblatt Teil II Nr. 32 Ausgabetag: 21. Mai 1962 299 7. Die Leiter der Betriebe und Einrichtungen sind persönlich dafür verantwortlich, daß die in ihrem Bereich beschäftigten Frauen mit abgeschlossener Ausbildung (Facharbeiter, Meister, Fach- und Hochschulabsolventen) entsprechend ihrer Ausbildung eingesetzt und in allen beruflichen und persönlichen Fragen eine ständige, besondere Unterstützung erhalten. Zur beruflichen Förderung solcher Frauen, die vorübergehend aus dem Arbeitsprozeß ausscheiden, sind durch die Betriebsleitung in Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule Weiterbildungsmöglichkeiten an der Betriebsakademie oder der Volkshochschule zu schaffen. Damit soll die Verbindung solcher Frauen mit ihrem ehemaligen Betrieb aufrechterhalten und zugleich ihre planmäßige Qualifizierung für ihren künftigen Arbeitsplatz erreicht werden. Verantwortlich: Die zentralen Organe des Staatsapparates und die Räte der Kreise und Bezirke. 8. In den Betrieben und Einrichtungen ist die Einhaltung der Entwicklungspläne weiblicher Absolventen besonders zu kontrollieren. Die Kommissionen für den wissenschaftlich-technischen Nachwuchs haben die Aufgabe, die Absolventinnen besonders zu fördern. Bei der Absolventenvermittlung muß durch straffe Anleitung und Kontrolle gewährleistet werden, daß die Frauen und Mädchen entsprechend ihrer Ausbildung eingesetzt werden. Durch die Fachberatungen und die Absolventenvermittlung für die Auslandsstudenten ist dafür Sorge zu tragen, daß Frauen, die das Auslandsstudium absolvierten, in stärkerem Maße die Perspektive leitender Kader erhalten. Dazu sollten schon während des Auslandsstudiums (nach der 2. Fachberatung vor der Festlegung des Einsatzes) individuelle Förderungspläne erarbeitet werden. Verantwortlich: Staatliche, Plankommission, Volkswirtschaftsrat, die zentralen Organe des Staatsapparates. 9. Um die Fähigkeiten der Genossenschaftsbäuerinnen voll zu nutzen und sie entsprechend ihren Kenntnissen und Neigungen in die genossenschaftliche Produktion und die Leitung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften einzubeziehen, sind folgende Maßnahmen durchzuführen: a) Den Vorständen der LPG ist eine konkrete Anleitung und Unterstützung bei der Ausarbeitung der Frauenförderungspläne zu geben. Das Ziel ist, noch in diesem Jahr in allen LPG Frauenförderungspläne auf der Grundlage des Kommuniques des Politbüros des ZK der SED und der Empfehlung an den VII. Deutschen Bauernkongreß auszuarbeiten und zu beschließen. Der Frauenförderungsplan ist ein Teil des Betriebsplanes der LPG. Vorschläge und Hinweise der Frauenausschüsse sind durch die Vorstände der LPG zu verwirklichen. b) Die Räte der Kreise haben stärker Einfluß darauf zu nehmen, daß der Anteil der Frauen in den Vorständen und Kommissionen weiter erhöht wird. Um die Genossenschaftsbäuerinnen für diese Funktionen zu befähigen, sind unter Leitung der Kreislandwirtschaftsschulen in den MTS-Bereichen oder an den Dorfakademien Schulungen über Statut, innere Betriebsordnung und das Recht der LPG durchzuführen. In den Konsultationspunkten sind durch die Räte der Kreise vierteljährlich Erfahrungsaustausche mit Bäuerinnen aus den Vorständen und Kommissionen sowie weiblichen Brigadieren und Gruppenleitern durchzuführen, auf denen bewährte Staats- und Wirtschaftsfunktionäre auf-treten. Durch Tierärzte, Agronomen und Zootechniker sind am Arbeitsplatz in den Brigaden der LPG fachliche Unterweisungen und Schulungen durchzuführen. Verantwortlich: Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden. iy- Maßnahmen zur Erleichterung des Lebens der berufstätigen Frauen Es sind Maßnahmen einzuleiten, die den berufstätigen Frauen, insbesondere den Arbeiterinnen in den Schwerpunktbetrieben und in den Betrieben mit einem hohen Anteil weiblicher Beschäftigter sowie den Bäuerinnen, eine Erleichterung des Einkaufs durch maximale Zeitersparnis gewährleisten, die ihren konkreten Niederschlag in den komplexen Versorgungsplänen der örtlichen Räte, einschließlich Dienstleistungen und Reparaturen, finden müssen: 1. Um insbesondere die Versorgung der Arbeiterinnen in den Schwerpunktbetrieben der Industrie zu verbessern, ist eine vorbildliche Arbeitsplatzversorgung in Abstimmung mit den gesellschaftlichen Organisationen in den Betrieben zu organisieren. Für die Betriebsverkaufsstellen sind die typischen Sortimente festzulegen und die hierfür erforderlichen Warenfonds bereitzustellen. Es ist ein gut funktionierender Bestelldienst für Lebensmittel und Industriewaren über das Netz der in den Schwerpunktbetrieben und deren Wohngebieten liegenden Verkaufsstellen durchzusetzen. Den Frauen in den Schwerpunktbetrieben ist im entsprechenden Umfang der Warenbezug über den Versandhandel zu ermöglichen. Überspitzungen bei der Spezialisierung der Verkaufsstellen, besonders bei Lebensmittel, sind zu verhindern bzw. rückgängig zu machen. Verantwortlich: Ministerium für Handel und Versorgung, Räte der Bezirke und Kreise.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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