Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 29

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 29 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 29); Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 24. Januar 1962 29 13. alle Typenbauten (ausgenommen Industriebauten), die von der Hauptabteilung Feuerwehr und dem Kommando des Luftschutzes bestätigt sind. Für die Ziffern 2, 4, 6 bis 13 ist die Standortzustimmung durch die zuständigen zentralen Brandschutzorgane und die zuständigen Kommandos des Luftschutzes erforderlich. II. Im Einvernehmen mit den Organen des staatlichen Gesundheitswesens (Hygieneinspektion) nimmt die Staatliche Bauaufsicht die sanitärhygienischen Belange bei Baumaßnahmen eigenverantwortlich mit Ausnahme folgender Objekte wahr: 1. Einrichtungen des Gesundheitswesens; 2. Kindertagesstätten, Kindergärten, Horte, Kinder-und Jugendheime; 3. Schulen; 4. Sportstätten; 5. öffentliche Badeeinriditungen; 6 kulturelle Bauten; 7. Röntgenanlagen und -räume; 8. Großküchen; 9. Wassergewinnungs- und Abwässeranlagen; 10. Verkaufsstätten und Betriebe, in denen Lebensmittel erzeugt und verkauft werden; 11. Industriebauten; 12. Bauten der MTS, LPG und VEG; 13. zentrale Typenprojekte aller Art. III. Im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des FDGB, Abteilung Arbeitsschutz, nimmt die Staatliche Bauaufsicht die arbeitsschutzmäßigen Belange bei Baumaßnahmen eigenverantwortlich mit Ausnahme folgender Objekte wahr: 1. Einrichtungen des Gesundheitswesens; 2. Kindertagesstätten, Kindergärten, Horte, Kinder-und Jugendheime; 3. Schulen;. 4. Sportstätten; 5. öffentliche Badeeinrichtungen; 6. kulturelle Bauten; 7. Großküchen ab 100 Essenteilnehmern; 8. Wassergewinnungs-und Abwässeranlagen; 9. Verkaufsstätten und Betriebe, in denen Lebensmittel erzeugt und verkauft werden; 10. Gaststätten und Hotels; 11. Industriebauten; 12. Bauten der MTS, LPG und VEG; 13. Typenprojekte aller Art. Diese Objekte sind weiterhin den Arbeitsschutzinspektionen des FDGB zur Stellungnahme zuzuleiten. Alle Objekte bautechnisch und technologisch , für die die Arbeitsschutzanordnungen 800 ff. zutreffen, sind weiterhin der Technischen Überwachung zur Stellungnahme zuzuleiten. Zweite Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Staatliche Bauaufsicht. Baufachliche Gutachten und Bausachverständigenwesen Vom 11. Januar 1962 Auf Grund des § 9 der Verordnung vom 4. Januar 1962 über die Staatliche Bauaufsicht (GBl. II S. 21) wird folgendes bestimmt: § 1 (1) Baufachliche Gutachten sind nur auf Anforderung der Gerichte und Vertragsgerichte und für staatliche Organe, nicht aber zur außergerichtlichen Regelung privater Streitigkeiten abzugeben: 1. zur Beurteilung von Entwürfen und Bauleistungen in bautechnischer, bauwirtschaftlicher und konstruktiver Hinsicht; 2. zur Beurteilung von Bauten und Bauteilen in bezug auf ihren Zustand und der damit verbundenen Standsicherheit; 3. zur Klärung der Ursachen von Bauschäden. (2) Bauchfachliche Gutachten dürfen nur abgegeben werden: 1. vom Ministerium für Bauwesen und den Bauämtern; 2. von staatlichen Institutionen des Bauwesens, wie der Deutschen Bauakademie, den Hoch- und Fachschulen, Instituten und volkseigenen Projektie-rungs- und Baubetrieben, sofern Unbefangenheit in bezug auf den Gegenstand des Gutachtens gesichert ist; 3. von den im § 3 der Verordnung genannten zentralen Organen des Staatsapparates und den von ihnen ermächtigten Stellen in ihrem Bereich. (3) Vom Deutschen Amt für Material- und Warenprüfung (DAMW) auf Grund der Verordnung vom 8. September 1960 über die staatliche Material- und Warenprüfung in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 516) abgegebene Gutachten und Prüfzeugnisse werden durch diese Durchführungsbestimmung nicht berührt. § 2 Die im § 1 Abs. 2 genannten Stellen können zur Bearbeitung von Gutachten zugelassene Bausachverständige heranziehen oder sie damit beauftragen. § 3 (1) Die Leiter und qualifizierte Mitarbeiter der Staatlichen Bauaufsicht und der Prüfstellen können im Einvernehmen mit dem zuständigen Dienststellen- bzw. Betriebsleiter für die Dauer ihrer Tätigkeit in der Staatlichen Bauaufsicht oder in der Prüfstelle nach erfolgter Zulassungsprüfung als Bausachverständige zugelassen werden, wenn dies volkswirtschaftlich begründet ist. (2) Die bisher vom Ministerium für Bauwesen ausgesprochenen Zulassungen behalten ihre Gültigkeit. (3) Qualifizierte Bauingenieure, die das 65. Lebensjahr überschritten haben, können auf Antrag der Staatlichen Bauaufsicht in den Bezirksbauämtern als Bausachverständige durch den Leiter der Staatlichen Bauaufsicht im Ministerium für Bauwesen zugelassen werden. L DB (OBI. n Nr. 4 S. 0);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen und politischen Stellung in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit . Dis nachfolgenden Hinweise haben als Grundsätze im Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität und der Wirksamkeit der SioherungstaaBnahaen der Abteilung XX? aufmerksam machen, ohne dabei die gesamte Breite der umfassenden Zusammenarbeit der Diensteinheiten Staatssicherheit bei der Sicherung von Beweismaterial im Aufnahmeprozeß - Einige während . Auf nahftf?p rozesses zu beachteu; nsyclogische Probleme i?f. Die Dokumentierung der Ergebnisse des Aufnahmeprozesses.

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