Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 279

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 279 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 279); 279 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil II 1962 Berlin, den 14. Mai 1962 Nr. 30 Tag Inhalt Seite 19. 4. 62 Verordnung über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen im Bauwesen 279 26. 4. 62 Verordnung über das Inhabersparbuch 279 14. 4. 62 Anordnung über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen der Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft 279 Verordnung über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen im Bauwesen. Vom 19. April 1962 § 1 Folgende Bestimmungen sind gegenstandslos und werden aufgehoben: 1. Verordnung vom 16. März 1950 zum Bauwirtschaftsplan 1950 (GBl. S. 243) 2. Verordnung vom 7. Juni 1951 über die Gründung von VEB (Z) Projektierung in Berlin und in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 575) 3. Beschluß vom 29. Dezember 1952 über die Durchführung der Baumaßnahmen in den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (GBl. 1953 S. 6) 4. Verordnung vom 16. April 1953 zur Bildung von Beiräten für Architektur beim Ministerrat und bei den Räten der Bezirke (GBl. S. 593) 5. Beschluß vom 18. Dezember 1953 über die Durchführung von Baumaßnahmen in den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (GBl. S. 1292) 6. Bekanntmachung des Beschlusses des Ministerrates vom 21. April 1955 über die wichtigsten Aufgaben im Bauwesen (GBl. I S. 297) 7. Verordnung vom 24. April 1958 zur Aufhebung der Verordnung über die Bildung eines Beirates für Bauwesen beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 377) 8. Verordnung vom 23. März 1961 über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen im Bauwesen (GBl. II S. 116) § 2 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung In Kraft. Berlin, den 19. April 1962 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister für Bauwesen Stoph Scholz Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Verordnung über das Inhabersparbuch. Vom 26. April 1962 Zur Vereinfachung des Sparverkehrs der Sparkassen, der Deutschen Bauern-Bank und der Banken für Handwerk und Gewerbe wird folgendes verordnet: § 1 Inhabersparbücher werden von den Sparkassen, der Deutschen Bauern-Bank und den Banken für Handwerk und Gewerbe nicht mehr ausgegeben. Einzahlungen werden nicht mehr auf Inhabersparbücher, sondern nur noch auf Namenssparbücher entgegengenommen. § 2 Die Inhaber können über bestehende Inhabersparguthaben nach den bisherigen Bedingungen durch Abhebung frei verfügen oder die Inhabersparguthaben auf Namenssparbücher übertragen. § 3 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) der erste Satz des § 1 der Verordnung vom 4. Februar 1954 über die Einführung des Inhabersparbuches (GBl. S. 224); b) Verordnung vom 3. September 1954 über die Erweiterung des Inhabersparens (GBl. S. 769). Berlin, den 26. April 1962 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister der Finanzen Leuschner Rumpf Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anordnung über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen der Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft. Vom 14. April 1962 § 1 Die nachstehend genannten gesetzlichen Bestimmungen sind gegenstandslos und werden aufgehoben: 1. Anordnung vom 9. März 1949 über Aussaat und Erfassung von Zuckerrüben und über Maßnahmen zur Saatguterzeugung für Zucker- und Futterrüben (ZVOB1. S. 157) %;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit geregelt. Operative Ausweichführungsstellen sind Einrichtungen, von denen aus die zentrale politisch-operative Führung Staatssicherheit und die politisch-operative Führung der Bezirksverwaltungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit getroffenen Festlegungen sind sinngemäß anzuwenden. Vorschläge zur Verleihung der Medaille für treue Dienste in der und der Ehrenurkunde sind von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist und bleibt ein unumstößliches Gebot unseres Handelns. Das prägte auch die heutige zentrale Dienstkonferenz, die von dem Bestreben getragen war, im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvoll zug. Nur dadurch war es in einigen Fallen möglich, daß sich Verhaftete vorsätzlich Treppen hinabstürzten, zufällige Sichtkontakte von Verhafteten verschiedener Verwahrräume zustande kamen. Verhaftete in den Besitz von unerlaubten Gegenständen bei den Vernehmungen, der medizinischen oder erkennungsdienstlichen Behandlung gelangten, die sie zu ouizidversuchen, Provokationen oder Ausbruchsversuchen benutzen wollten.

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