Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 26

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 26 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 26); 26 Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 24. Januar 1962 (2) Die Staatliche Bauaufsicht ist verpflichtet, vor der Bearbeitung von Bauanzeigen und Bauanträgen zu prüfen, ob 1. das Bauvorhaben im Volkswirtschaftsplan oder bestätigten Plan enthalten ist oder ob auf Grund geltender Bestimmungen, insbesondere zur Versorgung der Bevölkerung mit Baumaterialien, hierauf verzichtet werden kann. Die Staatliche Bauaufsicht hat sich hierzu vom Planungsleiter des Bauamtes eine entsprechende schriftliche Bestätigung geben zu lassen; 2. für die Durchführung der Baumaßnahme bestätigte Typen- und Wiederverwendungsprojekte zugrunde gelegt und die Grundsätze der Standardisierung und Typisierung eingehalten worden sind bzw ob eine Ausnahmegenehmigung zum Abweichen von Typen- und Wiederverwendungsprojekten gemäß § 5 der Verordnung vorliegt; 3. die Standortgenehmigung bzw. die städtebauliche Bestätigung vorliegt und ob die darin gestellten Forderungen erfüllt sind. Sind die Bedingungen gemäß Ziffern 1 bis 3 nicht erfüllt, dürfen Bauanzeigen und Bauanträge nicht bearbeitet werden. (3) Die Staatliche Bauaufsicht ist verpflichtet, vor der Zustimmung zu Bauanzeigen bzw der Erteilung von Baugenehmigungen zu prüfen, ob die Forderungen des § 4 Abs. 1 der Verordnung erfüllt sind und ob Zustimmungen des Luft-, Brand- und Arbeitsschutzes, der Hygiene und anderer Dienststellen, soweit deren Belange berührt werden (z. B. die Wasserwirtschaft, des Verkehrs, der Energieversorgung usw.), vorliegen (vgl. Anlage). (4) Die Wahrnehmung bautechnischer Forderungen des Arbeitsschutzes ist Aufgabe der Projektanten, sie ist von der Staatlichen Bauaufsicht bzw. den Prüfstellen zu kontrollieren. (5) Der Bau von Betriebsanlagen, die in die Zuständigkeit der Technischen Überwachung fallen, bedarf deren Zustimmung. (6) Zur besseren Vorbereitung der Baudurchführung kann die Staatliche Bauaufsicht für die in den Plänen zur Vorbereitung von Investitionsvorhaben enthaltenen Bauvorhaben Baugenehmigungen mit der Auflage erteilen. daß die Baugenehmigung nur bei der Aufnahme des Bauvorhabens in den Volkswirtschaftsplan Gültigkeit hat. § 2 (1) Die Leiter der Staatlichen Bauaufsicht in den zentralen Organen des Staatsapparates und in den Bauämtern der Räte der Bezirke sind berechtigt, in Sonderfällen zugelassene Bausachverständige oder Spezialisten als Prüfer heranzuziehen. (2) Die Leiter der Staatlichen Bauaufsicht oder ihre Stellvertreter unterschreiben Zustimmungen zu Bauanzeigen. Baugenehmigungen, bauaufsichtliche Abnahmen. Verfügungen und Briefe mit grüner Tintenschrift. Bei den einheitlichen Prüf- und Genehmigungsstempeln ist Name und Datum in grüner Tintenschrift einzutragen. Schriftstücke dokumentarischen Charakters sind mit dem einheitlichen quadratischen Dienststempel der Staatlichen Bauaufsicht in grüner Farbe abzustempeln. Anderen Stellen mit Ausnahme der Prüfstellen - ist die Verwendung grüner Stempel, Vermerke oder Unterschriften auf Bauunterlagen untersagt. In den Gemeinden, denen bauaufsichtliche Befug- nisse übertragen sind, ist entsprechend zu verfahren. Die Bürgermeister führen den einheitlichen quadratischen Dienststempel der Staatlichen Bauaufsicht, der Namen und Kneiszugehörigkeit der Gemeinde enthält. (3) Für den gesamten Geschäftsverkehr der Staatlichen Bauaufsicht sind einheitliche Vordrucke zu verwenden. II. Prüfstellen § 3 (1) Die Leiter und Mitarbeiter der Prüfstellen sind organisatorisch und disziplinarisch dem Direktor des volkseigenen Projektierungsbetriebes und fachlich dem zuständigen Leiter der Staatlichen Bauaufsicht gemäß § 5 der Verordnung direkt unterstellt. (2) Die Direktoren der volkseigenen Projektierungsbetriebe sind verpflichtet, alle Voraussetzungen für eine einwandfreie, von betrieblichen Weisungen jeder Art unabhängige Prüftätigkeit zu schaffen. (3) Bei der Einstellung, Entlassung und bei Gehaltsvereinbarungen des Leiters der Prüfstelle und bei der Übertragung von Aufgaben, die außerhalb der Prüftätigkeit liegen, ist vorher die Zustimmung des Leiters der verantwortlichen Staatlichen Bauaufsicht einzuholen. (4) Zur Sicherung einer wirksamen und objektiven Prüftätigkeit dürfen Leiter und Mitarbeiter von Prüfstellen weder in Brigaden tätig sein, die die zu prüfenden Projekte bearbeiten, noch Funktionen bekleiden, -die mit einem Weisungsrecht gegenüber den Brigaden verbunden sind § 4 (1) Die Prüfstellen tragen die volle Verantwortung für die von ihnen aufgestellten Prüfbescheide. (2) Die Leiter der Prüfstellen haben die Einhaltung der Plan- und Typendisziplin, die Senkung des Bauaufwandes und die Einhaltung aller baurechtlichen Normen zu kontrollieren. (3) Die Leiter der Prüfstellen haben zu prüfen, ob alle erforderlichen Abstimmungen bezüglich des Standortes und mit allen Stellen, deren Belange bei der Baudurchführung berührt werden, durchgeführt worden sind. Die Abstimmungsbelege sind im Original oder als Fotokopie der Staatlichen Bauaufsicht zu den Bauakten zu geben. (4) Die Leiter der Prüfstellen sind verpflichtet, die Projektanten bei ihrer Arbeit zu beraten, um Fehlprojektierungen zu vermeiden. § 5 (1) Die Prüfstellen haben folgende Unterlagen zu prüfen: 1. alle Bauvorlagen entsprechend der Deutschen Bauordnung (DBO) vom 2. Oktober 1958 (Sonderdruck Nr. 287 des Gesetzblattes); 2. wichtige konstruktive Details und Bewehrungszeichnungen, die für die Standsicherheit des Bauwerkes von Bedeutung sind. Detail- und sonstige Ausführungszeichnungen werden nicht von den Prüfstellen geprüft und abgezeichnet. (2) Die geprüften Unterlagen sind vom jeweiligen Prüfer (Entwurf oder Statik), der abschließende Prüfbescheid vom Leiter der Prüfstelle zu unterschreiben. Die Unterschrift des Leiters der Prüfstelle bringt zum;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes gewährleistet. Die Postenbereiche sind mit Signal-, Sprech-, Alarm- und Beleuchtungsanalagen sowie notwendigen Inventar auszustatten. Die spezifischen Aufgaben in den Posten- und Sicherungsbereichen.

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