Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 249

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 249 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 249); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil II 1962 Berlin, den 28. April 1962 Nr. 26 Tag Inhalt Seite 23.3. 62 Anordnung über Hopfenpflanzgut (Fechser) 249 9. 4. 62 Anordnung Nr. 3 über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen im Bauwesen 250 11.4.62 Brandschutzanordnung Nr. 6/1. Lagerung fester Brennstoffe 251 Anordnung über Hopfenpflanzgut (Fechser). Vom 23. März 1982 § 1 Anerkennung von Hopfenpflanzgut (1) Vermehrungsgärten für Hopfenpflanzgut sind durch eine Arbeitsgruppe anzuerkennen, die unter Anleitung der Anerkennungsstelle arbeitet und vom Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft gebildet wird. (2) Anerkennungsstelle für Hopfenpflanzgut ist das Institut für Acker- und Pflanzenbau der Friedrich-Schiller-Universität Jena. (3) Anerkannt werden nur Hopfengärten mit Pflanzen der Herkunft „Saazer Hopfen“ bzw. andere vom Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft neu zugelassene Sorten. 5 2 Anmeldung zur Anerkennung (1) Alle Vermehrungsbetriebe haben ihre Bestände, aus denen Hopfenpflanzgut gewonnen werden soll, bis 1. April eines jeden Jahres bei der Anerkennungsstelle schriftlich anzumelden. (2) Die Anmeldung muß folgende Angaben enthalten: 1. Gesamthopfenfläche des Betriebes; 2. davon als Vermehrungsfläche vorgesehen; 3. Anzahl der Fechser, die gewonnen werden sollen. § 3 Voraussetzung für die Anerkennung Voraussetzungen für die Anerkennung sind: 1. Der Betrieb muß die Gewähr für die Anzucht einwandfreien Pflanzgutes bieten. 2. Die Fechser müssen den Forderungen der gültigen TGL für Hopfenpflanzgut entsprechen. 3. Die Anerkennungsfläche muß mindestens 0,25 ha betragen. 4. Der Vermehrungsbestand muß ein Mindestalter von 2 Jahren haben. § 4 Durchführung der Anerkennung (1) Bei der Anerkennung müssen sämtliche Hopfengärten des Betriebes vorgestellt werden. Die für die Vermehrung vorgesehene Fläche ist besonders zu kennzeichnen. (2) Die anzuerkennenden Hopfenflächen müssen sich in einem guten Entwicklungs- und Kulturzustand befinden. (3) Hopfengärten mit mehreren Sorten bzw. Herkünf-ten werden von der Anerkennung ausgeschlossen, wenn keine genaue räumliche Trennung vorhanden ist und die Gefahr der Vermischung besteht (4) Der Pflanzenbestand muß ein einheitliches Sortenbild aufweisen. Das erfordert eine rechtzeitige Selektierung und Rodung der Minus-Varianten. (5) Für die vorläufige Anerkennung, die bis kurz vor der Ernte erfolgt, ist die Kennzeichnung der Minus-Varianten mit haltbarer Ölfarbe am unteren Teil der Rebe, der beim Abschneiden der Reben am Fechser erhalten bleibt, erforderlich. § 5 Nachbesichtigung Führt die Besichtigung zu keiner Anerkennung, so kann auf Antrag und auf Kosten des Betriebes eine Nachbesichtigung stattfinden, sofern die ursprünglichen Mängel kurzfristig beseitigt werden. § 6 Endgültige Anerkennung (1) Die endgültige Anerkennung wird bis zum 20. Oktober eines jeden Jahres ausgesprochen, wenn die nach § 4 Abs. 5 gekennzeichneten Stöcke gerodet werden. Diese Ausgabe enthält als Beilage für die Postabonnenten: Zeitliche Inhaltsübersicht des Gesetzblattes Teil II für die Zeit Januar Februar März 1962;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten Staatssicherheit , Die Organisation des Zusammenwirkens der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit mit anderen Organen und Einrichtungen und der Zusammenarbeit mit den befreundeten Organen sowie der unmittelbaren Bekämpfung der Banden, ihrer Hintermänner und Inspiratoren im Operationsgebiet, durch die umfassende Nutzung der Möglichkeiten der Dienstzweige der und der anderen Organe des für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge hat eine wirksame gegenseitige Unterstützung zwischen diesen und den zuständigen operativen Diensteinheiten sowie anderen Oustizcrganen zu überprüfen, und es ist zu sichern, daß die notwendigen Veränderungen auch tatsächlich erreicht werden. Dar Beitrag der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, die Schwerpunkte des Militärverkehrs, wie die Kommandozentralen, die wichtigsten Magistralen und die Beund Entladebahnhöfe mit den zu übergebenden zuverlässig abzusichern.

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