Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 243

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 243 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 243); Gesetzblatt Teil II Nr. 25 Ausgabetag: 26. April 1962 243 'Aufgabe bestätigten Anzahl der Arbeitskräfte dürfen nicht ungesetzlich für Lohn- und Gehaltserhöhungen verwendet werden. (5) Zur Anwendung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit nach den Absätzen 1 und 2 sind die Leiter der zentralen staatlichen Organe, der WB, der Fachorgane der örtlichen Räte und der staatlichen Einrichtungen befugt. Sie können diese Befugnis den Haushaltsbearbeitern übertragen. Zur Anwendung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit nach den Absätzen 3 und 4 sind die Leiter der Abteilung Finanzen der örtlichen Räte befugt. § 2 Die Umsetzung von Haushaltsmitteln innerhalb eines Einzelplanes im Haushaltsplan der Republik (1) Die Leiter der zentralen staatlichen Organe soweit sie für einen Einzelplan verantwortlich sind sind berechtigt, gemäß § 37 Absätzen 3 und 4 des Gesetzes über die Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Republik den Planansatz eines Sachkontos bis zu 20 % höchstens jedoch um 500 TDM, zu über- chreiten, indem sie Haushaltsmittel von anderen Sachkonten des gleichen Kapitels bzw. Unterkapitels, voh anderen Ünterkapiteln (anderen Einrichtungen) und von anderen Kapiteln des gleichen Aufgabenbereiches öder anderer Aufgabenbereiche ihres Einzelplanes Umsetzern Die geplanten Haushaltsmittel eines Kapitels dürfen durch solche Umsetzungen insgesamt bis zu 5 % Überschritten werden. (2) Die Überschreitung der Planansätze durch die Umsetzung von Haushaltsmitteln von anderen Planansätzen über die unter Abs. 1 genannten Prozentsätze hinaus sowie eine Umsetzung von Haushaltsmitteln auf Kapitel und Sachkonten, bei denen bisher kein Planansatz vorgesehen war, kann nur mit Zustimmung des Ministers der Finanzen erfolgen. (3) Eine Umsetzung von Haushaltsmitteln nach den Absätzen 1 und 2 darf nur vorgenommen werden, wenn die für das Kapitel bzw. Unterkapitel geplanten Aufgaben trotzdem erfüllt werden. (4) Bei der Umsetzung von Haushaltsmitteln nach den Absätzen 1 und 2 dürfen a) die für den Einzelplan insgesamt geplanten Mittel für Hauptinstandsetzungen und Beschaffungen sowie für Honorare nicht erhöht werden. Eine Erhöhung der geplanten Mittel für Hauptinstandsetzungen darf dann erfolgen, wenn für die Instandhaltung (Sachkonto 73) geplante Mittel auf die Sachkonten 50 und 51 Hauptinstandsetzungen umgesetzt werden; b) der für den Einzelplan geplante Gesamtlohnfonds weder erhöht noch vermindert werden. Es darf keine Überschreitung der staatlichen Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes Planteil Arbeitskräfte und Lohn einschließlich aller für diesen Planteil festgelegten Zweckbindungen erfolgen. Freie Lohnmittel durch eine nicht volle Inanspruchnahme der als staatliche Aufgabe bestätigten Anzahl der Arbeitskräfte dürfen nicht ungesetzlich für Lohn- und Gehaltserhöhungen verwendet werden; c) die für Geldausgaben an die Bevölkerung (Sachkonten 80 Und 81) insgesamt geplanten Mittel weder erhöht noch vermindert werden; d) die geplanten Mittel des Aufgabenbereiches 8 Staatsapparat nicht erhöht werden; e) die Planansätze solcher Kapitel nicht erhöht werden, die für einzelne Einzelpläne durch den Minister der Finanzen besonders festgelegt werden. (5) Abs. 1 gilt nicht für die Finanzierung des Planes der Erweiterung der Grundmittel, des Planteiles Forschung (Kapitel 610 bis 612) und die Kapitel „Projektierung“ (Kap. 498). (6) Planänderungen bzw. Plankorrekturen entsprechend der Anordnung Nr. 1 vom 15. Dezember 1958 zur Vorbereitung und Durchführung des Investitionsplanes Grundsätzliche Bestimmungen und der Anordnung vom 31. Dezember 1958 über die Finanzierung und Kontrolle der Investitionen der Pläne der Erhaltung und der Erweiterung der Grundmittel (Sonderdruck Nr. 294 des Gesetzblattes) gelten soweit erforderlich zugleich als Umsetzung von Haushaltsmitteln von einem Aufgabenbereich auf einen anderen Aufgabenbereich im Einzelplan 58 Erweiterung der Grundmittel . § 3 Die Umsetzung von Haushaltsmitteln innerhalb von Einzelpläncn und zwischen den Einzelplänen der Haushalte der örtlichen Räte (1) Gemäß § 37 Abs. 6 des Gesetzes über die Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Repu-. blik können die örtlichen Räte Haushaltsmittel von einem Einzelplan auf einen anderen Einzelplan Umsetzern Das schließt ein, Haushaltsmittel innerhalb der Einzelpläne Von Kapitel auf Kapitel und von Sachkonto auf Sachkonto umzusetzen. Durch solche Umsetzungen dürfen in den Haushalten der Räte der Bezirke und Kreise und der Räte der Städte (in Stadtkreisen) die im bestätigten Haushaltsplan enthaltenen Planansätze eines Sachkontos bis zu 20 % und die Planansätze pro Kapitel insgesamt bis zu 5 % überschritten werden. Für die Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden gelten die von den Räten der Kreise bzw. Räten der Städte (in Stadtkreisen) festgelegten Höchstsätze. (2) Die Leiter der Fachorgane der örtlichen Räte können gemäß § 37 Abs. 3 des Gesetzes über die Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Republik im Rahmen der von den örtlichen Räten festgelegten Höchstsätze innerhalb des Einzelplanes Mittel von Kapitel auf Kapitel und von Sachkonto auf Sachkonto umsetzen. Sie können ferner die Leiter von Einrichtungen ermächtigen, in ihrem Haushalt Mittel von Sachkonto auf Sachkonto umzusetzen. Bei def Festlegung der Höchstsätze dürfen die im Abs. 1 genahnten bzw. die nach Abs. 1 festgelegten Höchstsätze nicht überschritten werden, wobei entsprechend der Struktur und der Höhe des Haushaltsvolumens differenziert w'erden kann. (3) Die Leiter der Abteilung Finanzen könnet!, soweit sie durch die örtlichen Räte dazu ermächtigt worden sind, bei den nach Abs. 2 erfolgenden Umsetzungen von Haushaltsmitteln einer Überschreitung der festgelegten Prozentsätze in folgenden Fällen zustimmen: a) wenn es sich um Ausgaben handelt, die durch einen plötzlich eingetretenen Notstand erforderlich werden, oder;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der im-.St raf gesetzbuch und in der Strafprozeßordnung, in meinen Befehlen und Weisungen enthaltenen Bestimmungen und Richtlinien strikt durchzusetzen und einzuhalten.

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