Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 241

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 241 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 241); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil II 1962 Berlin, den 26. April 1962 Nr. 25 Tag Inhalt Seite 10.4. 62 Erste Durchführungsbestimmung zur Erfassungsordnung, Musterungsordnung und Reservistenordnung 241 4.4. 62 Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz über den Staatshaushaltsplan 1962 . 242 2.4. 62 Anordnung Nr. 2 über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen im Bauwesen 246 Erste Durchführungsbestimmung zur Erfassungsordnung, Musterungsordnung und Reservistenordnung. Vom 10. April 1962 Zur Durchführung der Erfassungsordnung, der Musterungsordnung und der Reservistenordnung, vom 24. Januar 1962 (GBl, I S. 13, 15 u. 21) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Nationale Verteidigung und den Leitern der anderen zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates folgendes bestimmt: Zu § 11 Abs. 1 der Erfassungsordnung und § 30 Abs. 1 der Musterungsordnung: § 1 (1) Für die Fahrt des Wehrpflichtigen zur zuständigen Meldestelle der Deutschen Volkspolizei bzw. zum zuständigen Wehrkreiskommando ist der kürzeste, zweckdienlichste und billigste Reiseweg zu benutzen. (2) Für die Erfassung, Musterung und Einberufungsüberprüfung ist die Zeit von der Ankunft bis zur Beendigung der Erfassung, Musterung und Einberufungsüberprüfung den Wehrpflichtigen zur Vorlage bei ihrer Arbeitsstelle oder Schule zu bestätigen. Zu § 11 Abs. 2 der Erfassungsordnung und § 30 Abs. 2 der Musterungsordnung: § 2 Bei staatlichen Organen, staatlichen Einrichtungen und Betrieben der volkseigenen Wirtschaft ist der Ausgleich zu Lasten des geplanten Lohnfonds zu zahlen. §3 (1) Für die Dauer der Freistellung wird den sozialistischen Genossenschaften der Landwirtschaft und der Fischerei empfohlen, den Wehrpflichtigen, soweit sie Mitglieder der Genossenschaften sind, unter Zugrundelegung der im vorausgegangenen Kalenderjahr geleisteten Arbeitseinheiten einen Vergütungsausgleich zu gewähren. (2) Für Wehrpflichtige, die mit der Genossenschaft ein Arbeitsrechtsverhältnis haben, erfolgt die Zahlung des Ausgleiches aus den Kosten der Genossenschaft. §4 (1) Für die Dauer der Freistellung wird den Produktionsgenossenschaften des Handwerks empfohlen, den Wehrpflichtigen, soweit sie Mitglieder der Genossenschaften sind, unter Zugrundelegung der im vorausgegangenen Kalenderjahr geleisteten Arbeit einen Vergütungsausgleich zu gewähren. (2) Für Wehrpflichtige, die mit der Genossenschaft ein Arbeitsrechtsverhältnis haben, erfolgt die Zahlung des Ausgleiches aus den Kosten der Genossenschaft. §5 Entstehende Lohnaufwendungen bei Genossenschaft!, halbstaatlichen und privaten Betrieben, Kommissionshändlern und sonstig selbständig tätigen Bürgern und Handwerkern, die Handwerksteuer B entrichten, sind bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns bzw. Einkommens abzugsfähig.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Stz-aßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen vorgesehen. Mit Wirkung werden die Grenzor-dnung und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in Kraft treten. Im Zusammenhang mit den eintretenden Veränderungen werden auf Beschluß des Sekretariats des der Partei , und die Anweisung des Ministeriums für Kultur zur Arbeit mit diesen Laienmusikgruppen eingehalten und weder sektiererische noch liberalistische Abweichungen geduldet werden, Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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