Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 23

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 23 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 23); Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 24. Januar 1962 23 § 5 Aufgaben der Staatlichen Bauaufsicht im Ministerium für Bauwesen, in den Bauämtern und Gemeinden (1) Die Staatliche Bauaufsicht im Ministerium für Bauwesen ist verantwortlich für: 1. die Bearbeitung von Grundsatzfragen der Staatlichen Bauaufsicht und die Unterstützung der im § 3 genannten zentralen Organe der Staatlichen Bauaufsicht; 2. die politische und fachliche Anleitung und Unterstützung der Staatlichen Bauaufsicht in den Bau-ämtem der Räte der Bezirke, der vom Minister für Bauwesen eingesetzten Beauftragten der Staatlichen Bauaufsicht, der Prüfstellen der Projektierungsbetriebe für Industriebau und die Durchführung eines regelmäßigen Erfahrungsaustausches mit diesen sowie der Staatlichen Bauaufsicht der im § 3 genannten zentralen Staatsorgane; 3. die enge Zusammenarbeit mit der Deutschen Investitionsbank und anderen Kreditinstituten, der Technischen Überwachung, den zentralen Brandschutzorganen, den Organen des Luft- und Arbeitsschutzes und anderen zentralen staatlichen Kon-troll- und Sicherheitsorganen; 4. die Mitarbeit an der Ausarbeitung von Standards uni anderen Rechtsnormen des Bauwesens; 5. die Durchführung von Lehrgängen zur politischen und fachlichen Entwicklung und Qualifizierung der Kader der Staatlichen Bauaufsicht; 6. die generelle bauaufsichtliche Überprüfung und Bestätigung der vom Ministerium für Bauwesen für verbindlich zu erklärenden Typenprojekte und Typensegmente;' 7. die Erteilung von Genehmigungen zum Abweichen von Typen- und Wiederverwendungsprojekten bei Einzweckbauwerken des Industriebaues mit einem Bau wert von über 1 Million DM; 8. die Zulassung der Leiter der Staatlichen Bauaufsicht in den Bauämtern und der Leiter der Prüfstellen sowie die Zulassung der Mitarbeiter der Prüfstellen gemäß Ziff. 2; 9. die Zulassung der Bausachverständigen; 10. die Zulassung von Baustoffen, Bauelementen und Bauweisen; U. die Bearbeitung bauaufsichtlicher Sonderaufgaben und Grundsatzfragen des baulichen Holzschutzes und der Naturbauweisen. (2) Die Staatliche Bauaufsicht in den Bauämtern der Räte der Bezirke ist verantwortlich für: 1. die Mitarbeit an Grundsatzfragen der Staatlichen Bauaufsicht; 2. die enge Zusammenarbeit gemäß Abs. 1 Ziff. 3 in ihrem Verantwortungsbereich; 3. die politische und fachliche Anleitung und Kontrolle der Staatlichen Bauaufsicht in den Bauämtern der Räte der Kreise, damit diese in die Lage versetzt werden, in den Kreisen, kreisangehörigen Städten und Gemeinden in enger Zusammenarbeit mit den Ständigen Kommissionen für Bauwesen und ihren Aktivs die örtlichen Aufgaben des Bauwesens in bauaufsichtlicher Hinsicht eigenverantwortlich zu lösen; 4. die politische und fachliche Anleitung und Kontrolle der von den Bezirksbaudirektoren eingesetzten Beauftragten der Staatlichen Bauaufsicht, der in Groß- betrieben gebildeten Organe der Staatlichen Bauaufsicht, der Prüfstellen volkseigener Projektierungsbetriebe und -abteilungen mit Ausnahme der Projektierungsbetriebe für Industriebau und den im § 3 genannten zentralen Staatsorganen unterstellten Projektierungseinrichtungen; 5. die Durchführung eines regelmäßigen Erfahrungsaustausches mit den unter Ziffern 3 und 4 Genannten; 6. die Aufgaben gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 Ziffern 3 und 6; 7. die Zulassung von Mitarbeitern der Staatlichen Bauaufsicht in den Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirksbauämtern und der Prüfstellen gemäß Ziffern 3 und 4; 8. die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Abweichen von Typen- und Wiederverwendungsprojekten bei Einzweckbauwerken des Industriebaues mit einem Bauwert bis zu 1 Million DM und bei Objekten des allgemeinen Hochbaues mit Ausnahme landwirtschaftlicher Wohn- und Produktionsbauten; 9. die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von Baugerüsten, die von der Regelausführung ab weichen, im Bezirksbereich; 10. die Förderung und Unterstützung der Naturbauweisen und die Organisierung des baulichen Holzschutzes; 11. die Erteilung genereller Genehmigungen für vorgefertigte Garagen, Wochenendhäuser usw., die nur in ihrem Verantwortungsbereich zur Aufstellung kommen. (3) Die Staatliche Bauaufsicht in den Bauämtem der Kreise, Städte und Stadtbezirke als wichtigstes operatives Kontrollorgan des Bauwesens ist verantwortlich für: 1. die enge Zusammenarbeit gemäß Abs. 1 Ziff. 3 in ihrem Verantwortungsbereich; 2. die Aufgaben gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 Ziffern 1, 2, 3, 4 und 6; 3. die Erteilung von Genehmigungen zum Ab weichen von Typen- und Wiederverwendungsprojekten bei landwirtschaftlichen Wohn- und Produktionsbauten; 4. die Förderung und Unterstützung der Naturbauweisen und die Durchsetzung des baulichen Holzschutzes. (4) Folgende Aufgaben der Staatlichen Bauaufsicht sind in immer größerem Umfang auf die Räte der Gemeinden durch Beschluß der Räte der Kreise zu übertragen: 1. die Zustimmung zu Bauanzeigen; 2. die Erteilung befristeter Baugenehmigungen und die dazu gehörenden bauaufsichtlichen Kontrollen und Abnahmen; 3. die bauaufsichtliche Abnahme und Nachabnahme fliegender Bauten mit Ausnahme von Zelten und Tribünen für mehr als 200 Personen; 4. die Erteilung von Abbruchgenehmigungen für eingeschossige Bauten und Bauwerke bis zu 5 m Wandhöhe; 5. die bauaufsichtliche Genehmigung und Abnahme für den Anschluß von Einzelfeuerstätten mit Ausnahme von Heizkesseln;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Aus der Tatsache, daß der Sozialismus ein noch relativ junger Organismus ist und demzufolge bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie die Schaffung der grundlegenden Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus ist das erklärte Ziel der Politik unserer Partei.

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