Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 22

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 22 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 22); 22 Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 24. Januar 1962 5. mit anderen staatlichen Kontrollorganen, der Arbeiterkontrolle, den Gewerkschaften und der Technischen Kontrollorganisation der Betriebe zusammenzuarbeiten. § 2 Die Organe der Staatlichen Bauaufsicht (1) Die im § 1 festgelegten Grundsätze werden verwirklicht durch: 1. das Ministerium für Bauwesen; 2. die Bauämter der Räte der Bezirke, Kreise, kreisangehörigen Städte und Stadtbezirke; 3. die Räte der Gemeinden, denen bauaufsichtliche Befugnisse übertragen sind; 4. die im § 3 genannten zentralen Staatsorgane, die eigenverantwortlich bauaufsichtliche Befugnisse ausüben. (2) Die Leiter der im Abs. 1 genannten zentralen Organe des Staatsapparates bedienen sieh bei der Durchsetzung der bauaufsichtlichen Aufgaben ihrer Staatlichen Bauaufsicht als wichtigstem Kontrollorgan. Für die einheitliche Organisation und Arbeitsweise ist die Staatliche Bauaufsicht im Ministerium für Bauwesen verantwortlich. § 3 Besondere Zuständigkeit (1) Das Ministerium für Nationale Verteidigung, das Ministerium des Innern, das Ministerium für Staatssicherheit, das Ministerium für Verkehrswesen, das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen, das Amt für Wasserwirtschaft, das Amt für Kernforschung und Kerntechnik üben die Aufgaben gemäß § 4 mit Ausnahme des Abs. 2 Ziff. 3 in ihrem Verantwortungsbereich aus. Abweichend davon können das Ministerium für Nationale Verteidigung, das Ministerium des Innern und das Ministerium für Staatssicherheit und ihre örtlichen Dienststellen Bausperren aus Gründen der staatlichen Sicherheit verhängen. (2) Die im Abs. 1 genannten zentralen Staatsorgane können die Wahrnehmung ihrer bauaufsichtlichen Funktionen übertragen: 1. auf örtliche Dienststellen ihres Verantwortungsbereiches; 2. auf die Staatliche Bauaufsicht der Kreisbauämter im Einvernehmen mit dem zuständigen Rat. (3) Beim Bau von Eisenbahnen, die nicht von der Deutschen Reichsbahn verwaltet werden (Klein-, Straßen- und Anschlußbahnen), übt die Staatliche Bauaufsicht der Bauämter die bauaufsichtlichen Befugnisse im Einvernehmen mit den Organen der Bahnaufsicht aus. Streitfälle werden gemeinsam vom Leiter der Staatlichen Bauaufsicht im Ministerium für Bauwesen und dem Generalbevollmächtigten für Bahnaufsicht entschieden. Wird keine Übereinstimmung erzielt, entscheidet der Generalbevollmächtigte für Bahnaufsicht bei Strek-ken, die von Fahrzeugen der Deutschen Reichsbahn befahren werden. § 4 Allgemeine Aufgaben der Staatlichen Bauaufsicht (1) Die Staatliche Bauaufsicht hat die Bau Vorlagen, die ihr zur bauautsichtlichen Zustimmung oder zur Erteilung von Baugenehmigungen vorgelegt werden, nach folgenden Gesichtspunkten zu kontrollieren: i. die konsequente Wahrung der Plandisziplin; 2. die wirtschaftlichste bautechnische Lösung der Bauaufgaben und Beachtung der Prinzipien strengster Sparsamkeit; 3. die Anwendung von Typen, Standards und der industriellen Bauweise sowie der Takt- und Serienfertigung; 4. die Erfüllung der in der städtebaulichen Bestätigung gestellten Forderungen; 5. die komplexe Durchführung von Baumaßnahmen und rechtzeitige Durchführung der Aufschließungsmaßnahmen und der Gemeinschafts- und Versorgungseinrichtungen ; 6. die Ausschöpfung örtlicher Baustoffreserven; 7. die Einhaltung der Bestimmungen der Deutschen Bauordnung und anderer bautechnischer Bestimmungen; 8. den Schutz des Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes vor Verunstaltung durch bauliche Anlagen; 9. die Abwendung von Gefahren bei der Errichtung, der Veränderung oder dem Abbruch von baulichen Anlagen; i 10. das Vorliegen der Zustimmungen zuständiger Dienststellen bei der Errichtung von Bauten in Schutzgebieten. (2) Die Staatliche Bauaufsicht hat 1. Zustimmungen zu Bauanzeigen und Baugenehmigungen nur dann zu geben, wenn die im Abs. 1 gestellten Forderungen erfüllt bzw. durch Auflagen gesichert sind. Sie muß gegebene Zustimmungen und Baugenehmigungen zurückziehen, wenn sich durch spätere Maßnahmen Widersprüche zu den Forderungen des Abs. 1 ergeben; 2. bauaufsichtliche Abnahmen vorzunehmen. Sie hat dabei die Qualität der Bauausführung zu kontrollieren und Bauten stillzulegen, wenn das Leben und die Gesundheit der Bürger oder das sozialistische Eigentum gefährdet oder die Plandisziplin verletzt wird; 3. Bausperren über Gebiete zu verhängen, wenn sie gebietsplanerisch oder städtebaulich oder aus Gründen der staatlichen Sicherheit erforderlich sind; 4. Genehmigungen für Abweichungen von Baubestimmungen bei Entwurfslösungen und Bauausführungen zu erteilen, wenn diese volkswirtschaftlich begründet sind, das Einverständnis der Dienststellen vorliegt, deren Belange berührt werden, und die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird. Genehmigungen für Abweichungen von technischen Werten von Baustoffen, deren Qualitätskontrolle dem Deutschen Amt für Material- und Warenprüfung (DAMW) unterliegt, entscheidet dieses im Einvernehmen mit dem Amt für Standardisierung; 5. Zulassungen von Baustoffen, Bauelementen und Bauweisen auszusprechen und bei früher erteilten Zulassungen, die zu guten volkswirtschaftlichen Ergebnissen geführt haben, ihre Aufnahme in die entsprechenden Planteile des Planes „Neue Technik“ und die organisierte und obligatorische Einführung in die Produktion zu fordern; 6. Auflagen zur Verhinderung volkswirtschaftlicher Schäden zu erteilen; 7. Qualifizierungsmaßnahmen für Leiter und Mitarbeiter der Staatlichen Bauaufsicht und der Prüfstellen einzuleiten und deren Zulassung auszusprechen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist wer? nicht nur Aufgabe der territoriale und objektgebundenen Diensteinheiten, sondern prinzipiell gäbe aller Diensteinheiten ist - Solche Hauptabteilungen Abteilungen wie Postzollfahndung haben sowohl die Aufgaben zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher sowie die Entwicklung von onswe Jugendlicher und das Entstehen von staatsfeindlichen und anderen kriminellen Handlungen Jugendlicher begünstigende Bedingungen im Zusammenwirken mit den verantwortlichen staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen -und Einrichtungen sowie Aufklärung und Verbind erung aller Angriffe dos Gegners zur Organisierung des ungesetzlichen Ver-lassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Einbeziehung von Diplomaten und Angehörigen der westlichen Besatzuagsciächtc. Die Verhinderung von Actionen des staats- feindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder.

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