Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 212

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 212 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 212); 212 Gesetzblatt Teil II Nr. 23 Ausgabetag: 17. April 1962 9. Die pädagogische Tätigkeit an den Schulen der landwirtschaftlichen Gebiete ist stärker auf die Erfordernisse der sozialistischen Landwirtschaft auszurichten. In der schulischen Erziehung ist das Interesse der Kinder für landwirtschaftliche Berufe stärker zu wecken und entsprechend dem Beispiel der er- weiterten Oberschule Rindenwalde eine größere Einflußnahme der Schule auf die Entwicklung der LPG zu erreichen. Magdeburg, den 12. März 1962 Die Delegierten des VII. Deutschen Bauernkongresses Anlage 2 zu vorstehendem Beschluß Empfehlung des VII. Deutschen Bauernkongresses an die Vorstände der LPG zur Ausarbeitung von Frauenförderungsplänen Seit Beginn der sozialistischen Umgestaltung unserer Landwirtschaft ist eine immer stärkere Teilnahme der Bäuerinnen am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu verzeichnen. Es gibt heute kaum eine LPG, wo nicht nahezu die Hälfte aller Mitglieder Bäuerinnen sind. Die Bäuerinnen sind eine große Kraft bei der Entwicklung der guten sozialistischen Arbeit und Vollendung des Sieges des Sozialismus in der Landwirtschaft. Auch für die Landwirtschaft trifft die Feststellung des Kommuniques des Politbüros des ZK der SED „Die Frauen der Frieden und der Sozialismus“ zu, „daß die großen Fähigkeiten und Leistungen der Frauen und Mädchen ungenügend für ihre eigene Entwicklung und für den gesellschaftlichen Fortschritt genutzt werden.“ Obwohl auf der VI. LPG-Konferenz, dem 8. Plenum des ZK der SED und dem VI. Deutschen Bauernkongreß konkrete Beschlüsse gefaßt wurden, ist die Förderung und Entwicklung der Bäuerinnen noch ungenügend. Die Aufgaben, die vor der Landwirtschaft in der gegenwärtigen Periode des entfalteten sozialistischen Aufbaus stehen, erfordern, daß alle Bäuerinnen als Mitglieder der LPG ihre reichen Erfahrungen und ihre klugen Gedanken zum Wohle ihrer eigenen Entwicklung, ihrer Kinder und unserer Gesellschaft in den Dienst der Genossenschaft stellen. Der VII. Deutsche Bauernkongreß empfiehlt deshalb allen Vorständen der LPG, Frauenförderungspläne auszuarbeiten, in denen festgelegt wird, wie die Entwicklung und Förderung der Bäuerinnen sich entsprechend der Perspektive der Genossenschaft vollziehen soll. Was sollen diese Frauenförderungspläne enthalten? * 1. Die Einbeziehung aller Bäuerinnen in die gute genossenschaftliche Arbeit und in das gesellschaftliche Leben des Dorfes Die wichtigste Voraussetzung für die volle Entfaltung der Fähigkeiten der Bäuerinnen besteht darin, daß alle Bäuerinnen die Perspektive des Sozialismus erkennen und als Mitglied der LPG an der genossenschaftlichen Arbeit teilnehmen. Der Vorstand der LPG sollte gemeinsam mit dem Frauenausschuß persönliche Aussprachen mit den Genossenschaftsbäuerinnen darüber führen, wie sie entsprechend ihren Fähigkeiten und Erfahrungen in der Genossenschaft arbeiten können und wo sie der LPG am meisten dienen. Besonders wichtig ist es, die Bäuerinnen für die Arbeit in der Viehwirtschaft zu i gewinnen. In den LPG Typ I und II sollten fähige Bäuerinnen schon jetzt für die Arbeit in der genossenschaftlichen Viehhaltung vorbereitet, ausgebildet bzw. eingesetzt werden. Es ist notwendig, das Selbstbewußtsein der Bäuerinnen zu stärken und den fähigsten größere Verantwortung in der Leitung der LPG zu übertragen. Systematisch sollten die Bäuerinnen mit größter Unterstützung des Vorstandes an die Ausübung solcher Funktionen herangeführt werden wie: Mitglied des Vorstandes und der Kommissionen, Arbeitsgruppen-und Brigadeleiter, Vorsitzende usw. Die Vorstände der LPG sollten den Bäuerinnen helfen und dafür die Voraussetzungen schaffen, daß sie entsprechend ihrer gesellschaftlichen Stellung auch stärker am öffentlichen Leben des Dorfes Anteil nehmen, in den Volksvertretungen und ihren Kommissionen, Elternbeiräten sowie bei der Gestaltung des kulturellen Lebens im Dorf usw. mitarbeiten können. In regelmäßigen Aussprachen sollten die Funktionäre der LPG und des Dorfes mit allen Bäuerinnen über die interessierenden Probleme im Zusammenhang mit den politischen Fragen und der Perspektive beraten. Das wird den Genossenschaftsbäuerinnen helfen, stärker auf die Durchsetzung der guten genossenschaftlichen Arbeit und auf die Erziehung ihrer Kinder als zukünftige Genossenschaftsbauern Einfluß zu nehmen. 2. Die politische und fachliche Qualifizierung der Bäuerinnen Es kommt darauf an, daß alle Genossenschaftsbäuerinnen für die Qualifizierung gewonnen werden, um auf dem Gebiet, wro sie jetzt tätig sind, größere Ergebnisse in der Arbeit zu erzielen. Dazu gehört: Die Gewinnung der Bäuerinnen, besonders der Mädchen, für den Erwerb des Facharbeiterbriefes und für die Qualifizierung als Meister der Landwirtschaft an der Dorfakademie; die Ausbildung von Bäuerinnen als Spezialisten für die Viehwirtschaft, den Feldbau und Saatbau, für die Veterinärhilfe usw. Da die besonderen Fähigkeiten der Bäuerinnen auf dem Gebiet der Viehwirtschaft liegen, sollten die Vorstände der LPG die Genossenschaftsbäuerinnen besonders für die Tätigkeit in der Jungviehaufzucht, in der Milchviehhaltung und in der Geflügelhaltung gewinnen und sie für diese Aufgaben qualifizieren.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Herbeiführung der Aussagebereitschaft ist nich zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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