Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 199

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 199 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 199); Gesetzblatt Teil II Nr. 21 Ausgabetag: 14. April 1962 199 Anordnung Nr. 2* über Lieferung von Eiern, Geflügel, Kaninchen und Bienenhonig. (Allgemeine Lieferbedingungen) Vom 28. März 1962 Zur Änderung der Anordnung (Nr. 1) vom 30. August 1958 über Lieferung von Eiern, Geflügel, Kaninchen und Bienenhonig (Allgemeine Lieferbedingungen) (GBl. II S. 243) wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Volkswirtschaftsrates, dem Minister der Justiz und dem Vorsitzenden des Zentralen Staatlichen Vertragsgerichtes sowie nach Anhören des Vorstandes des Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften folgendes angeordnet: § 1 Der § 1 der Anordnung (Nr. 1) erhält folgende Fassung: „(1) Die durch diese Anordnung festgelegten Allgemeinen Lieferbedingungen sind allen Verträgen zugrunde zu legen, die die Lieferung von Hühnereiern. Schlachtgeflügel, Kaninchen und Bienenhonig im Geltungsbereich des Vertragsgesetzes zum Gegenstand haben, soweit nicht nachstehend etwas anderes bestimmt ist. Sie finden auch auf die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anordnung ab-. geschlossenen Lieferverträge ohne besondere vertragliche Vereinbarung Anwendung. (2) Für Importlieferungen finden diese Allgemeinen Lieferbedingungen keine Anwendung. (3) Diese Anordnung gilt nicht für die Lieferbeziehungen zwischen dem sozialistischen Groß- und Ein- ''zelhandel.“ § 2 Diese Anordnung tritt am 1. April 1962 in Kraft. Berlin, den 28. März 1962 Der Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft E e i c h e 11 * Anordnung (Nr. 1) (GBl. II 195* Nr. 22 S. 243) Anordnung Nr. 5* zur Aufhebung finanzrechtlicher Bestimmungen. Vom 21. März 1962 § 1 Die nachfolgenden Bestimmungen aus dem Bereich Staatshaushalt sind gegenstandslos und werden aufgehoben: 1. Erste Durchführungsbestimmung vom 22. Februar 1950 zum Gesetz über den Haushaltsplan 1950 (GBl. S. 139), 2. Zweite Durchführungsbestimmung vom 8. Juli 1950 zum Gesetz über den Haushaltsplan 1950 (Haushaltsprüfung der öffentlichen Verwaltungen) (GBl. S. 681), Anordnung Nr. 4 (GBl. II Nr. 11 S. ) 3. Dritte Durchführungsbestimmung vom 8. August 1950 zum Gesetz über den Haushaltsplan 1950 (Gewinnabführung 1950) (GBl. S. 819), 4. Erste Durchführungsbestimmung vom 20. April 1951 zum Gesetz über den Staatshaushaltsplan 1951 (GBl. S. 288), 5. Zweite Durchführungsbestimmung vom 22. Juni 1951 zum Gesetz über den Staatshaushaltsplan 1951 - Kontrollbericht 1951 - (GBl. S. 616), 6. Anweisung vom 24. Oktober 1951 über Einsparungen an Verwaltungskosten und deren Verwendung (MinBl. S. 123), 7. Ergänzung vom 8. Dezember 1951 zur Anweisung über Einsparungen an Verwaltungskosten und deren Verwendung (MinBl. S. 137), 8. Anweisung vom 24. November 1951 über die Ausschüttung des Finanzausgleiches am Ende des Jahres 1951 (MinBl. S. 130), 9. Dritte Durchführungsbestimmung vom 30. November 1951 zum Gesetz über den Staatshaushaltsplan 1951 (GBl. S. 1128), 10. Anweisung vom 2. Mai 1952 über die Fortführung der Haushaltswirtschaft im 1. Halbjahr 1952 (MinBl. S. 48), 11. Erste Durchführungsbestimmung vom 14. Juli 1952 zum Gesetz über den Staatshaushaltsplan 1952 (GBl. S. 627), 12. Zweite Durchführungsbestimmung vom 5. August 1952 zum Gesetz über den Staatshaushaltsplan 1952 (GBl. S. 714), 13. Dritte Durchführungsbestimmung vom 16. August 1952 zum Gesetz über den Staatshaushaltsplan 1952 Wegfall der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer (GBl. S. 789), 14. Vierte Durchführungsbestimmung vom 30. Oktober 1952 zum Gesetz über den Staatshaushaltsplan 1952 (GBl. S. 1127), 15. Fünfte Durchführungsbestimmung vom 11. Dezember 1952 zum Gesetz über den Staatshaushaltsplan 1952 (Regelung der Schuldverhältnisse im Bereich der Gebietskörperschaften und der volkseigenen Wirtschaft) (GBl. S. 1316), 16. Erste Durchführungsbestimmung vom 16. Februar 1953 zum Gesetz über den Staatshaushaltsplan 1953 (GBl. S. 322), 17. Zweite Durchführungsbestimmung vom 11. März 1953 zum Gesetz über den Staatshaushaltsplan 1953 (GBl. S. 440), 18. Dritte Durchführungsbestimmung vom 11. März 1953 zum Gesetz über den Staatshaushaltsplan 1953 (GBl. S. 440), 19. Anordnung vom 20. Mai 1953 über die Löschung von dinglichen Rechten, die nach der Fünften Durchführungsbestimmung zum Gesetz über den Staatshaushaltsplan'f952Jauszubuehen sind (ZB1. S. 244),;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Ordnung über die Rechte und Pflichten der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit. Disziplinarordnung -NfD. Anweisung über die Entlohnung der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Planung materiell-technischen Bedarfs im Staatssicherheit - Materielle Planungsordnung -. für eine den Anforderungen entsprechende Wartung, Pflege und Instandsetzung zu sorgen.

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