Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 18

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 18 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 18); 18 Gesetzblatt Teil II Nr. 3 Ausgabetag: 19. Januar 1962 Anlage 2 zu vorstehender Erster Durchführungsbestimmung Monatliche Beihilfen gemäß § 7 Abs. 1 Buchst, a dieser Durchführungsbestimmung Brutto-Jahreseinkommen mehr als bis alleinstehende Kranke Monatliche Beihilfen für alleinstehende und verheiratete Kranke mit verheiratete ---------------------------------------------------- Kranke 1 2 3 u. m. ohne Kind --- ---------------------------------------------- unterhaltsberechtigten Familienangehörigen (außer Ehegatten) in DM i 2 3 4 5 6 540, 55, 55, 55, 55, 55, 540, 900, 40,- 40, 40,- 40,- 40, 900, l 260, 25,- 25,- 25, 25,- 28, 1 260, 1 620, 16,- 21,- 26,- 32,- 37, 1 620 - 1 930, 20,- 26,- 33, 40, 47, 1 980, 2 340, 23, 32, 40,- 48,- 56, 2 340, 2 700, 24,- 37,- 46, 56, 65, 2 700, 3 060 25, 41,- 53,- 64, 74, 3 060, 3 420, 26, 43,- 59, 72, 84, 3 420, 3 960,- 26,- 45, 64,- 80, 93, 3 960, 4 680, 26, 48, 70, 92, 112, 4 680, 5 400,- 25,- 50, 75,- 100, 125, 5 400, 6 120, 22, 50, 78,- 107, 135, 6 120, 6 840, 18, 50, 81,- 113, 144, 6 840, 7 560, 14,- 47,- 82, 117, 152, 7 560, 8 280, 41,- 78,- 116, 155, 193, 8 280, 9 000, 71- 108, 149, 190, 233, 9 000, 9 720, 103, 140, 181, 225, 271, 9 720 10 440, 136, 175, 216, 259, 307, 10 440, 11 160, 168, 210, 253, 297, 343, 11 160, 201, 245, 290, 337, 384, ß Anordnung über die Durchführung von Schöffennachwahlen. Vom 19. Dezember 1961 Auf Grund des § 2 des Erlasses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 30. Januar 1961 über die Verlängerung der Wahlperiode der Schöffen (GBl. I S. 6) und des § 48 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 2. Oktober 1952 in der Fassung vom 1. Oktober 1959 (GBl. I S. 756) wird im Einvernehmen mit dem Nationalrat der Nationalen Front des demokratischen Deutschland und dem Bundesvorstand des FDGB sowie im Einvernehmen mit dem Minister des Innern folgendes angeordnet: § 1 (1) In einem Kreis bzw. Bezirk werden Nachwahlen von Schöffen für die Kreis- und Bezirksgerichte durchgeführt, wenn eine größere Anzahl von Schöffen ausgeschieden ist oder die Anzahl der Richter erhöht wurde. (2) Bei den Nachwahlen ist die Zahl der nachzuwählenden Schöffen so zu bemessen, daß auf jeden Richter erster Instanz 45 60 Schöffen entfallen. (3) Nachwahlen sind unter Angabe der Gründe durch den Leiter der Justizverwaltungsstelle beim Minister der Justiz zu beantragen. Dabei sind insbesondere die Veränderungen, die eine Nachwahl erforderlich machen, darzulegen. Der Minister der Justiz bestimmt die bei der Nachwahl zu beachtenden Termine sowie die Anzahl der nachzuwählenden Schöffen. § 2 (1) Soweit Nachwahlen erforderlich sind, sind sie so durchzuführen, daß sie die vertrauensvolle Verbindung zwischen den Werktätigen und dem sozialistischen Staat und seinen Gerichten stärken und die Stel- lung der Schöffen festigen. Für die Anleitung und Kontrolle der Vorbereitung und Durchführung der Nachwahlen in den Bezirken ist der Leiter der Justizverwaltungsstelle verantwortlich. (2) Für die Vorbereitung und Durchführung der Nachwahlen der Schöffen für die Kreisgerichte und für die Bezirksgerichte sind die Direktoren der jeweiligen Gerichte verantwortlich. Sie arbeiten eng zusammen mit den Stellvertretern der Vorsitzenden für Inneres der zuständigen Räte, mit den Sekretären der Räte sowie mit den Kreis- bzw. Bezirksausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland und mit den Kreis- bzw. Bezirksvorständen des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. § 3 (1) Die Kandidaten für die Nachwahl werden von dem jeweiligen Kreis- bzw. Bezirksausschuß der Nationalen Front des demokratischen Deutschland vorgeschlagen. Sie werden durch die Parteien und Massenorganisationen benannt. (2) Der Ausschuß der Nationalen Front des demokratischen Deutschland ist berechtigt, einzelne Vorschläge zurückzuweisen und neue Vorschläge zu verlangen. (3) Der Kreis- bzw. Bezirksausschuß der Nationalen Front des demokratischen Deutschland stellt die Vorschläge zu einer einheitlichen Liste zusammen und reicht den gesamten Wahlvorschlag bei dem Direktor des zuständigen Gerichts ein. § 4 (1) In dem Wahlvorschlag sind die Kandidaten mit Familien- und Vornamen, Geburtstag und -ort aufzuführen und ihr gegenwärtiger Beruf sowie ihre Wohnanschrift anzugeben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtlich unbegründet erscheint - wercffen auch diese Prüfungsverfahren von der UntersuchungsjpbteiluhfJ grundsätzlich nicht in offiziellen Prüf ungsakten sPuswiesen.

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