Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 168

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 168 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 168); 168 Gesetzblatt Teil II Nr. 19 Ausgabetag: 9. April 1962 tät der Arbeit zu erreichen. In der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen für ein unfallfreies Arbeiten soll das Kollektiv Vorbild sein. (3) Bei der Verleihung des Ehrentitels sind die ständige Erhöhung der fachlichen und gesellschaftspolitischen Qualifikation der Mitglieder des Kollektivs sowie ihre aktive gesellschaftliche Tätigkeit zu berücksichtigen. Sozialistische Hilfe innerhalb des Kollektivs und auch anderen Kollektiven gegenüber ist nachzuweisen. Die Mitglieder des Kollektivs müssen sich durch eine hohe Arbeitsmoral auszeichnen und im gesellschaftlichen und persönlichen Leben Vorbild sein. (4) Der Ehrentitel kann weiterhin an solche Kollektive verliehen werden, die in sozialistischer Gemeinschaftsarbeit neue Ergebnisse in Forschung und Entwicklung zur Erreichung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes erzielten, die wesentlichen Anteil an der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und der Neuerermethoden hatten, maßgeblich zur Festigung einer engen Wirtschaftsgemeinschaft mit der Sowjetunion beigetragen haben, gute Ergebnisse bei der Sicherung der Störfreiheit erreichten, insbesondere durch die Entwicklung neuer Technologien und ihre Einführung in die Praxis, durch die Anwendung neuer Arbeitsverfahren und die Verbesserung der Arbeitsorganisation. Die Erfüllung der von ihnen übernommenen Verpflichtungen muß zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und zur Senkung der Selbstkosten führen; der erzielte volkswirtschaftliche Nutzen muß nachweisbar sein. § 3 (1) Mit dem Ehrentitel können Kollektive in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben und Einrichtungen, den Produktionsgenossenschaften und den Konsumgenossenschaften ausgezeichnet werden. (2) Darüber hinaus können Kollektive außerhalb des Bereichs der materiellen Produktion mit diesem Ehrentitel ausgezeichnet werden, soweit sie die im § 2 Absätze 1 und 2 aufgeführten Bedingungen sinngemäß und die im Abs. 3 aufgeführten voll erfüllen. Die zentralen Organe des Staatsapparates treffen dazu mit den für sie zuständigen Zentralvorständen der Gewerkschaften entsprechende Vereinbarungen. §4 (1) Die Vorschläge zur Auszeichnung mit dem Ehrentitel sind von der Gewerkschaftsgruppe der Abteilungsgewerkschaftsleitung bzw. der Betriebsgewerkschaftsleitung und der Mitgliederversammlung zur Beratung vorzulegen. (2) In seiner Verantwortung für die Förderung und Entwicklung des sozialistischen Wettbewerbes und nach Kontrolle der allseitigen Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen bestätigt der zuständige Leiter das beste Kollektiv bzw. die besten Kollektive zur Auszeichnung mit dem Ehrentitel. Die Bestätigung der Vorschläge im staatlichen Einzelhandel erfolgt durch den Leiter des Kreisbetriebes nach Anhören des zuständigen Verkaufsstellenbeirates. (3) In den Produktionsgenossenschaften sind die Vorschläge durch den Vorstand nach Anhören des zuständigen Fachorgans des Rates des Kreises der Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorzulegen. (4) Bei Vorschlägen aus dem konsumgenossenschaftlichen Handel sind diese von der Gewerkschaftsgruppe der Abteilungsgewerkschaftsleitung bzw. der Betriebsgewerkschaftsleitung und der Versammlung der Gewerkschaftsmitglieder aus den Bereichen der Abteilungsgewerkschaftsleitung bzw. der Betriebsgewerkschaftsleitung zur Beratung vorzulegen. Die Bestätigung der Vorschläge erfolgt durch den Vorsitzenden des Vorstandes der Konsumgenossenschaft nach Anhören des zuständigen Verkaufsstellenausschusses. (5) Bei überbetrieblichen, überbezirklichen und zentralen Arbeitsgemeinschaften ist der Leiter des Organs für die Bestätigung der Verleihung des Ehrentitels zuständig, der die zu lösende Aufgabe gestellt hat bzw. in dessen Bereich die Ergebnisse genutzt werden. § 5 (1) Die Auszeichnung erfolgt durch die im § 4 aufgeführten zuständigen Leiter gemeinsam mit dem BGL-Vorsitzenden; bei Jugendkollektiven außerdem mit dem Sekretär der FDJ-Grundorganisation. (2) In den Genossenschaften erfolgt die Auszeichnung durch den Vorsitzenden. § 6 (1) Mit der Verleihung des Ehrentitels ist eine Urkunde für das Kollektiv und für jedes Mitglied eine Medaille sowie eine Urkunde verbunden. (2) Der Ehrentitel kann demselben Kollektiv mehrmals verliehen werden. Voraussetzung ist, daß die erneuten Verpflichtungen des Kollektivs höhere Aufgaben darstellen und diese ebenfalls vorbildlich erfüllt werden. (3) Die Auszeichnungsmaterialien sind von den Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften auf Antrag unter Angabe des Namens des Kollektivs und der Anzahl der Mitglieder gegen Kostenerstattung aus den Prämienfonds von der WB bzw. vom zuständigen Rat des Bezirkes zu beziehen. Die WB beziehen die Auszeichnungsmaterialien vom zuständigen Rat des Bezirkes. § 7 Die Verleihung des Ehrentitels erfolgt in der Regel zum 1. Mai, dem Internationalen Kampftag der Werktätigen, und zum 7. Oktober, dem Tag der Republik. § 8 (1) Die Medaille ist viereckig, aus Bronze und hat einen Durchmesser von 30 mm. Sie trägt in der Mitte Hammer und Zirkel, flankiert von 2 Ähren und umrahmt von den Worten „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“. Den 4 Ecken der Medaille ist je ein Eichenblatt aufgeprägt. Sie wird an einer Spange getragen, die auf rotem Grund das Jahr der Verleihung trägt. (2) Die Spange ist gleichzeitig Interimsspange. § 9 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I S. 771).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten Staatssicherheit , Die Organisation des Zusammenwirkens der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit mit anderen Organen und Einrichtungen bei der Organisierung einer wirksamen vorbeugenden Tätigkeit ist Grundlage für die zielstrebige und systematische Nutzung der Kräfte, Mittel und Möglichkeiten dieser Institutionen für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden differenzierten Möglichkeiten für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden differenzierten Möglichkeiten für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden differenzierten Möglichkeiten für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden differenzierten Möglichkeiten für die Erarbeitung von Koör dinierungaVorschlägen liegt dementsprechend bei den Referatsleitern der Abteilung ХѴ Sie haben im Rahmen dieser Verantwortung die Realisierung der vom Leiter der Abteilung in Form von Transportaufträgen bestätigten Koordinierungsvorsohläge gewährleisten., Zu beachtende Siohorheltserfordernisse und andere Faktoren, die Einfluß auf die Koordinierung der Transporte haben.

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