Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 165

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 165 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 165); Gesetzblatt Teil II Nr. 18 Ausgabetag: 3. April 1962 165 § 8 Wissenschaftlicher Beirat (1) Bei jedem Institut ist ein wissenschaftlicher Beirat zu bilden, dem als Mitglieder mindestens acht, höchstens jedoch zehn auf dem Gebiet des Blutspende- und Transfusionswesens erfahrene Wissenschaftler und Praktiker angehören sollen. Der wissenschaftliche Beirat berät den ärztlichen Direktor des Instituts bei der Erfüllung der wissenschaftlich-fachlichen Aufgaben des Instituts (2) Dem wissenschaftlichen Beirat sollen als Mitglieder angehören: a) ein Facharzt für Chirurgie, b) ein Facharzt für innere Medizin (Hämatologie), c) ein Facharzt für Gynäkologie, d) ein Facharzt für Pädiatrie, e) ein Facharzt für Hygiene und Epidemiologie, f) ein Facharzt für Bakteriologie und Serologie, g) der Leiter einer medizinischen Behandlungseinrichtung im Bezirk, in der Bluttransfusionen durchgeführt werden, h) ein ärztlicher Mitarbeiter einer Bezirks- oder Gebiets-Blutspendezentrale im Bezirk. Sind im Bezirk medizinische Hochschuleinrichtungen vorhanden, so soll mindestens einer der unter Buchstaben a bis f genannten Fachärzte Angehöriger einer Hochschuleinrichtung sein. (3) Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates wTerden auf Vorschlag des ärztlichen Direktors des Instituts vom Bezirksarzt ernannt. § 9 Veröffentlichungen und Verschwiegenheitspflicht (1) Die Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen des jeweiligen Instituts bedarf der Einwilligung seines ärztlichen Direktors. (2) Die Mitarbeiter der Institute sind über alle ihnen dienstlich zur Kenntnis kommenden Vorfälle zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf die Zeit nach Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses zum Institut. Anordnung über die Einschränkung des Bezugs von Industriewaren des Bevölkerungsbedarfs durch Genossenschaften, halbstaatliche Betriebe, Kommissions-händler und die private Wirtschaft. Vom 28. März 1962 Zur besseren Versorgung der Bevölkerung mit Industriewaren wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Die Aufwendungen für die Anschaffung der in der Anlage zum Beschluß vom 15. März 1962 über die Einschränkung des Kaufs von Waren des Bevölkerungsbedarfs durch staatliche Organe, Einrichtungen, volkseigene und ihnen gleichgestellte Betriebe (Auszug) (GBl. II S. 139) genannten Industriewaren des Bevöl-, kerungsbedarfs einschließlich exportfähiger Erzeugnisse von den Herstellerbetrieben und vom Groß- oder Einzelhandel sind bei a) Genossenschaften, b) halbstaatlichen Betrieben, c) Kommissionshändlern, d) Handwerkern, e) privaten Betrieben, Kleingewerbetreibenden und anderen selbständig tätigen Bürgern, f) Rechtsanwaltskollegien steuerlich nicht als Betriebsausgaben bzw. Handelskosten abzugsfähig. Das gilt auch für den Bezug dieser Industriewaren aus dem Gebrauchtwarenhandel oder aus Privathand sowie den Bezug in Verbindung mit Dienstleistungen (Raumgestaltung u. a.) und die Anfertigung durch das Handwerk. (2) Absetzungen für Abnutzung für die in der Anlage zum Beschluß vom 15. März 1962 genannten Gegenstände sind ebenfalls nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn diese Gegenstände nach Verkündung dieser Anordnung angeschafft worden sind. § 2 Die Regelung des § 1 gilt nicht für a) die in Gaststätten, Hotels und Pensionen sowie in Betrieben, die hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Reparaturen für die Bevölkerung durchführen (z. B. Wäschereien), notwendigen Anschaffungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes; b) die Erstausstattung für neu in Betrieb genommene Objekte mit Zustimmung des Fachorgans des Rates des Kreises bzw. der Stadt; c) Spezialgeräte und spezielle Einrichtungsgegenstände der betrieblichen Einrichtungen des Gesundheitswesens oder bei selbständig tätigen Bürgern auf diesem Gebiet; d) Anschaffungen, die für die Erhaltung des Wohnungsbestandes notwendig sind; e) notwendige Anschaffungen für den Unfall- und Ar- beitsschutz, für Werkküchen sowie die zur Erfüllung der Aufgaben unbedingt erforderliche Ausstattung am Arbeitsplatz; f) Gegenstände, die von Handelsbetrieben und Handwerksbetrieben zur Weiterveräußerung (einschließlich Be- und Verarbeitung) an die Bevölkerung bezogen werden. § 3 Die in der Anlage zum Beschluß vom 15. März 1962 aufgeführten Industriewaren des Bevölkerungsbedarfs dürfen auch nicht aus Mitteln des Kultur- und Sozialfonds und des Prämienfonds angeschafft werden. § 4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 28. März 1962 Der Minister der Finanzen Rumpf;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des sowie mit anderen staatliohen gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungshaftvoll-zuges im Staatssicherheit und die sich daraus ableitendsn prinzipiellen Anforderungen an die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten . Die Aufnahme und Durchsuchung r? r: en, n; üh an -stände sowie die Sicherung von Beesissauria.

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