Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 155

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 155 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 155); Gesetzblatt Teil II Nr. 18 Ausgabetag: 3. April 1962 155 (2) Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten entsprechend für die Lieferungen von Zucht- und Nutztieren, über die zwischen den Volkseigenen Erfassungsund Aufkaufbetrieben für landwirtschaftliche Erzeugnisse (VEAB) und den Mitgliedern der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften sowie sonstigen Tierhaltern Verträge abgeschlossen werden und wenn in diesen Verträgen die Anwendung der ALB vereinbart wird. §2 Begriffsbestimmungen (1) Zuchttiere entsprechend diesen ALB sind Pferde, Rinder, Schweine, Schafe; Ziegen und Geflügel, die nach den Bestimmungen für die Herdbuchzucht in ein Herdbuch bzw. Vorkörregister eingetragen sind. Weiterhin gehören hierzu alle direkten Nachkommen von Herdbuch- bzw. Vorkörregistertieren. (2) Nutztiere entsprechend diesen ALB sind die im Abs. 1 genannten Tiere, die nicht als Zuchttiere anerkannt sind, die jedoch zur Vermehrung bzw. zu anderen Wirtschaftszwecken (z. B. Milchproduktion, Mast, Wollproduktion, Zugleistung usw.) genutzt werden. §3 Vertragspflicht und Inhalt der Verträge (1) Lieferungen von landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren zwischen sozialistischen Betrieben haben auf der Grundlage von Verträgen zu erfolgen, deren Muster vom Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft bestätigt wird. (2) In die nach Abs. 1 ausgefertigten Lieferverträge sind genaue Angaben über Stückzahl, Art, Gattung, Alter, Rasse und Qualität der zu liefernden Tiere sowie zugesicherte Eigenschaften, Impfschutz und Lieferfristen, bei Zuchttieren möglichst Zuchtwertklasse und Abstammung, aufzunehmen. (3) Die im Vertrag festzulegenden Mengen regeln sich nach dem bestätigten Betriebsplan des sozialistischen Landwirtschaftsbetriebes bzw. dem Zucht- und Nutzviehhandelsplan des VEAB. (4) Für die Lieferung von Zuchttieren sind Quartalstermine und für Nutztiere Monatstermine festzulegen. Kann bei Vertragsabschluß aus veterinär-medizinischen Gründen (z. B. wegen Seuchengefahr) der Liefer- und Abnahmetermin nicht genau festgelegt werden, so ist dieser Termin unverzüglich nach Aufhebung der getroffenen veterinär-medizinischen Maßnahmen zwischen den Vertragspartnern schriftlich zu vereinbaren. (5) Der Lieferer kann mit Zustimmung des Bestellers Zucht- und Nutztiere, abweichend von den vertraglich vereinbarten Lieferterminen und -mengen, vorfristig bzw. zusätzlich liefern. Zusätzliche Lieferungen über den Bezirk oder Kreis hinaus bedürfen der Zustimmung des zuständigen örtlichen staatlichen Organs. § 4 Globalvereinbarungen Uber die Lieferung von Zucht- und Nutztieren über einen Bezirk hinaus sind zwischen den zuständigen Vereinigungen Volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe für landwirtschaftliche Erzeugnisse (WEAB) Globalvereinbarungen abzuschließen. Der Abschluß dieser Vereinbarungen ist unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Planauflage, vorzunehmen. Es sind darin mindestens Stüdezahl, Art, Gattung, Alter, Rasse und Qualität der zu liefernden Tiere sowie zugesicherte Eigenschaften, Impfschutz und Lieferfristen, bei Zuchttieren möglichst Zuchtwertklasse und Abstammung, zu vereinbaren. § 5 Leistungsort (1) Leistungsort ist a) für die Lieferung von Zuchttieren die Verkaufsveranstaltung, b) für die Lieferung von Nutztieren der Sitz des Lieferers, c) bei Einzelkörung oder Einzeleinstufung von Zuchttieren bzwr. in den Fällen des § 6 Abs. 3 der Sitz des Erstlieferers, d) bei Lieferung im Streckengeschäft der Sitz des Erstlieferers. (2) Der Lieferer ist verpflichtet, die Zudit- und Nutztiere zu versenden. (3) Im Vertrag kann etwas anderes vereinbart werden. § 6 Abnahme der Zuchttiere (1) Die Abnahme von Zuchttieren hat am Leistungsort zu erfolgen. Die Abnahme gilt als vollzogen: a) bei Verkaufsveranstaltungen nach der Entscheidung der nach den gesetzlichen Bestimmungen gebildeten Lenkungskommission und der Unterschrift der Kaufbescheinigung durch den Besteller; b) außerhalb der Verkaufsveranstaltung mit der körperlichen Übergabe der Tiere am Leistungsort. (2) Der Besteller hat. die in Erfüllung des Vertrages vom Lieferer angelieferten Zuchttiere abzunehmen, wenn sie gekört oder eingestuft wurden und den vertraglichen Bedingungen entsprechen. (3) Gekörte bzw. eingestufte Zuchttiere, die den Vertragsbedingungen entsprechen, aber auf der Verkaufs-veranstaltung nicht absetzbar sind, hat der Lieferer zurückzunehmen; die Kosten des Rücktransportes sind vom Besteller zu tragen. Weitere Ansprüche des Lieferers sind ausgeschlossen. Die Abnahme dieser Tiere erfolgt später vom Hof des Lieferers. Entsprechen die Tiere den Vertragsbedingungen nicht, so hat der Lieferer die Kosten des Rücktransportes zu tragen. § 7 Absatz von Zuchttieren auf Verkaufs Veranstaltungen (1) Der Lieferer von Zuchttieren hat die Lieferung 6 Wochen vor einer im Lieferzeitraum stattfindenden Verkaufsveranstaltung bei dem für die Tierzucht zuständigen Fachorgan des Rates des Bezirkes anzumelden. (2) Der Lieferer ist verpflichtet, für die Zeitdauer der Verkauf sveranstaltung, mindestens jedoch für 3 Tage,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie Untersuchung hohe Anforderungen Um diesen auch zukünftig in vollem Umfang gerecht zu werden, kommt es insbesondere darauf an, alle erforderlichen Potenzen des sozialistischen Rechts sowie die Mittel, Möglichkeiten und Methoden der Untersuchungsarbeit umfassend zu erschließen und anzuwenden, um die weitere erfolgreiche Durchsetzung Honecker: Bericht des Zentralkomitees der Partei an den Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, vorgetragen von Genossen Breshnew, Generalsekretär des der Partei am Verlag Moskau Direktiven des Parteitages der Partei zum. Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei ; sie wurde in ihrem Wesen durch die Parteiführung bereits seit der Errichtung der Arbeiter-und-Sauern-Macht gestellt und seitdem kontinuierlich und erfolgreich verwirklicht. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen am Manuskript - Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Referat zur Auswertung der Rede des Genossen Erich Honecker vor den Kreissekretären am auf der Sitzung der Kreisleitung am Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Beispiele von Vorkommnissen in und Untersuchungs- Haftanstalten des zur Auswertung in den Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit Entweichen Am in der Zeit von Uhr bis Uhr unterbrochen. In dieser Zeit wurde dem Beschuldigten gereicht. zur Vorstellung beim Arzt. Die Vernehmung wird um Uhr unterbrochen, da der.

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