Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 135

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil II 1962, Seite 135 (GBl. DDR II 1962, S. 135); ?Gesetzblatt Teil II Nr. 16 Ausgabetag: 26. Maerz 1962 135 15. Die zentrale Festlegung verbindlicher Quartalsaufgaben erfolgt ausserdem durch die Lieferplaene und Weisungen zur Durchfuehrung der Bilanzen und durch die Quartalslieferplaene fuer metallurgische Erzeugnisse. 16. Zur Sicherung der ordnungsgemaessen Kontrolle der Durchfuehrung des Volkswirtschaftsplanes und eines Ueberblicks ueber die Hauptproportionen der volkswirtschaftlichen Entwicklung in den einzelnen Quartalen sind die zusamrpengefassten Wertkenn-ziffern fuer die Warenproduktion zu Industrieabgabepreisen, die Bruttoproduktion zu unveraenderlichen Planpreisen, die Produktion fuer den Export zu Betriebspreisen, die Produktion fuer die Bevoelkerung zu Industrieabgabepreisen ebenfalls nach Quartalen zu gliedern. Diese Gliederung erfolgt jedoch nicht bereits im Staatsplandokument, sondern durch die Zusammenfassung aus den Betriebsplaenen, um dadurch die zwischen den Vertragspartnern in den Lief er- und Leistungsvertraegen vereinbarte zeitliche Untergliederung der Produktions- und Lieferaufgaben voll beruecksichtigen zu koennen. Zur Sicherung einer ordnungsgemaessen Lohnfondskontrolle entsprechend der Verordnung vom 8. September 1961 (Gbl. II S. 449) und den von den staatlichen Organen festgelegten Ordnungen haben die Betriebe und Einrichtungen ausserdem ihren Lohnfonds nach Quartalen zu gliedern und diese Quartalsgliederung ihren uebergeordneten staatlichen Organen sowie der fuer sie zustaendigen Filiale der Deutschen Notenbank mitzuteilen. Im einzelnen ist wie folgt zu verfahren: Raete der Bezirke reichen der Staatlichen Plankommission bis zum 30. April 1962 die zusammengefasste Quartalsaufteilung ein. Die Raete der Bezirke uebergeben der Staatlichen Plankommission gleichzeitig eine zusammengefasste Uebersicht ueber die von den Bezirkstagen beschlossene Aufteilung der oben genannten staatlichen Planaufgaben auf die Wirtschaftszweige, Eigentumsformen und Erzeugnisgruppen sowie die Quartalsaufgliederung der Leistungen des Handwerks. c) Die Staatliche Plankommission bestaetigt nach Ueberpruefung und eventuell notwendiger Korrektur die genannten Aufgliederungen der staatlichen Planaufgaben als verbindliche Abrechnungsgrundlage fuer die Staatliche Zentralverwaltung fuer Statistik. Die Bezirksplankommissionen und die Abteilungen Planung und Bilanzierung der Raete der Kreise uebergeben die zusammengefassten und bestaetigten Quartalsaufgliederungen den Kreis-bzw. Bezirksstellen der Staatlichen Zentralverwaltung fuer Statistik als verbindliche Abrechnungsgrundlage. E. Konkretisierung der staatlichen Planaufgaben durch Liefer- und Leistungsvertraege 17. Zuef Durchfuehrung der in den Betriebsplaenen konkretisierten staatlichen Planaufgaben und zur planmaessigen Organisierung der sich daraus ergebenden wechselseitigen Beziehungen sind von den Betrieben bis spaetestens 15. April 1962 Liefer- und Leistungsvertraege abzuschliessen bzw. die vorlaeufigen Vertraege bei deren Uebereinstimmung mit den staatlichen Planaufgaben in endgueltige Vertraege umzuwandeln. In diesem Zusammenhang ist von den zentralen Staats- und Wirtschaftsorganen sowie den oertlichen Raeten die Deckung der Produktion durch Absatzvertraege zur Vermeidung von volkswirtschaftlich unverwertbaren Bestaenden zu kontrollieren. a) Die uebergeordneten staatlichen Organe haben die von den Betrieben und Einrichtungen in den Betriebsplaenen festgelegte Quartalsaufteilung des Lohnfonds sowie der Warenproduktion, der Bruttoproduktion, der Produktion fuer den Export und fuer die Bevoelkerung unter Beruecksichtigung der durch Wirtschaftsvertraege uebernommenen terminlichen Verpflichtungen zu ueberpruefen und zu bestaetigen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Quartalsaufteilung eine kontinuierliche Entwicklung der Produktion und die Einhaltung der staatlichen Quartalsaufgaben fuer die mengenmaessige Produktion (Staatsplanpositionen) gewaehrleistet. b) Der Volkswirtschaftsrat, die Ministerien und anderen zentralen staatlichen Organe und die 18. Um die volle Uebereinstimmung der Investitionsaufgaben mit dem Bau wirtschaftsplan und den Produktions- und Leistungsplaenen des Maschinenbaues zu sichern, ist von den zentralen Staats- und Wirtschaftsorganen, den oertlichen Raeten sowie den Betrieben und Einrichtungen die exakte und termingerechte Ueberarbeitung dieser Plaene zu gewaehrleisten. Dabei ist der Beschluss der Staatlichen Plankommission vom 25. Januar 1962 (Ordnung fuer die endgueltige Bilanzierung des Baubedarfs sowie des Ausruestungsbedarfs fuer den Investitionsplan 1962* zu beruecksichtigen. * wurde den zustaendigen Organen zugestellt;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei eine Anordnung über Paß- und Visaangelegenheiten und eine Anordnung über den Aufenthalt von Ausländern in der erlassen.

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