Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 122

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 122 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 122); 122 Gesetzblatt Teil II Nr. 14 Ausgabetag: 19. März 1962 IV. Allgemeines 1. In der Einleitung zur Betriebsprämienordnung sind ; in gedrängter Form die Schwerpunktaufgaben des Betriebes zu nennen und auf die politische und ökonomische Bedeutung ihrer Erfüllung hinzuweisen. Es sind Wege und Methoden anzugeben, wie diese Aufgaben gelöst werden sollen (Produktionsaufgebot, sozialistischer Wettbewerb entsprechend den betrieblichen Bedingungen und Schwerpunktaufgaben, sozialistische Gemeinschaftsarbeit usw.). Schließlich ist darauf zu orientieren, daß bei hervorragenden Leistungen sowohl eine ideelle als auch eine materielle Anerkennung erfolgt und daß bei der materiellen Anerkennung das Leistungsprinzip durch Anwendung konkreter Leistungsmaßstäbe voll durchgesetzt werden muß. 8. Der Ausarbeitung und Anwendung der Betriebsprämienordnungen sind die Bestimmungen des § 53 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. April 1961 (GBl. I S. 27) sowie der Vierten Verordnung vom 11. Februar 1960 über den Betriebsprämienfonds sowie den Kultur- und Sozialfonds in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (GBl. I S. 114) und der dazu erlassenen Ersten Durchführungsbestimmung (GBl. I S. 119) sowie die Anordnungen der zentralen staatlichen Organe zugrunde zu legen. 8. Um die vielfältigen Formen der materiellen Interessiertheit in der Betriebsprämienordnung allseitig zum Ausdruck zu bringen, sind, soweit die Voraussetzungen hierfür im Betrieb gegeben sind, in der Betriebsprämienordnung auch die Möglichkeiten der Prämiierung aus anderen Prämiierungsquellen aufzuführen, z. B. Prämienfonds für Forschung und Entwicklung (Anordnung vom 31. März 1959 über die Zahlung von Prämien in Forschungs- und Entwicklungsstellen sowie selbständigen Konstruktionsbüros [GBl. II S. 81]); Prämienfonds für Projektierungsabteilungen (Anordnung vom 14. März 1959 über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds in den volkseigenen Projektierungsbetrieben und Projektierungsabteilungen [Sonderdruck Nr. 299 des Gesetzblattes] in der Fassung der Anord- nung Nr. 2 vom 17. April 1961 [GBl. III S. 159]); Fonds „Neue Technik“ (Anordnung Nr. 3 vom 21. März 1960 über die Finanzierung und Verrechnung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft [GBl. I S. 224]); Persönliche Konten (Verordnung vom 26. Januar 1961 über Kennziffern und Normen der Materialwirtschaft und Konten für Materialeinsparung [GBl. II S. 81] und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen); Ingenieur-Konten (Vierte Durchführungsbestimmung vom 13. August 1954 zur Verordnung über das Erfindungs- und Vorschlagswesen in der volkseigenen Wirtschaft Ingenieur-Konten [GBl. S. 738]; Vergütungen für Verbesserungsvorschläge usw. (Verordnung vom 6. Februar 1953 über das Erfindungs- und Vorschlagswesen in der volkseigenen Wirtschaft [GBl. S. 293]). 4. In die Betriebsprämienordnung sind die Formen der Prämiierung bzw. Vergütung von Verbesserungsvorschlägen aufzunehmen. Es muß ersichtlich sein, daß Verbesserungsvorschläge ohne errechenbaren Nutzen (z. B. Vorschläge zur Verbesserung des Ge-sundheits- und Arbeitsschutzes, zur Verbesserung der Statistik und des Rechnungswesens, der Materialversorgung, des Absatzes) aus Mitteln des Betriebsprämienfonds auf Vorschlag der fachlich zuständigen Rationalisatoren- und Erfinderbrigaden prämiiert werden. Außerdem muß die Betriebsprämienordnung den Hinweis erhalten, daß für Patente und Verbesserungsvorschläge mit errechenbarem Nutzen die Vergütung bzw. Prämiierung (Realisierungsprämien) aus den eingesparten Kosten erfolgt. 5. In den Schlußbestimmungen der Betriebsprämienordnung ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens und die Geltungsdauer festzulegen. Es ist darauf hinzuweisen, daß eine Aufhebung oder Änderung der Betriebsprämienordnung nur durch Vereinbarüng zwischen dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung erfolgen darf. 6. Die Betriebsleiter sind dafür verantwortlich, daß Prämiierungen nach dem Leistungsprinzip unter strenger Beachtung dieser Grundsätze erfolgen. Sie haben die richtige Verwendung der Mittel planmäßig zu analysieren und sicherzustellen, daß die Meister, Abteilungsleiter usw. über die politische und ökonomische Wirksamkeit der in ihren Bereichen vorgenojimenen Prämiierungen regelmäßig Rechenschaft ablegen. V. Die Aufgaben der übergeordneten Wirtschaftsorgane Die übergeordneten Wirtschaftsorgane haben den Betrieben bei der Ausarbeitung der Betriebsprämienordnungen konkrete Hilfe und Anleitung, vor allem bei der Festlegung konkreter Prämiierungsbedingungen und Kennziffern, zu geben. Für Wirtschaftszweige, deren besonders geartete volkswirtschaftliche Aufgabenstellung (z. B. Handel) besondere Leistungsmaßstäbe erfordert, ist dabei von den für den Wirtschaftszweig typischen Kennziffern und Bedingungen auszugehen. Die übergeordneten Wirtschaftsorgane haben die Ein-: haltur.g dieser Grundsätze und die richtige Anwendung i der Betriebsprämienordnungen zu kontrollieren. Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C Klosterstraße 47 Redaktion: Berlin C 2, Klosterstraße 47. Telefon: 203 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - AG 134’62'DDR Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin C 2, Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post -Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 DM. Teil II 1,80 DM urd Teil III 1.00 DM - Einzclabqabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 DM, bis zum Umfang von IG Seiten 0,25 DM. bis zum Umfang von 32 Selten 0,40 DM, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 DM je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0.15 DM mehr - Bestellungen beim Buchhandel und beim Zentral-Versand Erfurt, Erfurt. Anger 37/38, Telefon: 54 51, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, Berlin C 2, Roßstraße 6, Telefon: 51 05 21 - Druck: (516) Tribüne, Treptow;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum bestehenden engen persönlichen Kontakt zwischen diesen Kontaktpartnern in der den Kenntnissen des über die konkreten Lebens-umstände, Einstellungene Interessen, Neigungen sowie anderweitigen Eigenschaften der Personen in der und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß kurzfristig eine Einschätzung des Wertes der Information erfolgt, die den operativen Diensteinheiten zur Kenntnis zu geben ist. Durch eine feste Ordnung ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

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