Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 116

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 116 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 116); 116 Gesetzblatt Teil II Nr. 13 Ausgabetag: 12. März 1962 Verordnung über die Neuregelung von Ansprüchen auf zusätzliche Altersversorgung der Intelligenz. Vom 1. März 1962 In Ergänzung der Verordnung vom 17. August 1950 über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (GBl. S. 844) und der Verordnung vom 12. Juli 1951 über die Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 675) in der Fassung vom 13. Mai 1959 (GBl. I S. 521) wird folgendes verordnet: § 1 (1) In den Kreis der Versorgungsberechtigten auf zusä Izliche Altersversorgung der Intelligenz können nur Personen einbezogen werden, die ihren ständigen Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik haben. Das gilt nicht für bereits abgeschlossene Versorgungsverträge. (2) Die Zahlung der Altersversorgung der Intelligenz wird eingestellt, wenn der Versorgungsempfänger nach dem 1. März 1962 aus der Deutschen Demokratischen Republik verzieht. g 2 Wird ein Versorgungsempfänger wegen einer vorsätzlichen strafbaren Handlung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr verurteilt, erlischt mit der Verurteilung der Anspruch auf die zusätzliche Altersversorgung der Intelligenz. § 3 Diese Verordnung tritt am 1. März 1962 in Kraft. Berlin, den 1. März 1962 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission Leuschner Mewis Stellvertreter Minister des Vorsitzenden des Ministerrates Zweite Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Führung von Dienstflaggen und Dienstwimpeln. Vom 20. Januar 1962 Auf Grund der §§ 4 und 5 der Verordnung vom 27. September 1955 über die Führung von Dienstflaggen und Dienstwimpeln (GBl. I. S. 706) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Nationale Verteidigung folgendes bestimmt: g Die Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste und die Boote der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik auf der Elbe und Oder sowie die Boote der bewaffneten Organe des Ministeriums des Innern führen Dienstflaggen. g 2 (1) Die Dienstflagge der Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste trägt auf rotem Grund einen waagerechten schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. Die Breite des Mittelstreifens beträgt ein Drittel der Breite der Flagge. In der Mitte befindet sich das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Der Durchmesser des Staatswappens mit Lorbeerkranz steht zur Breite der Flagge im Verhältnis 2 :3. Die Breite der Dienstflagge verhält sich zu ihrer Länge wie 3 : 5. Am Flaggenliek befindet sich ein grüner Streifen. Die Breite des grünen Streifens steht zur Länge der Flagge im Verhältnis 1 :5 (Anlage 1). (2) Die Dienstflagge der Boote der Grenztruppen auf der Elbe und Oder trägt die Farben Schwarz-Rot-Gold. In der Mitte ist auf dem roten Grund das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz, angebracht. Der Durchmesser des Staatswappens mit Lorbeerkranz verhält sich zur Breite der Dienstflagge wie 2 : 3. Am Flaggenliek befindet sich ein grüner Streifen. Die Breite des grünen Streifens steht zur Länge der Flagge im Verhältnis 1 :5 (Anlage 2). (3) Die Dienstflagge der Boote der bewaffneten Organe des Ministeriums des Innern trägt die Farben Schwarz-Rot-Gold und in der Mitte den Volkspolizeistern mit dem Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik. Die Breite der Dienstflagge verhält sich zur Länge wie 3 :5. Der Durchmesser des Volkspolizeisternes verhält sich zur Breite der Dienstflagge wie 2 :3. Der Durchmesser des Staatswappens verhält sich zum Durchmesser des Volkspolizeisternes wie 1 : 3 (Anlage 3). § 3 Für Form, Gestaltung und Farbe der Dienstflaggen sind die beiliegenden Muster (Anlagen 1 bis 3) verbindlich. „ , § 4 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Februar 1962 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 4. Mai 1960 über die Dienstflagge der Boote der Deutschen Grenzpolizei und der Deutschen Volkspolizei (GBl. I S. 390) außer Kraft. Berlin, den 20. Januar 1962 Der Minister des Innern M a r o n Preisanordnung Nr. 1004/51 *. Erfassungspreise für Schlachtvieh Vom 21. Februar 1962 In Durchführung des § 2 Abs. 1 der Preisänordnung Nr. 1004 vom 26. April 1958 Anordnung über die Erfassungspreise für Schlachtvieh (Sonderdruck Nr. P 389 des Gesetzblattes) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates folgendes angeordnet: § 1 Die Anlage B der Preisanordnung Nr. 1004 erhält folgende Fassung: „Anlage B Erfassungspreise fiir Schweine Schlachtwertklasse 'Abgabepreis in DM/dt Lebendmasse (Abrechnungsmasse) Erfassungspreis in DM/dt Lebendmasse (Abrechnungsmasse) 1 o 3 A, B 1, B 2, G 1, J 146, 220, C1+ 144, 220, C2++ 144, 200, D, G2 140 190, E, F 133, 160 C 1+ = C unter 120 bis 110 kg C 2++ = C unter 110 bis 100 kg 1. DB (GBl. n 1956 Nr. 6 S. 69) Preisanordnung Nr. 1004/4 (GBl. II 1960 Nr. 50 S. 523);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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