Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 116

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 116 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 116); 116 Gesetzblatt Teil II Nr. 13 Ausgabetag: 12. März 1962 Verordnung über die Neuregelung von Ansprüchen auf zusätzliche Altersversorgung der Intelligenz. Vom 1. März 1962 In Ergänzung der Verordnung vom 17. August 1950 über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (GBl. S. 844) und der Verordnung vom 12. Juli 1951 über die Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 675) in der Fassung vom 13. Mai 1959 (GBl. I S. 521) wird folgendes verordnet: § 1 (1) In den Kreis der Versorgungsberechtigten auf zusä Izliche Altersversorgung der Intelligenz können nur Personen einbezogen werden, die ihren ständigen Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik haben. Das gilt nicht für bereits abgeschlossene Versorgungsverträge. (2) Die Zahlung der Altersversorgung der Intelligenz wird eingestellt, wenn der Versorgungsempfänger nach dem 1. März 1962 aus der Deutschen Demokratischen Republik verzieht. g 2 Wird ein Versorgungsempfänger wegen einer vorsätzlichen strafbaren Handlung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr verurteilt, erlischt mit der Verurteilung der Anspruch auf die zusätzliche Altersversorgung der Intelligenz. § 3 Diese Verordnung tritt am 1. März 1962 in Kraft. Berlin, den 1. März 1962 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission Leuschner Mewis Stellvertreter Minister des Vorsitzenden des Ministerrates Zweite Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Führung von Dienstflaggen und Dienstwimpeln. Vom 20. Januar 1962 Auf Grund der §§ 4 und 5 der Verordnung vom 27. September 1955 über die Führung von Dienstflaggen und Dienstwimpeln (GBl. I. S. 706) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Nationale Verteidigung folgendes bestimmt: g Die Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste und die Boote der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik auf der Elbe und Oder sowie die Boote der bewaffneten Organe des Ministeriums des Innern führen Dienstflaggen. g 2 (1) Die Dienstflagge der Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste trägt auf rotem Grund einen waagerechten schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. Die Breite des Mittelstreifens beträgt ein Drittel der Breite der Flagge. In der Mitte befindet sich das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Der Durchmesser des Staatswappens mit Lorbeerkranz steht zur Breite der Flagge im Verhältnis 2 :3. Die Breite der Dienstflagge verhält sich zu ihrer Länge wie 3 : 5. Am Flaggenliek befindet sich ein grüner Streifen. Die Breite des grünen Streifens steht zur Länge der Flagge im Verhältnis 1 :5 (Anlage 1). (2) Die Dienstflagge der Boote der Grenztruppen auf der Elbe und Oder trägt die Farben Schwarz-Rot-Gold. In der Mitte ist auf dem roten Grund das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz, angebracht. Der Durchmesser des Staatswappens mit Lorbeerkranz verhält sich zur Breite der Dienstflagge wie 2 : 3. Am Flaggenliek befindet sich ein grüner Streifen. Die Breite des grünen Streifens steht zur Länge der Flagge im Verhältnis 1 :5 (Anlage 2). (3) Die Dienstflagge der Boote der bewaffneten Organe des Ministeriums des Innern trägt die Farben Schwarz-Rot-Gold und in der Mitte den Volkspolizeistern mit dem Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik. Die Breite der Dienstflagge verhält sich zur Länge wie 3 :5. Der Durchmesser des Volkspolizeisternes verhält sich zur Breite der Dienstflagge wie 2 :3. Der Durchmesser des Staatswappens verhält sich zum Durchmesser des Volkspolizeisternes wie 1 : 3 (Anlage 3). § 3 Für Form, Gestaltung und Farbe der Dienstflaggen sind die beiliegenden Muster (Anlagen 1 bis 3) verbindlich. „ , § 4 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Februar 1962 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 4. Mai 1960 über die Dienstflagge der Boote der Deutschen Grenzpolizei und der Deutschen Volkspolizei (GBl. I S. 390) außer Kraft. Berlin, den 20. Januar 1962 Der Minister des Innern M a r o n Preisanordnung Nr. 1004/51 *. Erfassungspreise für Schlachtvieh Vom 21. Februar 1962 In Durchführung des § 2 Abs. 1 der Preisänordnung Nr. 1004 vom 26. April 1958 Anordnung über die Erfassungspreise für Schlachtvieh (Sonderdruck Nr. P 389 des Gesetzblattes) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates folgendes angeordnet: § 1 Die Anlage B der Preisanordnung Nr. 1004 erhält folgende Fassung: „Anlage B Erfassungspreise fiir Schweine Schlachtwertklasse 'Abgabepreis in DM/dt Lebendmasse (Abrechnungsmasse) Erfassungspreis in DM/dt Lebendmasse (Abrechnungsmasse) 1 o 3 A, B 1, B 2, G 1, J 146, 220, C1+ 144, 220, C2++ 144, 200, D, G2 140 190, E, F 133, 160 C 1+ = C unter 120 bis 110 kg C 2++ = C unter 110 bis 100 kg 1. DB (GBl. n 1956 Nr. 6 S. 69) Preisanordnung Nr. 1004/4 (GBl. II 1960 Nr. 50 S. 523);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den, Verhafteten ausoehen. Auf diese. eise ist ein hoher Grad der und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß- der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshändlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und vVeise die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug gebunden. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Perspektivplanung sind systematisch zu sammeln und gründlich auszuwerten. Das ist eine Aufgabe aller Diensteinheiten und zugleich eine zentrale Aufgabe. Im Rahmen der weiteren Vervollkommnung der rechtlichen Grundlagen sowie der weisungs- und befehlsmäßig einheitlichen Regelung des Untersuchungshaftvollzuges. Bei der Realisierung der Vollzugsprozesse der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sowie bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin und ihrer Seegrenze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Vernehmungeft. Die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Einzuarbeitenden zur anforderungsgerechten Dokumentierung von Vernehmungsergebnissen sowie von Ergebnissen anderer Untersuchungshandlungen werden weiter entwickelt.

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