Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 92

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 92 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 92); 12 184 BUbuther Hing ? 92 Gesetzblatt Teil II Nr. 17 Ausgabetag: 7. März 1961 \ b) vor einer Prüfungskommission, die sich aus Vertretern der Technischen Überwachung, der Kammer der Technik und des EVB zusammensetzt, die Befähigung zur Durchführung der Arbeiten in technischer und arbeitsschutztechnischer Hinsicht nachgewiesen hat. (3) Einem nach den Absätzen 1 und 2 berechtigten Betrieb, z. B. der sozialistischen Landwirtschaft einschließlich Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) und Reparatur-Technische-Stationen (RTS), kann der EVB die Berechtigung auch für die Ausführung von Arbeiten an Energieversorgungsanlagen Dritter in bestimmtem Umfange erteilen, gegebenenfalls befristet. (4) Die Erteilung der beschränkten Berechtigung erfolgt durch Ausstellung eines Ausweises. (5) Der Fachmann ist in sicherheitstechnischer Hinsicht für die von ihm oder unter seiner Anleitung ausgeführten Arbeiten verantwortlich, insbesondere für die Einhaltung der technischen Bestimmungen gemäß § 6. (6) Im übrigen finden auf die beschränkte Berechtigung die §§ 6 bis 16 entsprechende Anwendung. Der EVB kann jedoch von den Bedingungen des § 7 Abweichungen zulassen, sofern die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten dadurch gewährleistet bleibt. * § 18 (1) Die zuständige Bezirksfnspektion der Technischen Überwachung (TÜ) kann nach den vorstehenden Bestimmungen nicht berechtigten Betrieben und sonstigen Institutionen, soweit sie lediglich Instandhaltungsarbeiten an betriebseigenen Anlagen oder Revisionsarbeiten an elektrisch betriebenen Einrichtungen, z. B. Kühlanlagen und Ayfzügen, Dritter durch ihre Elektrofacharbeiter durchführen lassen wollen, auf Antrag die Berechtigung zur Ausführung dieser Arbeiten in bestimmtem Umfange erteilen. Das gilt auch für die im Funkentstörungsdienst der Deutschen Post tätigen Fachkräfte, die bei ihrer Kontrolltätigkeit bestimmte Instandhaltungsarbeiten an Elektrogeräten (z. B. Kondensatoreneinbau) durchführen sollen. Voraussetzung für die Erteilung der Berechtigung ist jedoch, daß der Elektrofacharbeiter mindestens 3 Jahre auf dem Gebiet der Elektroinstallation tätig war oder die im Funkentstörungsdienst tätige Fachkraft der TÜ die für die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten notwendige Befähigung nachweist. (2) Die Berechtigung wird nur befristet und auf . W'idetTiif erteilt. In dem über die Berechtigung aus- V gestellt Ausweis muß ferner der Tätigkeitsumfang festgelegt werden. (3) Der Betrieb ist verpflichtet, einen verantwortlichen Fachmann, der die persönlichen Voraussetzungen gemäß § 4 erfüllt, fest anzustellen, wenn er entsprechend dem Umfange der an betriebseigenen Anlagen auszuführenden Instandhaltungsarbeiten mehr als 3 Elektrofacharbeiter beschäftigen muß. § 19 Mitteilungspflicht des berechtigten Herstellers Der berechtigte Hersteller hat dem EVB im Falle des § 18 der zuständigen Bezirksinspektion der Technischen Überwachung unverzüglich alle Änderungen der persönlichen und technischen Voraussetzungen schriftlich mitzuteilen, die nach Erteilung der Berechtigung eintreten. § 20 Erlösdien der Bereditigung Bei Erlöschen der Berechtigung ist der Berechtigungsausweis an den EVB im Falle des § 18 der zuständigen Bezirksinspektion der Technischen Überwachung zurückzugeben. § 21 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Mit einer Ordnungsstrafe bis zu 500 DM kann bestraft werden, wer a) Arbeiten an Energieversorgungsanlagen ausführt, ohne hierzu berechtigt zu sein; b) seine Mitteilungspflicht gemäß § 19 verletzt. (2) Zuständig für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens ist der Rat des Kreises, in dessen Gebiet der Hersteller seinen Sitz hat. (3) Für den Erlaß des Ordnungsstrafbescheides und die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 3. Februar 1955 über die Festsetzung von Ordnungsstrafen und die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens (GBl. I S. 128). § 22 Übergangsbestimmungen Bürger und Betriebe, die auf Grund der Zweiten Durchführungsanordnung vom 27. März 1954 zur Energiewirtschaftsverordnung Vorschriften über die Berechtigung zur Ausführung von Starkstromanlagen und zur Ausführung von Arbeiten an Gasleitungen (GBl. S. 411) berechtigt sind, sind verpflichtet, einen Antrag gemäß § 2 zu stellen. Die Berechtigung erlischt, wenn der Antrag nicht innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten dieser Anordnung gestellt wird. § 23 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1961 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Zweite Durchführungsanordnung vom 27. März 1954 zur Energiewirtschaftsverordnung Vorschriften über die Berechtigung zur Ausführung von StarkstTomanlagen und zur Ausführung von Arbeiten an Gasleitungen (GBL S. 411) außer Kraft. Berlin, den 20. Februar 1961 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Hinkelmann Mitglied der Staatlichen Plankommission Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 Redaktion: Berlin C 2, Klosterstraße 47, Telefon: 22 07 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen AG 134/61/DDR Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin C 2, Telefon: 51 05 21 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Viertel jährlich Teil I 1,20 DM, Teil n 1,80 DM und Teil III 1,80 DM Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 DM, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 DM, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 DM, bis zum Umfang von 48 Seiten 0.55 DM je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 DM mehr Bestellungen beim Buchhandel und beim Zentral-Versand Erfurt; Erfurt, Anger 37/38, Telefon: 5451, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages; Berlin C 2, Roßstraße 6, Telefon: 51 05 21 Druck: (516) Tribüne, Treptow M;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan regelrecht provozieren wellten. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des Untersuche nqshaftvollzuqes fortzusetzen. Die Aktivitäten der Verhafteten gegen den Untersuchungshaftvollzug reflektieren daher nicht nur die Hauptrichtungen der feindlichen Angriffe gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität können die Begehung und Verschleierung von begünstigen, zwischen und Straftaten der allgemeinen Kriminalität bestehen fließende Grenzen und Übergänge. Daraus können sich für die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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