Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 90

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 90 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 90); 90 Gesetzblatt Teil II Nr. 17 Ausgabetag: 7. März 1961 Persönliche Voraussetzungen § 3 Sozialistische Betriebe und Genossenschaften sowie sonstige Betriebe müssen einen Fachmann, der für die Ausführung der Arbeiten verantwortlich ist, fest an-gestellt haben, sofern der Leiter oder Inhaber des Betriebes nicht selbst verantwortlicher Fachmann ist. Weiterhin muß die Gewerbeerlaubnis vorliegen, soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist. § 4 (1) Der verantwortliche Fachmann muß entweder a) an einer Fachschule der volkseigenen Industrie oder bei der zuständigen Handwerkskammer die Meisterprüfung mit Erfolg abgelegt haben für Arbeiten an Starkstromanlagen in der Fachrichtung Elektrische Anlagen oder einer entsprechenden Fachrichtung der Elektrotechnik, für Arbeiten an Gasanlagen in der Fachrichtung Gasverteilung oder einer entsprechenden Fachrichtung im Gasfach, für Arbeiten an Fernwärmeanlagen in der Fachrichtung Wärme-, luft- und kältetechnische Anlagen oder einer entsprechenden Fachrichtung im Maschinenbau oder b) an einer Hoch- oder Fachschule ein Ingenieurstudium erfolgreich abgeschlossen haben für Arbeiten an Starkstromanlagen in der Hauptfachrichtung Starkstromtechnik oder einer entsprechenden Fachrichtung der Elektrotechnik, für Arbeiten an Gasanlagen in der Hauptfachrichtung Gasfach oder einer entsprechenden Fachrichtung, für Arbeiten an Fernwärmeanlagen in der Fachrichtung Wärme-, luft- und kälte technische Anlagen oder einer entsprechenden Fachrichtung im Maschinenbau sowie in seinem Fachgebiet praktisch tätig gewesen sein. Die Dauer dieser Tätigkeit soll in der Regel 3 Jahre, sie muß jedoch mindestens 1 Jahr betragen. (2) Betriebe, die Arbeiten an Starkstromanlagen mit Betriebsspannungen über 1000 Volt (z. B. an Leuchtröhren- sowie Umspann- und Schaltanlagen) ausführen wollen,, müssen außerdem den Nachweis erbringen, daß der verantwortliche Fachmann die entsprechenden theoretischen Kenntnisse besitzt und auf diesem Gebiet praktisch tätig war. Der EVB kann die Berechtigung für die Ausführung dieser Arbeiten von der fachgerechten Errichtung von Probeanlagen abhängig machen. § 5 (1) Betriebe, die Arbeiten an Fernwärmeanlagen ausführen, müssen die Anfertigung von wärmetechnischen Berechnungen einem Fachmann übertragen, der die Voraussetzungen gemäß § 4 Abs. 1 Buchst, b erfüllt. (2) Schweißarbeiten an Energieversorgungsanlagen muß der berechtigte Hersteller einem zur Ausführung von Schweißarbeiten zugelassenen Betrieb übertragen, wenn er nicht selbst nach den hierfür geltenden Bestimmungen zugelassen ist.* * Zur Zeit Anordnung vom 1. August 1956 über die Zulassung von Betrieben zur Ausführung abnahmepflichtiger Schweißarbeiten (GBl. I S. 619) Technische Voraussetzungen § 6 Die Betriebe müssen den Besitz der einschlägigen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung nach-weisen, und zwar a) die Arbeitsschutzanordnungen, Deutsche Bauordnung, Staatlichen Standards und DIN-Blätter, b) die Technischen Anschlußbedingungen für Starkstrom-, Gas- oder Fernwärmeanlagen, c) die Energielieferungsbedingungen sowie d) für Starkstromanlagen die entsprechenden VDE-Vorschriften, für Gasanlagen die TGL 79 11512 und für Wärmeanlagen die entsprechenden DIN-Blätter. § 7 Die Betriebe müssen eine ordnungsgemäß eingerichtete Werkstatt besitzen. Die Werkstatt muß mindestens folgende Spezialeinrichtungen enthalten: a) Meß- und Prüfeinrichtungen, die eine ausreichende Kontrolle auf Einhaltung der technischen Vorschriften bei der Ausführung der Arbeiten an den Energieversorgungsanlagen ermöglichen, aa) für Starkstromanlagen Isolationsprüfer (500 V Prüfspannung) Spannungsmesser für Gleich- und Wechselspannung bis 500 V Strommesser für Gleich- und Wechselstrom bis 100 A Drehfeldanzeiger Erdungsmeßgerät und Gerät zur Prüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen bb) für Gasanlagen Druckpumpe bis 3 at Betriebsdruck Wassermanometer bis 500 mm WS cc) für Wärmeanlagen Prüfmanometer und Druckpumpe bis 40 at; b) den technischen Anforderungen und Vorschriften sowie den Arbeitsschutzanordnungen entsprechende Schweißeinrichtungen für Schweißarbeiten an Energieversorgungsanlagen. § 8 Pflichten und Rechte der berechtigten Hersteller (1) Jeder berechtigte Hersteller ist verpflichtet, a) alle Arbeiten unter Beachtung der in § 6 genannten Vorschriften auszuführen oder ausführen zu lassen; b) die Ausführung der Arbeiten entweder selbst zu überwachen oder durch einen verantwortlichen Fachmann überwachen zu lassen; c) seine Beschäftigten über die Vorschriften zu belehren ; d) die Meldungen abzugeben und Anlagenprüfungen vorzunehmen, die nach den in § 6 genannten Bestimmungen erforderlich sind. (2) Der von einem EVB ausgestellte Ausweis berechtigt auch zum Ausführen von Arbeiten in den Lieferbereichen eines anderen EVB. Der berechtigte Her-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels angefallenen Bürger intensive Kontakte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen in der offensiven Auseinandersetzung mit dom Gegner auf den verschiedensten Ebenen zu seiner Entlarvung sowie Verunsicherung und DesInformierung genutzt werden können.

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