Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 72

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 72 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 72); 72 Gesetzblatt Teil II Nr. 15 Ausgabetag: 28. Februar 1981 Erdung von elektrischen Einrichtungen und Geräten mit großer Oberfläche (z. B. Elektroherde) am Wasserrohrnetz als Schutzmaßnahme gegen hohe Berührungsspannung. Wird diese Schutzmaßnahme angewandt, hat der Abnehmer ihre Wirksamkeit mindestens alle 5 Jahre und nach bekanntgegebenen Arbeiten am Wasserrohrnetz durch einen berechtigten Hersteller überprüfen zu lassen. (7) Den Beauftragten des EVB ist gegen Vorlage des Dienstausweises der Zutritt zu den Räumlichkeiten des Abnehmers zu gewähren. (8) Für die Anbringung von Plomben an installationsseitig abgetrennten Teilen der Abnehmeranlage, für die der Abnehmer zur Grundpreiseinsparung den Strombezug abgemeldet hat, ist ein Betrag von 5 DM zu bezahlen. (9) Abnehmeranlagen, die nicht der Kontrolle der Organe der Technischen Überwachung gemäß der hierfür geltenden Arbeitsschutzanordnung* unterliegen, sind vor ihrer Inbetriebnahme prüfen Gasabnehmeranlagen ferner durch den EVB abnehmen zu lassen und in folgenden Fristen durch den EVB, berechtigte Hersteller oder sonstige zugelassene Sachverständige nachprüfen zu lassen: Abnehmeranlagen für Elektroenergie mindestens alle 5 Jahre, Abnehmeranlagen für Gas mindestens alle 15 Jahre. (10) Bei Anschlüssen in Niederspannungs-Freileitungsnetzen sind die Leitungen vom Endpunkt der Anschlußanlage bis zu den Meßeinrichtungen des EVB vor Anbringen der Meßeinrichtungen vom EVB zu überprüfen. Festgestellte Mängel hat der Abnehmer durch einen berechtigten Hersteller beseitigen zu lassen. (11) Der EVB hat das Recht, die Abnehmeranlage zu besichtigen, sie auf Kosten des Abnehmers vor Inbetriebnahme zu überprüfen (Erstprüfung) und in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen oder nachprüfen zu lassen (Nachprüfung) sowie zur Sicherung der öffentlichen Energieversorgung und zur Kontrolle von Schutzmaßnahmen Messungen vorzunehmen. Zu diesen Messungen gehören bei elektrischen Anlagen die Feststellung des Isolationszustandes der Leitungen, des Anlaßspitzenstromes von Motoren, Messungen zur Bestimmung des Leistungsfaktors, Prüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung und Messungen an Erdungsanlagen, bei Gasanlagen die Feststellung des Zustandes der Leitungen und Dichtheitsprüfungen. Die Kosten für die Erstprüfung oder Jede Nachprüfung einer Abnehmeranlage betragen 3 DM. Wird dem Eigentümer der Anlage eine eingehende Nachprüfung (Untersuchung) seiner Anlage vorgeschrieben, sind hierfür die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen. Der EVB übernimmt durch Vornahme einer Erstprüfung oder von Nachprüfungen keine Haftung für die Ausführung und den Zustand der Abnehmeranlage einschließlich der Verbrauchseinrichtungen. § 9 Umstellung des Versorgungsnetzes, Änderung der Stromzuführung und sonstige Änderung der Anschluitanlage (1) Der EVB kann im Interesse der öffentlichen Energieversorgung eine Umstellung des Versorgungsnetzes Zm Zelt Arbeftsscliutzanorclnu’ng (ASAO 900) Überwachung elektrischer Anlagen - (GBl. 1953 S. 427) auf eine andere Stromart oder Spannung vornehmen. Er hat alle aus dem umzustellenden Netz belieferten Abnehmer mindestens 1 Jahr vor dem örtlichen Beginn der Arbeiten über die bevorstehende Umstellung zu unterrichten. Kann der EVB in dringenden Fällen (z. B. bei notwendiger Verstärkung des Ortsnetzes aus Gründen der Spannungshaltung) diese Frist nicht einhalten, hat er sich im Interesse der Abnehmer weitgehend für die rechtzeitige Durchführung der in der Abnehmeranlage notwendigen Umstellungsarbeiten einzusetzen. Mit Abnehmern, die über eine eigene Transformatorenstation aus einem Netz über 1000 Volt beliefert werden, ist der Termin für den Beginn und den Ablauf der vorgesehenen Umstellungsarbeiten so rechtzeitig festzulegen, daß der Abnehmer den Umbau seiner Transformatorenstation termingerecht durchführen kann. (2) Der EVB 'rägt die für die Umstellung seiner An-schiußanlage anfallenden Kosten sowie die Kosten für die notwendigen Änderungsarbeiten in der abnehmereigenen Installationsanlage ausgenommen in abnehmereigenen Transformatorenstationen und für die Umschaltung von Verbrauchseinrichtungen und die Umwicklung von Motoren, soweit sich durch diese Arbeiten nicht der Wert der Anlage oder Verbrauchseinrichtungen erhöht. (3) Werterhöhungen, die durch Vornahme von Um-stellungsarbeiten in der Abnehmeranlage oder an Verbrauchseinrichtungen eintreten, hat der Abnehmer in folgendem Umfange zu tragen: a) bei teilweise oder vollständiger Auswechslung, Erneuerung oder Erweiterung der Installationsanlage aa) 50 % der durch die Umstellung auf andere Stromart oder Spannung veranlaßten Änderungskosten bei Abgabe des anfallenden Altmaterials an den EVB, bb) 100% der nicht durch die Umstellung, sondern durch den schlechten Zustand der Installationsanlage erforderlich werdenden Änderungskosten; b) bei Auswechseln von Glühlampen 50 % der Einzelhandelspreise bei Abgabe der noch brauchbaren Glühlampen an den EVB; c) bei Auswechseln gegen leistungsgleiche Motoren und gleichartige Gerate 50 % der Differenz zwischen Neuwert bzw. Zeitwert einer leistungsgleichen neuen bzw. gebrauchten Einrichtung und dem Zeitwert der auszuwechselnden Einrichtung, wenn der EVB die auszuwechselnde Einrichtung erhält. Behält der Abnehmer auf seinen Wunsch die auszuwechselnde Einrichtung, so wird eine Vergütung nicht gezahlt. (4) Die Regelung gemäß Abs. 3 gilt nur für die dem EVB für die Umstellung gemeldeten und zur Zeit der Umstellung betriebsfähigen Anlagen und Verbrauchseinrichtungen einschließlich der zur Sicherung der Produktion vorgehaltenen Reservegeräte. Für Abnehmeranlagen und Verbrauchseinrichtungen, die erst nach Bekanntgabe der vorgesehenen Umstellung eines Netzes ohne Einverständnis des EVB ausgeführt oder beschafft werden, trägt der Abnehmer die vollen Umstellungskosten. (5) Wird von einem Abnehmer die Umstellung auf andere Stromart oder Spannung außerhalb der vom EVB planmäßig vorgesehenen Netzumstellung gefordert, kann sie nur vorgenommen werden, wenn sich der Abnehmer verpflichtet, alle durch diese Umstellung ver-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Mohnhaupt, Die Bekämpfung der Lüge bei der Ver- nehmung des Beschuldigten Berlin, Humboldt-Universität, Sektion Kriminalistik, Diplomarbeit Tgbo- Muregger, Neubauer, Möglichkeiten, Mittel und Methoden zur massenhaften Erzeugung und - Ausprägung feindlich-negativer Einstellungen und zur Inspirierung und Organisierung feindlich-negativer Handlungen. Das spontan-anarchische Wirken des Imperialistischen Herrschaftssystems und seine Rolle für. das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung. Der Begriff der inneren dient dem Ziel, vorhandene feindliche, negative und unzufriedene Kräfte zum poiitisch-organisatorisohen Zusammenschluß zu inspirieren Vorhandensein eines solchen Zusammenschlusses in den sozialistischen Staaten antisozialistische Kräfte zur Schaffung einer inneren Opposition und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit zu fördern und zu aktivieren. VgT. Mielke,E., Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei . Mielke, Referat auf der Parteiaktivtagung der Parteiorganisation Staatssicherheit zur Auswertung des Parteitages der Partei am Mielke, Kompromissloser Kampf gegen die Feinde des Friedens und des Sozialismus. Zum Jahrestag Staatssicherheit der Neues Deutschland. Axen, Aus dem Bericht des Politbüros an das Zentralkomitee der Partei Tagung des der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des der mit den, Sekretären der Kreisleitungen, Dletz Verlag, Broschüre, Seite. Der Begriff Mitarbeiter Staatssicherheit umfaßt hier auch Angehörige des Wachregiments Staatssicherheit ,rF.

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