Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 7

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 7 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 7); tfer Kw.;,,w7rec*r n‘versitat GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil II 1961 Berlin, den 23. Januar 1961 1 Nr. 3 Tag Inhalt Seite 7. 1.61 Sechste Durchführungsbestimmung zur Approbationsordnung für Ärzte 7 6. 12. 60 Zwölfte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Systematik der Ausbil- dungsberufe ' 8 7. 1. 61 Anordnung Nr. 3 über die Ausbildung und staatliche Anerkennung der Fachärzte 8 9. 1.61 Anordnung über den Kauf und Verkauf sowie die Verteilung von gebrauchten Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern 9 Berichtigung 9 Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 10 Sechste Durchführungsbestimmung* zur Approbationsordnung für Ärzte. Vom 7. Januar 1961 Auf Grund des § 19 der Approbationsordnung für Ärzte vom 16. Februar 1949 (ZVOB1. S. 120) wird folgendes bestimmt: § 1 (1) § 1 Abs. 2 der Dritten Durchführungsbestimmung vom 21. Januar 1955 zur Approbationsordnung für Ärzte (GBl. I S. 108) in der Fassung der Vierten Durchführungsbestimmung vom 29. Juli 1955 (GBl. I S. 580) erhält folgende Fassung: „Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses reicht den Antrag, eine beglaubigte Abschrift des Prüfungszeugnisses, einen Lebenslauf und ein Lichtbild des Bewerbers dem Kat des Bezirkes, Abteilung Gesundheitsund Sozialwesen, ein, in dessen Bereich die Prüfung abgelegt wurde. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei den Approbationsakten.“ (2) § 1 der Dritten Durchführungsbestimmung wird durch folgenden Abs. 3 ergänzt: „Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses vermerkt auf dem Antrag oder auf der beglaubigten Abschrift des Prüfungszeugnisses, ob die Erteilun-der Approbation befürwortet wird oder ob Gründe bekannt sind, die eine Versagung der Approbation entsprechend der Approbationsordnung für Ärzte vom 16. Februar 1949 (ZVOB1. S. 120) rechtfertigen.“ § 2 (1) § 6 der Dritten Durchführungsbestimmung wird durch folgenden Abs. 2 ergänzt: 5. DB (GBl. I 1956 S. 1181) „Ärzte, die außer der ärztlichen Approbation auch die zahnärztliche Approbation besitzen (Doppelapprobierte), leisten für die Ausbildung als Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten in Abweichung von der im Abs. 1 getroffenen Regelung die Pflichtassistentenzeit wie folgt ab: 4 Monate Chirurgie, 4 Monate Innere Medizin, 4 Monate Hals-, Nasen-, Ohrenkrankheiten oder Kinderkrankheiten.“ (2) Der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3. § 3 § 7 Abs. 1 der Dritten Durchführungsbestimmung wird wie folgt ergänzt: „Pathologische Physiologie“. § 4 § 9 der Dritten Durchführungsbestimmung wird gestrichen. § 5 § 5 der Vierten Durchführungsbestimmung vom 29. Juli 1955 zur Approbationsordnung für Ärzte (GBl. I S. 580) wird gestrichen. Die Approbationsurkunde ist nach der Anlage zu § 12 Abs. 3 der Dritten Durchführungsbestimmung zu erteilen. § 6 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1961 in Kraft. Berlin, den 7. Januar 1961 Der Minister für Gesundheitswesen I. V.: Dr. G e h r i n g Stellvertreter des Ministers Diese Ausgabe enthält als Beilage für die Postabonnenten: Zeitliche Inhaltsübersicht des Gesetzblattes Teil II für die Zeit Oktober November Dezember 1960;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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