Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 65

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 65 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 65); Gesetzblatt Teil II Nr. 14 Ausgabetag: 25. Februar 1981 f5 fahne im ausgezeichneten Betrieb verbleiben. Die Stiftung der Schleifen kann durch die zuständigen zentralen staatlichen Organe und die zentralen Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen erfolgen. (4) Erhält ein Betrieb nach dem I., II., III. und IV. Quartal des Jahres hintereinander die Wanderfahne, so bleibt sie endgültig in diesem Betrieb. In diesem Falle stiftet der Ministerrat eine neue Wanderfahne. Für die Wanderfahne für Siegerbezirke der FDJ trifft diese Regelung nicht zu. (5) An Betriebe, die mit der Wanderfahne des Ministerrates ausgezeichnet werden, wird die Wanderfahne des Ministeriums, Staatssekretariats bzw. der WB oder der Räte der Bezirke nicht gleichzeitig verliehen. Diese ist für den folgenden Wettbewerbszeitraum einzuziehen. (6) Erfüllt in einer Wettbewerbsgruppe kein Betrieb die Voraussetzungen für die Verleihung der Wanderfahne, dann wird in dieser Gruppe für den betreffenden Wettbewerbszeitraum die Wanderfahne nicht verliehen. Sie ist für den folgenden Wettbewerbszeitraum einzuziehen. § 8 (1) Die Wanderfahne besteht aus rcter Fahnenseide in der Größe 1,3 X 1,3 m und ist an den drei Seiten mit goldenen Fransen eingefaßt. Im Mittelfeld der Vorderseite ist das Staatswappen der DDR aufgestickt, Hammer und Zirkel sind in goldfarbenem Stoff aufgelegt und schwarz eingefaßt. Zwei stilisierte Lorbeerranken und die Worte „Siegerbetrieb im Wettbewerb“ umgeben kreisförmig das Staatswappen. Auf der Rückseite sind dreizeilig die Worte „Deulsche Demokratische Republik“ goldfarben aufgestickt. Die Fahnenspitze wird von zwei stilisierten Lorbeerranken gebildet, in deren Mitte die Buchstaben „VEB“ stehen. (2) Die Wanderfahnen für Siegerbezirke der FDJ entsprechen den Wanderfahnen für Siegerbetriebe mit dem Unterschied, daß bei ihnen an Stelle der Worte „Siegerbetrieb im Wettbewerb“ die Worte „Siegerbezirk der Freien Deutschen Jugend“ aufgestickt sind, und an der Fahnenspitze an Stelle der Buchstaben „VEB“ die Buchstaben „FDJ“ stehen. (3) Das Fahnenschild besteht aus einer Leichtmetalllegierung in der Größe 35 X 80 mm. Im oberen Teil sind zwei Lorbeerranken, dazwischen die Buchstaben „DDR“ geprägt. In das Schriftfeld wird eingraviert „Siegerbetrieb im Wettbewerb“ bzw. „Siegerbezirk der FDJ“ Quartal , Planjahr , Name des Siegerbetriebes bzw. des Siegerbezirkes der FDJ. Das Namensschild ist vom Siegerbetrieb bzw. Siegerbezirk der FDJ an der Fahnenstange anzubringen. § 9 Die ausgezeichneten Betriebe und Bezirksleitungen der FDJ bewahren die Wanderfahnen und Urkunden an würdiger Stelle auf. §10 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I S. 771). Anlage 2 zu vorstehender Fünfter Verordnung Ordnung über die Verleihung der „Hufeland-Medaüle“ § 1 Die „Hufeland-Medaille“ ist eine staatliche Auszeichnung. § 2 (1) Die „Hufeland-Medaille“ kann verliehen werden für bedeutende Leistungen auf folgenden Gebieten des Gesu ndhei tssch u tzes: a) gesundheitliche Betreuung der Bevölkerung, b) wissenschaftliche Arbeit, c) Lehrtätigkeit an Ausbildungsstätten, d) Fortbildung von Kadern für die Tätigkeit im Gesundheitswesen, e) Organisation des Gesundheitsschutzes, f) Aufklärung der Bevölkerung, g) Mitarbeit bei der Lösung der Aufgaben des staatlichen Gesundheitswesens. (2) Voraussetzung für die Verleihung der Medaille sind Verdienste, die besonders dazu beigetragen haben, * durch Förderung des Gesundheitsschutzes die Deutsche Demokratische Republik als Arbeiter-und-Bauern-Staat zu stärken. § 3 (1) Die Medaille wird an Einzelpersonen verliehen. (2) Die Medaille kann in der Regel in derselben Stufe nur einmal verliehen werden. (3) Die Anzahl der jährlichen Verleihungen beträgt in der Stufe Gold bis zu 50, in der Stufe Silber bis zu 200. § 4 Vorschlagsberechtigt sind: a) die Leiter der zentralen staatlichen Organe, b) die Vorsitzenden der Räte der Bezirke, c) die zentralen Leitungen der Parteien und Massenorganisationen. § 5 (1) Die Vorschläge müssen enthalten: a) Kurzbiographie, b) ausführliche Beurteilung und Begründung. (2) Die Vorschläge sind dem Ministerium für Gesundheitswesen einzureichen. Der letzte Einreichungstermin für die Vorschläge ist der 1. Juni des laufenden Kalenderjahres. (3) Beim Ministerium für Gesundheitswesen ist ein Auszeichnungsausschuß 2u bilden, der zu prüfen hat, ob die Voraussetzungen für die Verleihung gegeben sind. Uber die Zusammensetzung des Auszeichnungsausschusses entscheidet der Minister für Gesundheitswesen. (4) Die Bestätigung der Vorschläge erfolgt durch den Minister für Gesundheitswesen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaft -Vollzuges in Erfahrung zu bringen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Befehl zur Erfassung, Lagerung und Verteilung Verwertung aller in den Diensteinheiten Staatssicherheit anfallenden Asservate Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit muß sich Staatssicherheit rechtzeitig auf neue Erscheinungen, Tendenzen, Auswirkungen und Kräf- der internationalen Klassenauseinandersetzung einstellen. Unter sicherheitspoiltischem Aspekt kommt es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners.

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