Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 561

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 561 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 561); Gesetzblatt Teil II Nr. 83 Ausgabetag: 29. Dezember 1961 561 Eeschluß über die iDurchführung von Rechenschaftslegungen in der zentralgeleiteten volkseigenen Industrie. Vom 21. Dezember 1981 Zur Verbesserung der Planung und Leitung der Volkswirtschaft sowie der weiteren Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechnungsführung ist es erforderlich, die persönliche Verantwortung der Leiter der volkseigenen Betriebe und Industriezweige zu erhöhen und eine straffe staatliche Ordnung und Disziplin durdizusetzen. Zu diesem Zweck sind von den Leitern der Vereinigungen volkseigener Betriebe und den Leitern der ihnen übergeordneten Organe Rechenschaftslegungen als eine wichtige Methode der Leitung nach den Grundsätzen dieses Beschlusses durchzuführen. § 1 Geltungsbereich Dieser Beschluß gilt für alle zentralgeleiteten volkseigenen Industrie- und Baubetriebe sowie deren übergeordnete Organe. § 2 Rechenschaftspflicht Die Rechenschaftspflicht obliegt a) dem Leiter des volkseigenen Betriebes gegenüber dem Hauptdirektor der WB, b) dem Hauptdirektor der WB gegenüber dem Abteilungsleiter des Volkswirtschaftsrates bzw. dem Minister für Bauwesen. § 3 Zeitpunkt der Rechenschaftslegung (1) Beginnend mit dem Jahre 1962 hat eine Rechenschaftslegung durch die Leiter aller volkseigenen Betriebe bzw. durch die Hauptdirektoren der WB nach Vorliegen der betrieblichen Unterlagen über die materielle und finanzielle Abrechnung des abgelaufenen Planjahres zu erfolgen. Diese Rechenschaftslegung ist bis zum Ende des I. Quartals abzuschließen. (2) Für die volkseigenen Betriebe, die am Jahresende Ergebnisrückstände ausweisen, ist die Rechenschaftslegung mit der Prüfung und Festlegung der Finanzschuld entsprechend der Verordnung vom 23. Juli 1959 über die Behandlung und Finanzierung von Mindergewinnen bzw. außerplanmäßigen Verlusten in der volkseigenen Wirtschaft (GBl. I S. 645) zu verbinden. (3) Im II. bis IV. Quartal des laufenden Planjahres hat der Leiter des volkseigenen Betriebes bzw. der Hauptdirektor der WB mindestens einmal vor dem Leiter des übergeordneten Organs Rechenschaft abzulegen. Der Leiter des übergeordneten Organs bestimmt den Zeitpunkt der Rechenschaftslegung. (4) Wenn die Finanzorgane feststellen, daß grobe Verstöße gegen die Plan- und Finanzdisziplin bzw. gegen die wirtschaftliche Rechnungsführung erfolgen, haben das Recht, die umgehende Einberufung einer Rechenschaftslegung zu fordern, a) der Direktor der zuständigen Bezirksdirektion der Deutschen Notenbank (bei Baubetrieben der Leiter der Bezirksstelle der Deutschen Investitionsbank) gegenüber dem Hauptdirektor der WB, b) der Minister der Finanzen gegenüber dem Leiter der betreffenden Abteilung des Volkswirtsdhafts-rates bzw. dem Minister für Bauwesen. § 4 Durchführung der Rechenschaftslegung (1) Die Rechenschaftslegung des Leiters des volkseigenen Betriebes gegenüber der WB erfolgt unter dem Vorsitz des Hauptdirektors der WB. Die Rechenschaftslegung des Hauptdirektors der WB gegenüber der zuständigen Abteilung des Volkswirtschaftsrates bzw. des Ministeriums für Bauwesen erfolgt unter Vorsitz des Leiters der Abteilung des Volkswirtschaftsrates bzw. des Ministers für Bauwesen. (2) Die Rechenschaft hat der jeweilige Leiter persönlich abzugeben. (3) Der Hauptbuchhalter hat in seiner Eigenschaft als staatlicher Kontrolleur bei der Rechenschaftslegung über die Ergebnisse seiner Kontrolltätigkeit zu berichten, kritisch zu dem vom Leiter des volkseigenen Betriebes bzw. Hauptdirektor der WB gegebenen Bericht Stellung zu nehmen und seine Vorschläge zur Verbesserung der Rentabilität vorzulegen. (4) Der Leiter des Rechenschaft ablegenden volkseigenen Betriebes bzw. der Rechenschaft ablegenden WB ist nicht berechtigt, außer dem Hauptbuchhalter noch weitere Mitarbeiter zur Teilnahme an der Rechenschaftslegung hinzuzuziehen. (5) Die Rechenschaftslegung hat für jeden Leiter eines Betriebes bzw. einer WB einzeln zu erfolgen. (6) An der Rechenschaftslegung des Leiters des volkseigenen Betriebes gegenüber dem Hauptdirektor der WB hat der zuständige Leiter der Kreisfiliale der Deutschen Notenbank (bei Baubetrieben der zuständige Leiter der Kreisstelle der Deutschen Investitionsbank) oder ein von ihm bevollmächtigter Mitarbeiter teilzunehmen. An der Rechenschaftslegung des Hauptdirektors der WB gegenüber dem Leiter der entsprechenden Abteilung des Volkswirtschaftsrates bzw. Minister für Bauwesen hat ein vom Präsidenten der Deutschen Notenbank (bei der Bauindustrie vom Präsidenten der Deutschen Investitionsbank) bevollmächtigter Mitarbeiter teilzunehmen. (7) Der Minister der Finanzen hat das Recht, weitere Mitarbeiter der Finanzorgane zur Teilnahme an der Rechenschaftslegung zu bevollmächtigen. (8) Der Leiter des die Rechenschaft fordernden übergeordneten Organs hat den an der Rechenschaftslegung teilnehmenden Finanzorganen mindestens 14 Tage vorher den Termin der Rechenschaftslegung mitzuteilen. Die erforderlichen Unterlagen sind den Finanzorganen mindestens 8 Tage vor dem Termin der Rechenschaftslegung zu übergeben. ß - § 5 Inhalt der Rechenschaftslegung (1) Die Rechenschaftslegung hat die Erfüllung aller Planteile und die Durchsetzung der Erfordernisse der wirtschaftlichen Rechnungsführung zu umfassen. Dabei ist gleichzeitig die Lösung wichtiger politisch-ökonomischer Aufgaben, wie Herstellung einer engen Wirtschaftsgemeinschaft mit der Sowjetunion, Förderung der Masseninitiative der Werktätigen und Organisierung des Wettbewerbs zu beurteilen. Für die Rechenschaftslegung über die Erfüllung des Planes sind folgende Fragenkomplexe in den Mittelpunkt zu stellen: a) Erfüllung der Warenproduktion und Staatsplanpositionen, b) Erfüllung des Investitionsplanes, insbesondere die termingemäße Inbetriebnahme der im Plan festgelegten Kapazitäten und deren Nutzeffekt,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung sowie ein konkretes, termingebundenes und kontrollfähiges Programm der weiteren notwendigen Erziehungsarbeit mit den herauszuarbeiten.

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