Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 533

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 533 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 533); Leipzig CI, Ivi-zrtin-Lulher-Ring 13 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil II 1961 Berlin, den 29. Dezember 1961 Nr. 83 Tag Inhalt Seite 21.12.61 Verordnung über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten. SVO 533 21. 12.61 Verordnung über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes und über die Lohnzahlung 551 21.12.61 Beschluß über die Durchführung von Rechenschaftslegungen in der zentralgeleiteten volkseigenen Industrie 561 29.11.61 Anordnung über den Freibord der See- und Binnenschiffe. Freibordordnung 562 12. 12. 61 Anordnung über die Bildung eines Kreisgerichts Eisenhüttenstadt (Stadt) und eines Kreisgerichts Eisenhüttenstadt (Land) 563 18. 12.61 Anordnung über die Vereinfachung der Antragstellung auf Lohnsteuerermäßigungen 563 20.12. 61 Anordnung Nr. 2 über die Urlaubs Vergütung für die Beschäftigten in den volkseigenen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft 564 Verordnung über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten. - SVO - Vom 21. Dezember 1961 Zur Verwirklichung der im Gesetzbuch der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. April 1S61 (GBl. I S. 27) auf dem Gebiet der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten festgelegten Grundsätze wird auf Grund des § 10 des Einführungsgesetzes vom 12. April 1961 zum Gesetzbuch der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 49) auf Vorschlag des Bundesvorstandes des FDGB folgendes verordnet: I. Leitung der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten § 1 (1) Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) leitet die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten. Die Leitung erfolgt durch den Bundesvorstand, die Bezirks- und Kreisvorstände des FDGB, die Zentralvorstände, Bezirks- und Kredsvorstände der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften sowie durch die Betriebsgewerkschaftsleitungen auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung des FDGB und der Beschlüsse des Bundesvorstandes des FDGB. (2) Die Werktätigen üben durch die im Abs. 1 genannten gewählten Vorstände und Leitungen des FDGB, der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften sowie deren Kommissionen für Sozialversicherung, Gesundheits- und Arbeitsschutz, die Räte und Bevollmächtigten für Sozialversicherung sowie durch die Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung des FDGB die Leitung der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten aus. § 2 Der FDGB leitet die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten mit dem Ziel, die Gesundheit der Werktätigen und ihrer Familienangehörigen zu festigen und zu erhalten, indem er die Erziehung und Selbsterziehung der Werktätigen und ihrer Familienangehörigen zur gesunden Lebensweise fördert, den Gesundheits- und Arbeitsschutz kontrolliert und für die ständige Verbesserung der Arbeitbedingungen sorgt, die Versorgung der Werktätigen und ihrer Familienangehörigen mit den in den §§ 101 und 102 des Gesetzbuches der Arbeit genannten Leistungen der Sozialversicherung organisiert und kontrolliert und an der Entwicklung eines hohen Verantwortungsbewußtseins der Werktätigen für ihre Sozialversicherung und die anderen sozialen Errungenschaften in der Deutschen Demokratischen Republik mitarbeitet.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Vorbeugung, Abwehr und Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Arbeitsbereich Vollzug. Der Arbeitsbereich Vollzug umfaßt folgende Sachgebiete - Sachgebiet operativer Vollzug, Sachgebiet Effekten und Er kenn ungs dienst, Inhaftiertenvorführung. Der Arbeitsbereich Vollzug ist dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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