Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 52

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 52 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 52); 52 Gesetzblatt Teil II Nr. 12 - Ausgabetag: 14. Februar 1961 (3) Die Bestimmungen über Wasserpreise und Grundgebühren für Trink- und Brauchwasser aus den öffentlichen Versorgungsleitungen und über Prüfkosten bleiben in Kraft. (4) Hat der Abnehmer bereits vor dem Inkrafttreten der Allgemeinen Bedingungen Wasser vom Wasserwirtschaftsbetrieb bezogen, so sind die Allgemeinen Bedingungen ohne Abschluß eines schriftlichen Vertrages verbindlich, und bei weiterem Wasserbezug gilt der Vertrag ohne Antrag als geschlossen. Berlin, den 23. Januar 1961 Scholz Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anlage zu vorstehender Anordnung Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser aus den öffentlichen Versorgungsleitungen § 1 Geltungsbereich Die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser aus den öffentlichen Versorgungsleitungen (Allgemeine Bedingungen) regeln insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen dem örtlichen Wasserwirtschaftsbetrieb bzw. der örtlichen wasserwirtschaftlichen Einrichtung (Wasserwirtschafts-fcetrieb) und dem Eigentümer bzw. Rechtsträger eines Grundstücks (Abnehmer) innerhalb des Bereiches, der vom Wasserwirtschaftsbetrieb mit Wasser versorgt wird und versorgt werden soll (Versorgungsbereich). § 2 Begriffsbestimmungen a) Versorgungsleitungen sind die als Hauptrohrnetz im allgemeinen in den öffentlichen Straßen - gelegten Leitungen, b) Anschlußleitungen sind die Leitungen von der Versorgungsleitung zu einem Grundstück bis zum Wasserzähler bzw. bei Pauschalabgabe bis zur ersten Absperrvorrichtung innerhalb des Grundstücks, c) Verbrauchsleitungen sind die Leitungen hinter dem Wasserzähler bzw. bei Pauschalabgabe hinter der ersten Absperrvorrichtung innerhalb des Grundstücks. Vcrsorgungspf licht § 3 (1) Jeder Abnehmer im Versorgungsbereich des Wasserwirtschaftsbetriebes ist berechtigt, den Anschluß seines Grundstücks an die Versorgungsleitung und die Belieferung mit Wasser zu verlangen. (2) Ergeben sich aus der Lage des Grundstücks oder der Kapazität des Wasserwirtschaftsbetriebes erhebliche Schwierigkeiten oder werden besondere Maßnahmen erforderlich, so besteht die Versorgungspflicht des Wasserwirtschaftsbetriebes nur gegenüber volkseigenen Abnehmern und dem volkseigenen und genossenschaftlichen Wohnungsbau. (3) Der Anschluß und die Versorgung eines ungünstig gelegenen Grundstücks kann entsprechend den vor- ' handenen Möglichkeiten durch Vereinbarung zwischen dem Abnehmer und dem Wasserwirtschaftsbetrieb festgelegt werden. § 4 (1) Der Anschluß eines Grundstücks an die Versorgungsleitung sowie die Änderung oder Erweiterung einer bestehenden Anlage sind vom Abnehmer bei dem Wasserwirtschaftsbetrieb zu beantragen. Die Anmeldung hat so rechtzeitig zu erfolgen, daß die Arbeiten im Investitionsplan und Materialplan des Betriebes festgelegt werden können. Der Antrag ist in der vom Wasserwirtschaftsbetrieb vorgesehenen Form zu stellen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der zentralen Brandschutzorgane über die Zweckmäßigkeit bzw. Notwendigkeit von Feuerlöschanschlüssen an die Verbrauchsleitungen beizufügen. (2) Wird ein Antrag vom Wassenvirtschaftsbetrieb abgelehnt oder kommt eine Vereinbarung gemäß § 3 Abs. 3 nicht zustande, so kann der Abnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des ablehnenden Bescheides bei dem örtlichen Rat (Rat der Gemeinde, der Stadt oder des Kreises), dem der Wasserwirtschaftsbetrieb untersteht, Beschwerde einlegen. Dieser entscheidet innerhalb von 4 Wochen über die Beschwerde. Die Entscheidung ist endgültig. § 5 Anschluß- und Verbrauclisleitungcn (1) Die Anschlußleitung wird vom Wasserwirtschaftsbetrieb gelegt und unterhalten. Der Wasserwirtschaftsbetrieb legt nach Anhören des Abnehmers die Stelle für den Eintritt der Anschlußleitung in das Grundstück und deren lichte Weite fest. (2) Für die Unterhaltung und Pflege der Feuerlöscheinrichtungen ist der Abnehmer voll verantwortlich. Zur Prüfung dieser Einrichtungen ist den Angehörigen der Brandschutzorgane und des Wasserwirtschaftsbetriebes ungehinderter Zutritt zu gewähren. (3) Der Wasserwirtschaftsbetrieb baut den Wasserzähler ein und bestimmt Bauart, Größe und Standort. In der Regel ist der Wasserzähler im Keller der anzuschließenden Gebäude unterzubringen. Liegt ein anzuschließendes Gebäude weiter als 5 m hinter der Grundstücksgrenze, so kann der Wasserwirtschaftsbetrieb die Errichtung eines den technischen Bedingungen der Wasserwirtschaft entsprechenden Wasserzählerschachtes an der Grundstücksgrenze verlangen. Der Abnehmer hat den Wasserzählerschacht auf seine Kosten zu errichten und zu unterhalten. (4) Jedes Grundstück soll in der Regel unmittelbare Verbindung mit der Versorgungsleitung haben und nicht über ein anderes Grundstück versorgt werden. (5) Der Wasserwirtschaftsbetrieb kann bei Vorliegen besonderer Verhältnisse, z. B. bei Kleinsiedlungen u. ä. Anlagen, mehrere Grundstücke durch eine gemeinsame Anschlußleitung versorgen. Ist ein gemeinsamer Anschluß für mehrere Grundstücke zugelassen, so hat jeder Abnehmer, auf dessen Grundstück die gemeinsame Leitung liegt oder gelegt werden soll, die Benutzung und Unterhaltung dieser Leitung unentgeltlich zu gestatten. (6) Alle Arbeiten an der Verbrauchsleitung müssen den jeweils geltenden Vorschriften entsprechend durchgeführt werden. (7) Jede Änderung an der Verbrauchsleitung ist dem Wasserwirtschaftsbetrieb vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu melden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher sowie aus der Berücksichtigung jugendtypischen Persönlichkeitseigenschaften ergeben, konsequent durchzusetzen. Stets sind die Dugendpolitik der Partei und die ideologischen Grundlagen der Weltanschauung der Arbeiterklasse, vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig aufzudecken und wirksam zu bekämpfen und damit einen größtmöglichen Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben ziel? gerichteter genutzt werden können. Gegenwärtig werden Untersuchungen durchgeführt, um weitere Vorgaben und Regelungen für die politisch-operative, vor allem vorbeugende Arbeit im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und -beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten strikt zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit des zentralen Aufnahmeheimes der für Erstzuziehende und Rückkehrer hat die Linie in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit die möglichen feindlichen Aktivi- täten gegen die Hauptverhandlung herauszuarbeiten, um sie vorbeugend verhindern wirksam Zurückschlagen zu können.

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