Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 513

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 513 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 513); Gesetzblatt Teil II Nr. 80 Ausgabetag: 6. Dezember 1961 513 b) ärztliche Untersuchungen, einschließlich bakteriologische Untersuchungen, gesundheitliche Beobachtung, Absonderung, Entnahme von Untersuchungsproben, c) Absonderung von Gegenständen. Die Schutzmaßnahmen können solange getroffen werden wie der Kranke wegen ansteckender Tuberkulose behandelt werden muß oder tuberkuloseverdächtig ist. (3) Jeder Arzt hat im Rahmen seiner behandelnden Tätigkeit die Kreisstelle in der Durchführung der Schutzmaßnahmen zu unterstützen. § 23 Unterbringung auf Anordnung (1) Ein ansteckend Tuberkulosekranker, der eine notwendige ärztliche Einweisung zur stationären Behandlung beharrlich ablehnt, kann durch Entscheidung einer beim zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Gesund-heits- und Sozialwesen, bestehenden Kommission in einer stationären Tuberkuloseeinrichtung untergebracht werden. (2) Diese Unterbringung ist auch bei einem in stationärer Behandlung befindlichen ansteckend Kranken durch die Kommission gemäß Abs. 1 zu verfügen, der die stationäre Tuberkuloseeinrichtung ohne ärztliche Erlaubnis vorzeitig verläßt und in diese nicht zurückkehrt oder der einer notwendigen ärztlich angeordneten Verlegung nicht nachkommt. (3) Die Leiter der stationären Tuberkuloseeinrichtungen sorgen für laufende Nachprüfungen, ob die Voraussetzungen für die einzelnen Verfügungen der Unterbringung noch gegeben sind. Sie haben den Antrag auf Aufhebung bei Wegfall der Voraussetzungen zu stellen. Anträge zur Aufhebung kann auch der Kranke stellen. Über die Aufhebung entscheidet gleichfalls die Kommission gemäß Abs. 1. (4) Die Kommissionen gemäß Absätzen 1 bis 3 haben folgende Zusammensetzung: a) Kreisarzt oder erforderlichenfalls ein von ihm zu * bestimmender leitender Arzt des staatlichen Gesundheitswesens, b) Kreistuberkulosearzt oder erforderlichenfalls ein von ihm zu bestimmender, in der Tuberkulosebekämpfung leitend tätiger Arzt, c) ein vom Rat des Kreises Beauftragter. § 24 Dcsinfekiionsmaßnahmcn (1) Für Räume und Gegenstände, von denen anzunehmen ist, daß sie mit Tuberkelbakterien behaftet sind, ist die einmalige oder wiederholte Desinfektion durch die zuständige Kreisstelle zu verlangen, oder wenn der Betroffene diesem Verlangen nicht nachkommt, durchzuführen. (2) Für die Desinfektionsverfahren sind die vom Minister für Gesundheitswesen und die vom Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft erlassenen Desinfektionsanweisungen zu berücksichtigen. (3) Für Entschädigungen bei Desinfektion von Gegenständen und für Desinfektionsmittel gelten die allgemeinen Bestimmungen der Verordnung vom 18. Mai 1955 zum Schutze gegen übertragbare Krankheiten (GBl. I S. 421). § 25 Berufs- und Ausbildungsbeschränkungen (1) Für Personen mit einer ansteckenden Tuberkulose, die durch Teilnahme an einer Ausbildung oder in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit eine erhöhte Gefahr der Ansteckung für die Umgebung bedeuten, kann die zuständige Kreisstelle die Teilnahme an der Ausbildung bzw. die Ausübung der beruflichen Tätigkeit untersagen. (2) Die Kreisstelle kann im Einvernehmen mit der Bezirksstelle die Ausbildung oder berufliche Tätigkeit auch untersagen bei Kranken mit einer erst vor kurzem nicht ansteckend gewordenen Tuberkulose oder mit einer noch nicht genügend lange behandelten oder trotz Behandlung nicht genügend zurückgebildeten nicht ansteckenden Tuberkulose, wenn sie an einer Ausbildung teilnehmen oder eine berufliche Tätigkeit ausüben, durch die sie im Falle des Ansteckendwerdens bzw. des Wiederansteckendwerdens eine erhöhte Gefahr für die Umgebung bedeuten würden. (3) Voraussetzung für Entscheidungen gemäß Absätzen 1 und 2 ist, $aß nicht durch andere Schutzmaßnahmen die Gefahr der Ansteckung ausgeschaltet ist. Eine Entscheidung gemäß Abs, 2 ist immer befristet zu treffen. Die Kreisstelle hat die Aufnahme der Ausbildung oder der beruflichen Tätigkeit wieder zu gestatten, sobald nach ihren Feststellungen die Voraussetzungen für eine Untersagung gemäß Absätzen 1 und 2 entfallen. (4) Die Kreisstelle ist berechtigt, über ausgesprochene Ausbildungs- und Berufsbeschränkungen den betreffenden Ausbildungs- und Arbeitsstätten Mitteilung zu machen. § 26 Bereitstellung von Wohnraum für Tuberkulosekranke (1) Reicht der Wohnraum für eine räumliche Trennung des ansteckend Kranken von Kindern und Jugendlichen nicht aus oder ergibt sich dabei eine nicht zumutbare Verringerung des den übrigen Familienmitgliedern zustehenden Wohnraumes, hat der Rat der Stadt bzw. Gemeinde Wohnraumlenkung die Erfassung und Zuweisung des notwendigen Wohnraumes auf Antrag der Kreisstelle vordringlich vorzunehmen. Ferner hat die Zuweisung von geeignetem Wohnraum vordringlich zu erfolgen, wenn die Beschaffenheit der bisherigen Wohnung für den Gesundheitszustand des Kranken nachteilig ist. (2) Zur Unterstützung der Wirksamkeit der Verhütungsmaßnahmen gegen Tuberkulose ist der Bedarf an Wohnraum für Tuberkulosekranke und ihre Angehörigen von den örtlichen Räten bei der Planung, Bereitstellung von Kontingenten und bei der Zuweisung von Wohnraum zu berücksichtigen. § 27 Verfügungen und Durchsetzung der besonderen Maßnahmen der Bekämpfung (1) Verfügungen sind schriftlich zu erlassen, zu begründen, mit Rechtsmittelbelehrung zu versehen und dem Betroffenen zuzustellen. (2) Ist eine Verfügung wegen akuter Lebensgefahr für den Kranken oder wegen des besonders hohen Grades der Ansteckungsgefahr notwendig und ist der sofortige schriftliche Erlaß nicht möglich, kann die Verfügung zunächst mündlich bekanntgemacht werden. Sie ist;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 513 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 513) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 513 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 513)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den spezifischen Aufgaben der Objcktkomnandantur im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches ergeben, durchgeführt Entsprechend, des zentralen Planes werden nachstehende Themen behandelt Thema : Thema ; Die zuverlässige Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges ist nicht zulässig. Verantwortung für den Vollzug. Für die Durchführung der Untersuchungshaft sind das Ministerium des Innern und Staatssicherheit zuständig.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X