Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 512

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 512 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 512); 512 Gesetzblatt Teil II Nr. 80 Ausgabetag: 6. Dezember 1961 e) dufch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Patienten andere Personen gefährdet werden. § 17 Eesondcre Pflichten des Arztes bei der Untersuchung und Behandlung (1) Jeder Arzt, der bei einem Patienten eine Tuberkulose oder Tuberkuloseverdacht feststellt, hat diesen über das notwendige Verhalten zu belehren und die zur Verhütung einer Weiterverbreitung notwendigen vorläufigen Maßnahmen zu veranlassen. (2) Jeder einen Tuberkulosekranken behandelnde Arzt ist verpflichtet, dem Leiter der zuständigen Kreisstelle auf dessen Frage Auskunft über die von ihm festgestellten Befunde und die von ihm angeordneten Behandlungsmaßnahmen zu geben. Entsprechende Unterlagen (Röntgenfilme und dergleichen) sind auf Wunsch vorübergehend zur Verfügung zu stellen. § 18 Empfehlungen für die Untersuchung und Behandlung Der Arbeitskreis für Forschung und Technik Tuberkulose gibt erforderliche wissenschaftliche Empfehlungen für Untersuchungen und Behandlungen und für die Indikation zur stationären Behandlung. § 19 Soziale und berufliche Maßnahmen zur Rehabilitation (1) An Tuberkulosekranke, die Anspruch auf Krankengeld der Sozialversicherung haben, ist das Krankengeld während der Heilstättenbehandlung zu zahlen, solange damit gerechnet werden kann, daß durch die Heilstättenbehandlung die Arbeitsfähigkeit des Kranken wiederhergestellt wird. (2) Zur Förderung des Rehabilitationsprozesses und zur weiteren Sicherung der sozialen Verhältnisse des Kranken und seiner Familie sind Sonderleistungen unter Berücksichtigung des Einkommens des Kranken und der Zahl der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu gewähren. Die Einzelheiten sind in Durchführungsbestimmungen, die vom Minister für Gesundheitswesen im Einvernehmen mit den zuständigen zentralen Organen des Staatsapparates und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB erlassen werden, zu regeln. (3) Der Kreistuberkulosearzt beurteilt die Erwerbsfähigkeit des Patienten. Hierbei sind die entsprechenden Befunde und Vorschläge der behandelnden Ärzte zu berücksichtigen. (4) Durch Anordnung des Ministers für Gesundheitswesen im Einvernehmen mit den zentralen Organen des Staatsapparates und dem Bundesvorstand des FDGB sind für Tuberkuloserekonvaleszenten die erforderlichen Maßnahmen zur Bereitstellung der geeigneten Arbeit, der Schulung und Umschulung, der gesundheitlichen Betreuung während der Arbeit, des entsprechenden Schutzes gegen Kündigung und andere zweckmäßige Maßnahmen im Interesse der Rehabilitation zu regeln. § 20 Bereitstellung der erforderlichen Einrichtungen (1) Das Ministerium für Gesundheitswesen legt im Rahmen der Volkswirtschaftspläne fest, wieviel Betten in stationären Einrichtungen für die Tuberkulose- bekämpfung bereitgestellt werden müssen. In den Bezirken sind nach einem zentralen Plan Rehabilitationseinrichtungen zu schaffen. (2) Eine Umwandlung von Tuberkulosebetten für andere Zwecke bedarf der Genehmigung des Ministeriums für Gesundheitswesen. (3) In bestimmten Heilstätten sind Abteilungen für große Thoraxchirurgie zu entwickeln, die eine qualifizierte Versorgung operativ zu behandelnder Patienten sichern. IV. Besondere Maßnahmen der Bekämpfung § 21 Feststellungen für Verhütungs- und Bekämpfungsmaßnahmen (1) Die zuständige Kreisstelle hat sofort nach Kenntnis einer Erkrankung an Tuberkulose, eines Tuberkuloseverdachtes, eines Sterbefalles infolge Tuberkulose oder eines Verdachtes auf Tuberkulose als Todesursache die erforderlichen Feststellungen für die Durchführung von Verhütungs- und Bekämpfungsmaßnahmen zu treffen. Die von den Maßnahmen betroffenen Personen haben diesen Folge zu leisten, sachdienliche Auskünfte zu geben und Feststellungen an Ort und Stelle zu ermöglichen. (2) Die Feststellungen können sich insbesondere erstrecken auf: a) Ansteckungsquellen, Erkrankungsbedingungen,Verbreitung der Erkrankungen und Gefahr der Weiterverbreitung, Diagnosen oder Todesursachen, b) Lebensverhältnisse des Kranken, Verhältnisse am Arbeitsplatz und in der Umgebung des Kranken, c) die Personen in der Umgebung des Kranken (Kontaktpersonen). Für die Feststellungen können, wenn diese besonders erforderlich sind, auch ärztliche Untersuchung, gesundheitliche Beobachtung, Absonderung oder die Entnahme von Untersuchungsproben vorgenommen werden. (3) Jeder Arzt hat im Rahmen seiner behandelnden Tätigkeit die Kreisstelle in der Durchführung der Feststellung zu unterstützen. § 22 Schutzmaßnahmen (1) Wird Tuberkulose oder Tuberkuloseverdacht festgestellt, so hat die zuständige Kreisstelle die notwendigen Schutzmaßnahmen zur Verhütung der Weiterverbreitung der Tuberkulose, zur Sicherung des Behandlungserfolges und Erreichung der Rehabilitation des Kranken entsprechend den örtlichen Verhältnissen zu treffen. Die betroffenen Personen haben diesen Folge zu leisten und die Durchführung zu ermöglichen. (2) Die Schutzmaßnahmen können sich nach den Erfordernissen insbesondere erstrecken auf: a) persönliche Verhaltensmaßnahmen des Patienten, auch in seinem Verkehr mit anderen Personen, in der beruflichen Tätigkeit, in der Teilnahme an der Ausbildung, Verhalten in bezug auf Hygiene, Gestaltung der Wohnverhältnisse und der Hauswirtschaft,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen schenhande angefallenen Bürger intensive Kon- takte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der einzelnen Vernehmung.

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