Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 504

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 504 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 504); 504 Gesetzblatt Teil II Nr. 78 Ausgabetag: 29. November 1961 publik unterliegen, aber zum Verkehr auf öffentlichen Straßen in der Deutschen Demokratischen Republik benutzt werden. § 7 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1962 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. die Verordnung vom 15. September 1955 über die Haftpflichtversicherung von Kraftfahrzeugen (GBl. I S. 643); 2. die §§ 3 und 4 der mit Anordnung vom 13. Oktober 1955 erlassenen Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung (GBl. I S. 821). Berlin, den 16. November 1961 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister der Finanzen Stoph I. V.: Sandig Stellvertreter Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministers des Ministerrates * 1 2 3 4 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung. Vom 17. November 1961 Auf Grund des § 6 der Verordnung vom 16. November 1961 über die Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung (GBl. II S. 503) wird folgendes bestimmt: § 1 (1) Die Erhebung des Beitrages zur Kraftfahr-Haft-pflicht-Versicherung erfolgt je Fahrzeug in einem zusammengefaßten Zahlungsverfahren mit der Kraftfahrzeugsteuer. (2) Für die Erhebung des Beitrages zur Kraftfahr-Haft-pflicht-Versicherung und der Kraftfahrzeugsteuer sind die örtlichen Dienststellen der Deutschen Versicherungs-Anstalt bzw. die Vereinigte Großberliner Versicherungsanstalt (nachfolgend Versicherungsanstalt genannt) zuständig. § 2 Die Versicherungsanstalt berechnet den Beitrag zur Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung und die Kraftfahrzeugsteuer auf der Grundlage der in den Zulassungsunterlagen der Deutschen Volkspolizei eingetragenen Merkmale. § 3 (1) Der Jahresbeitrag ist spätestens bis 30. April zu entrichten. (2) Gegen Zahlung des Beitrages zur Kraftfahr-Haft-pflicht-Versicherung in einem zusammengefaßten Verfahren rpit der Kraftfahrzeugsteuer sind Kraftfahrzeugwertmarken als Zahlungsnachweis zu erwerben. (3) Die Wertmarken sind erhältlich a) während des gesamten Kalenderjahres bei den örtlichen Dienststellen der Versicherungsanstalt und b) in der Zeit vom 1. März bis 30. April bei den Sparkassen (einschließlich der Hauptzweigstellen), Filialen der Deutschen Notenbank, Banken für Handwerk und Gewerbe, den Ämtern der Deutschen Post sowie bei den darüber hinaus nach örtlichen Vereinbarungen festgelegten Stellen. (4) Werden die Beiträge zur Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung auf der Grundlage von Globalversicherungen entrichtet, gelten die Absätze 1 bis 3 nicht. Die Beiträge zur Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung und die Kraftfahrzeugsteuer sind in diesen Fällen zu den für die Zahlung der Versicherungsbeiträge festgelegten Terminen an die Versicherungsanstalt zu entrichten. (5) Fuhr-, Speditions- und Verkehrsbetriebe, denen auf Antrag die Zahlung in Halbjahresbeträgen gestattet wird, haben diese zum 5. Januar und 5. Juli zu entrichten. § 4 (1) Der Verzugszuschlag beträgt bei Zahlung des rückständigen Beitrages zur Kraftfahr-Haftpflicht-Ver-sicherung innerhalb des ersten Monats 10 % des verspätet entrichteten Beitrages. Für jeden weiteren angefangenen Monat erhöht sich der Zuschlag um jeweils 2 % des Rückstandes. (2) Wird der Zahlungsverzug durch die Kontrollorgane festgestellt, erhöht sich der Verzugszuschlag auf das Doppelte der im Abs. 1 genannten Sätze. (3) Der Verzugszuschlag wird auf volle D-Mark nach unten abgerundet. Er beträgt je Kleinkraftrad mindestens 1, DM und für die anderen Fahrzeuge mindestens 5, DM. § 5 (1) Für jedes zugelassene bzw. registrierte Fahrzeug ist dem Fahrzeughalter eine Kraftfahrzeug-Steuer- und -Versicherungs-Karte für den Nachweis der Zahlung des Beitrages zur Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung und der Kraftfahrzeugsteuer (nachfolgend Nachweiskarte genannt) auszustellen, in die der Jahresbeitrag zur Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung, der Jahresbetrag der Kraftfahrzeugsteuer und der Jahresgesamtbetrag einzutragen sind. Davon ausgenommen sind die im § 6 Abs. 1 genannten Fahrzeuge. (2) Für Eintragungen in die Nachweiskarte sind ausschließlich die im § 1 genannten Organe und die Zulassungsstellen der Deutschen Volkspolizei berechtigt. (3) In die Nachweiskarte sind die als Zahlungsnachweis gemäß § 3 erworbenen Wertmarken einzukieben. (4) Die Geltungsdauer der Nachweiskarte wird durch die für die einzelnen Jahre vorgesehenen Markenfelder bestimmt. Die Fahrzeughalter sind verpflichtet, die Karten in den Monaten Oktober bis Dezember vor Ablauf des Jahres, mit dem die Geltungsdauer abläuft, bei der zuständigen Versicherungsanstalt zur Ausstellung einer neuen Karte vorzulegen. (5) Der Verlust der Nachweiskarte ist unverzüglich der Zulassungsstelle der Deutschen Volkspolizei und der zuständigen Versicherungsanstalt anzuzeigen. Eine Nachforderung des, Steuer- und Versicherungsbetrages in diesen Fällen erfolgt dann, wenn de Fahrzeughalter den Verlust nicht nachweisen oder glaubhaft machen kann. § 6 (1) Für Fahrzeuge, für die Beiträge zur Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung nicht erhoben werden oder für die Beiträge zur Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung auf der Grundlage von Globalversicherungen entrichtet werden, erhalten die Fahrzeughalter Bescheinigungskarten. (2) Die Bescheinigungskarte ist nicht übertragbar. Sie ist Bestandteil der Fahrzeugpapiere und Ist den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuzeigen. 5 7 (1) Bevor Kraftfahrzeuge oder Anhänger vorübergehend (Stillegung) oder endgültig (Außerbetrieb-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Erkenntnistheoretische und strafprozessuale Grundlagen der Beweisführung in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Liebewirth Meyer Grimmer: Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung.

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