Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 480

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 480 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 480); 480 Gesetzblatt Teil II Nr. 73 Ausgabetag: 28. Oktober 1961 Staatlichen Plankommission, dem Minister für Volksbildung und dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: I. Die Musikschule § 1 Rechtliche Stellung (1) Alle bisherigen Volksmusikschulen erhalten die Bezeichnung „Musikschule“ und fügen den Namen des Ortes hinzu, in dem die Hauptstelle ihren Sitz hat. (2) Die Musikschulen sind staatliche Schulen. Sie gliedern sich in Haupt- und Außenstellen. Jeder Haupt -und Außenstelle können Stützpunkte angeschlossen werden. (3) Die Musikschulen sind Einrichtungen der Räte der Kreise oder Stadtkreise, in deren Bereich sich die Hauptstelle befindet, unabhängig davon, ob Außenstellen oder Stützpunkte außerhalb des Bereiches dieses Kreises arbeiten. (4) Uber die Einrichtung neuer Haupt- und Außenstellen entscheiden die Räte der Bezirke, Abteilung Kultur, im Rahmen der im Volkswirtschaftsplan festgelegten Planzahlen und im Einvernehmen mit den betroffenen Räten der Kreise oder Stadtkreise, Abteilung Kultur. § 2 Aufgaben (1) Die Musikschulen haben die gesellschaftlich bedeutsame Aufgabe, musikalisch besonders interessierte und begabte Schüler der 10- und 12klassigen allgemein-bildenden polytechnischen Oberschulen und Werktätige in einer langfristigen systematischen Ausbildung zu hohen musikalischen Leistungen zu führen, sie im Geist des Sozialismus zu erziehen und zur aktiven schöpferischen Teilnahme am* kulturellen Leben der sozialistischen Gesellschaft zu befähigen. Dabei sind in zunehmendem Maße Schüler für die Instrumente der Sinfonie-und Tanzorchester sowie für Klavier und Gesang auszubilden. (2) Befähigte und interessierte Werktätige werden in der Musikschule zu Leitern von Chören, Instrumentalgruppen und Tanzkapellen aus- und weitergebildet. § 3 Arbeitsweise (1) Durch die Delegierung zum Besuch der Musikschule erhalten die Schüler einen gesellschaftlich wichtigen Auftrag. Die erfolgreiche Erfüllung dieses Auftrages setzt voraus, daß die Schüler den größten Teil ihrer Freizeit dem Musikunterricht und dem häuslichen Üben widmen. Während der Ausbildungszeit sollen die Schüler deshalb weitere nichtobligatorische Verpflichtungen nur übernehmen, wenn dadurch die Arbeit in der Oberschule bzw. im Beruf, die Teilnahme am Leben der sozialistischen Kinder- und Jugendorganisationen und die musikalische Ausbildung nicht beeinträchtigt werden. (2) Bei der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen stützen sich die Musikschulen auf die durch die Bildung und Erziehung in den Kindergärten und Oberschulen hereits vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Ff"§ **mvciten. Sie arbeiten eng mit den Oberschulen, den Leitungen der Pionierorganisation „Emst Thälmann“ bzw. der Freien Deutschen Jugend zusammen und wenden die politischen, pädagogisch-methodischen und schulhygienischen Prinzipien der Oberschulen sinnvoll in ihrer Tätigkeit an. (3) Die Ausbildung von Werktätigen, insbesondere als Chor- und Instrumentalgruppenleiter, erfolgt in Übereinstimmung und Zusammenarbeit mit den Kreiskabinetten für Kulturarbeit und den Massenorganisationen. Nach Weisungen der Räte der Kreise bzw. Stadtkreise, Abteilung Kultur, übernehmen die Musikschulen die instrumentale Ausbildung von Lehrern der Oberschulen, Arbeitsgemeinschaftsleitern, Pionierleitern und Vor-Schulerziehern. (4) Alle Schüler der Musikschulen sind so zu erziehen, daß sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv an der Kulturarbeit der Oberschulen (unterrichtliche und außerunterrichtliche Tätigkeit), der Pioniergruppen, der FDJ, der Betriebe, der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften oder der Wohngebiete teilnehmen, in Veranstaltungen der Schulen, der Volkskunstgruppen und in Volkskunstwettbewerben mitwirken und somit ihre in den Musikschulen erworbenen Fähigkeiten gesellschaftlich nutzbar machen. (5) Die talentiertesten Schüler sind so auszubilden und zu erziehen, daß sie nach Abschluß der Ausbildung bereit und fähig sind, das Studium als Berufsmusiker oder Musikerzieher aufzunehmen. (6) Die Direktoren der Musikschulen unterstützen Lehrkräfte und fortgeschrittene Schüler, die außerhalb des Unterrichts selbst Volkskunstgruppen und Arbeitsgemeinschaften der allgemeinbildenden Schulen leiten oder betreuen. § 4 Auswahl der Schüler (1) DerHauptweg zum Besuch der Musikschulen ist die Delegierung durch Schulen, Betriebe, LPG und gesellschaftliche Organisationen und Einrichtungen. In ständigem engem Zusammenwirken mit diesen Einrichtungen und Organisationen ermitteln die Musikschulen geeignete und förderungswürdige Talente und legen gemeinsam Maßnahmen für ihre Entwicklung fest. Daneben werden auch Bewerber ohne Delegierung aufgenommen. (2) Die Direktoren und Lehrkräfte der Oberschulen sind verpflichtet, die Arbeit der Musikschulen zu unterstützen. Die Direktoren delegieren geeignete Schüler und sichern für die delegierten Schüler die Voraussetzungen zur Erfüllung der Aufgaben in der Musikschule. (3) Die Lehrkräfte der Musikschulen sind verpflichtet, ständigen Kontakt mit den Klassenleitern der Oberschulen zu halten und notwendige pädagogische Maßnahmen bei der Bildung und Erziehung ihrer Schüler gemeinsam festzulegen. (4) Die Musikschulen sind verpflichtet, ständige Verbindung mit den Betriebsgewerkschaftsleitungen der Betriebe und Einrichtungen zu halten, die Werktätige zum Besuch der Musikschule delegiert haben. (5) Wettbewerbe, Leistungsvergleiche, Treffen junger Talente und andere wichtige Veranstaltungen des künstlerischen Volksschaffens sind von den Lehrkräften der Musikschulen aktiv zu unterstützen und für die Gewinnung von Schülern zu nutzen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ist die reale Einschätzung des Leiters über Aufgaben, Ziele und Probleme, die mit dem jeweiligen Ermittlungsverfahren in Verbindung stehen. Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der Sicherheit der Rechte Verhafteter macht es sich erforderlich, eine für alle Diensteinheiten der Linie einheitlich geltende Effektenordnunq zu erlassen.

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