Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 475

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 475 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 475); i f föuiui Tur nmrsent der Deutschen Demokratischen Republik Teil II 1961 Berlin, den 23. Oktober 1961 Nr. 72 Tag Inhalt Seite 28. 9.61 Verordnung über die Pflege und den Schute der Denkmale 475 28.9. 61 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Pflege und den Schutz der Denkmale 477 28. 9.61 Anordnung über das Statut des Instituts für Denkmalpflege 477 Verordnung über die Pflege und den Schute der Denkmale. Vom 28. September 1961 Die Denkmale gehören zum kulturellen Erbe der Nation. Sie sind fester Bestandteil der von der sozialistischen Gesellschaft bewahrten materiellen, architektonischen und künstlerischen Kultur vergangener Epochen. Ihre Erhaltung, Pflege, ordnungsgemäße Verwaltung, zweckdienliche Verwendung und Erschließung für die Bevölkerung im Zusammenhang mit den Erfordernissen der sozialistischen Gesellschaft entspricht dem Wesen und den Aufgaben des Arbeiter-und-Bauern-Staates. Angesichts der jahrzehntelangen Vernachlässigung der Denkmale in der kapitalistischen Vergangenheit und der schweren Kriegszerstörungen hat die Denkmalpflege seit der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik bedeutende Sicherungs- und Wiederaufbauarbeiten an international bekannten und auch an vielen Hunderten von kleinen Denkmalen durchgeführt. Eine große Anzahl von Bauwerken wurde einer sinnvollen gesellschaftlichen Nutzung als Dorfzentren, Schulen, Erholungs- und Altersheimen, Kulturhäusern oder Museen zugeführt. Zur weiteren Entwicklung der Pflege und des Schutzes der Denkmale wird folgendes verordnet: §1 Staatlicher Schutz (1) Alle Denkmale im Sinne dieser Verordnung (§ 2) stehen als kultureller Besitz der Nation unter staatlichem Schutz. (2) Die zentralen und örtlichen staatlichen Organe, die volkseigenen Betriebe und die staatlichen Einrichtungen sind verpflichtet, den Schutz der Denkmale unabhängig von ihrer früheren oder gegenwärtigen Bestimmung zu gewährleisten. Die Bevölkerung wird aufgerufen, hierbei die staatlichen Organe zu unterstützen; §2 Gegenstand des Schutzes (Denkmalbegriff) (1) Denkmale sind solche Werke der Baukunst und des Städtebaus, der bildenden Kunst und des Kunsthandwerks, der Gartenkunst und der Technik, deren Erhaltung wegen ihrer künstlerischen, geschichtlichen oder wissenschaftlichen Bedeutung im Interesse von Staat und Gesellschaft liegt. (2) Denkmale im Sinne des Abs. 1 sind insbesondere: a) nationale Gedenkstätten und andere Stätten, die zu bedeutenden Ereignissen oder Persönlichkeiten der Geschichte, besonders auch der Geschichte der Arbeiterbewegung, in Beziehung stehen; b) Bauwerke, auch Ruinen, in ihrer äußeren und inneren Gestalt sowie einzelne Teile von ihnen, wie Tore, Erker, Innenräume und Ausstattungen, Treppenanlagen oder Decken; c) Stadtanlagen, Orts-, Straßen- und Platzbilder, desgleichen stadtgeschichtlich bedeutsame Anlagen, wie Stadtumwehrungen, Burganlagen, charakteristische alte Dorf- und Gehöftanlagen und Verkehrswege, Standbilder, Postmeilensäulen, Grenzsteine und ähnliches; d) Gärten, Parkanlagen, Friedhöfe; e) Werke und Sammlungen der Malerei, Plastik, Grafik. des Kunsthandwerks und des Musikinstrumentenbaus; f) technische Anlagen, Maschinen und Gerätschaften. §3 Umgebungsschutz Der Schutz ortsfester Denkmale erstrecht sich auch auf ihre Umgebung, soweit sie für die Eigenart und die Wirkung des Denkmals von Bedeutung ist. 14 Erhaltungspfiicht x (1) Zur Erhaltung und Pflege eines Denkmals ist der Rechtsträger, Eigentümer oder Verfügungsberechtigte verpflichtet. Er hat das Denkmal nach Möglichkeit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. (2) Bei der Ausübung der Pflichten nach Abs. 1 werden die Rechtsträger, Eigentümer oder Verfügungsberechtigten von den zuständigen staatlichen Organen angeleitet und unterstützt. Diese können ihnen auch Auflagen zur Erfüllung ihrer Pflichten erteilen. 55 Veränderungen (1) Maßnahmen, durch die Denkmale verändert, beseitigt oder im Standort geändert werden sollen, sowie die Planung und Durchführung baulicher Maßnahmen j in der Umgebung ortsfester Denkmale, die deren Be-I Stand oder Wirkung verändern oder beeinträchtigen, be-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung behandelt, deren konsequente und zielstrebige Wahrnehmung wesentlich dazu beitragen muß, eine noch höhere Qualität der Arbeit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Staatssicherheit . Sie stellt an die entscheidungsbefugten Leiter im Staatssicherheit sowie an die an der Entscheidungsvorbereitung beteiligten Diensteinhei ten und Mitarbeiter hohe Anforderungen. Für die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

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