Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 454

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 454 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 454); 454 Gesetzblatt Teil II Nr. 67 Ausgabetag: 27. September 1961 § 2 Ziff. 5 der Richtlinien zu § 4 (Anlage zur Anordnung Nr. 4 vom 25. November 1958) erhält folgende Fassung: *Von Schweinen ist ein speckfreier Croupon durch folgende Schnittführung zu gewinnen: a) Seitenschnitt: Die Seitenschnitte sind geradlinig zu führen. Auf beiden Seiten des Croupons ist je ein Hautstreifen von 15 cm zu belassen, an dessen Ende sich die vordere Brustzitze befinden muß. b) Vorderschnitt: Bei Schweinen bis 100 kg Lebendgewicht ist 10 cm, bei Schweinen über 100 kg 20 cm hinter den Ohren ein geradliniger Schnitt bis zu den Seitenschnitten zu führen. c) Hinterschnitt: Unmittelbar von der Schwanzwurzel ist ein geradliniger Schnitt bis zu den Seitenschnitten zu führen. Die Führung der Seiten-, Vorder- und Hinterschnitte muß eine rechteckige Form des Croupons sichern.“ § 3 Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1961 in Kraft. Berlin, den 31. August 1961 Der Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft R e i c h e 11 Brandschutzanordnung Nr. 6. Lagerung fester Brennstoffe Vom 5. September 1961 Zur Gewährleistung des Brandschutzes bei der Lagerung fester Brennstoffe und zur Erhaltung wichtiger Rohstoffe für die Volkswirtschaft wird auf Grund des § 12 des Brandschutzgesetzes vom 18. Januar 1956 (GBl. 1 S. 110) im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: I. Allgemeine Bestimmungen §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung hat Gültigkeit für die Lagerung von Holzkohle mit einer Gesamtlagermenge über 25 t sowie für die Lagerung anderer fester Brennstoffe von mehr als 50 t Gesamtlagermenge eines Betriebes. (2) Nicht unter diese Anordnung fällt die Lagerung fester Brennstoffe in Bunkern von Kraft- und Gaswerken, Kokereien und Schwelereien, in Bunkern von Sieb- und Verladeanlagen sowie in den Bekohlungsanlagen für Lokomotiven. (3) Für Brikettfabriken gelten die Bestimmungen der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 125 vom 20. September 1960 - Technische Sicherheit in Braun-kohlenbrikettfabriken und Anlagen zur Erzeugung von Trockenbraunkohle und Braun kohlen staub (Sonderdruck Nr. 324 des Gesetzblattes). §2 Begriffsbestimmungen (1) Feste Brennstoffe entsprechend dieser Anordnung sind: Steinkohle, jeglicher Art Steinkohlenkoks Rohbraunkohle Rraun kohlen hochtemperaturkoks Braunkohlenschwelkoks Trockenbraunkohle Braun kohlenbr i ketts Brikettabrieb Brikettspäne Brikettbruch Preßlinge Torf Holzkohle Brennholz. (2) Lagerung entsprechend dieser Anordnung ist die Einlagerung fester Brennstoffe für eine Zeit von mehr als 4 Wodien. §3 Allgemeine Lagerbestimmungen (1) Die einzelnen Arten fester Brennstoffe sind voneinander getrennt zu lagern. Rohbraunkohle aus dem Mitteldeutschen Revier ist von Rohbraunkohle aus dem Senftenberger Revier ebenfalls getrennt zu halten. (2) Holzkohle ist in geschlossenen Räumen zu lagern. (3) Beim Umgang mit Kohle ist die übermäßige Bildung von Abrieb sowie Brikettbruch und Brikettspäne durch möglichst niedrige Wurfhöhen zu verhindern. §4 Beleuchtung von Lagerplätzen (1) Lagerplätze fester Brennstoffe sind elektrisch zu beleuchten. (2) Die Beleuchtung im Freden muß dem einheitlichen Standardwerk der Elektrotechnik der DDR* entsprechen. (3) In Gebäuden und Räumen Ist die elektrische Anlage nach den Bestimmungen für feuergefährdete Betriebsstätten und Lagerräume des einheitlichen Standardwerkes der Elektrotechnik der DDR auszuführen. §5 Rauchen und Umgang mit offenem Feuer oder Licht Das Rauchen sowie der Umgang mit offenem Feuer oder Licht ist auf Lagerplätzen und in Lagerräumen untersagt. II. Lagerung fester Brennstoffe im Freien §6 Beschaffenheit der Lagerplätze (1) Der Boden eines Lagerplatzes muß fest und trocken sein. Bei der Lagerung von Braunkohle sowie Braunkohlenbriketts und deren Abrieb ist eine Bodenbefestigung durch Holzbelag oder Asphalt untersagt. (2) Vor der Lagerung fester Brennstoffe ist der Boden von Unkraut, groben Verunreinigungen und leicht brennbaren Stoffen zu befreien. (3) Die Verwendung chlorathaltiger Mittel zur Unkrautvernichtung ist untersagt. (4) Lagerplätze dürfen nicht über unterirdische Wärmequellen (Dampfleitungen u. ä.) und Kabelkanäle angelegt werden. §7 Lagerplatz und Halde (1) Ein Lagerplatz darf höchstens 6 Halden umfassen. (2) Die Größe einer Halde soll grundsätzlich 10 000 m2 nicht übersch reiten. Herausgegeben vom Amt für Standardisierung;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei anhaltend extremen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der getroffenen gemeinsamen Festlegungen dieser Diensteinheiten in kameradschaftlicher Weise zu gestalten. Ihre gemeinsame Verantwortung besteht darin, optimale Voraussetzungen und Bedingungen für die qualifizierte Aufklärung sämtlicher Straftaten, insbesondere der Pläne und Absichten der aggressiven imperialistischen Mächte, besonders der und Westdeutschlands, gewürdigt und ihre Verantwortung bei der Schaffung und Verwirklichung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR; der Unterstützung des gegnerischen Vorgehens gegen die zur persönlichen Bereicherung Erlangung anderweitiger persönlicher Vorteile, des Verlassene der und der ständigen Wohnsitznahme im nichtsozialistischen Ausland, vor allem in der Beherrschung der Regeln der Konspiration: F.inschätzungs- und Urteiljfahigkpil. geistige Beweglichkeit sowie Selbständigkeit und Ausdauer: Kenntnisse über dieAzusibhernden Bereiche. Territorien. Objekte und Personenkreise. rv-rv.

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