Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 442

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 442 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 442); 442 Gesetzblatt Teil II Nr. 66 Ausgabetag: 20. September 1961 (2) In der Nähe des Füllstriches muß der durch diesen begrenzte Rauminhalt nach Litermaß sowie ein Herstellerkennzeichen angegeben sein. (3) Füllstrich, Inhaltsangabe und Herstellerkennzeichen müssen dauerhaft und leicht erkennbar angebracht sein. § 3 Fehlergrenzen der Schankgefäße Der durch den Füllstrich begrenzte Rauminhalt darf a) bei Schankgefäßen mit einem Sollinhalt unter 0,1 1 höchstens V20 b) bei Schankgefäßen mit einem Sollinhalt von 0,1 1 und darüber höchstens V30 c) bei Schankgefäßen mit verengtem Hals ' und bei Flaschenkannen höchstens V'.o kleiner oder größer sein als der angegebene Rauminhalt. ~ § 4 Kennzeichnung der Getränkeflaschen (1) Die im Inland hergestellten oder ungefüllt aus anderen Staaten eingeführten Getränkeflaschen müssen mit einer Bezeichnung des Rauminhalts (Nenninhalts) nach Litermaß und mit einem Herstellerkennzeichen versehen sein. (2) Die Kennzeichnung muß außen am Flaschenboden oder auf dem Zylindermantel in der Nähe des Bodens dauerhaft und leicht erkennbar angebracht sein. (3) Flaschen mit einem Rauminhalt bis zu 0,125 1 und von mehr als 5 1 brauchen nicht mit der im Abs. 1 angegebenen Kennzeichnung versehen zu sein. (4) Von den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 kann das zuständige zentrale Staatsorgan im Einvernehmen mit dem DAM Ausnahmen zulassen. § 5 Fehlergrenzen der Getränkeflaschen (1) Getränke flaschen mit dem in untenstehender Spalte ,1 angegebenen Nenninhalt müssen den in Spalte 2 genannten „Inhalt gestrichen voll“ aufweisen. Der tatsächliche Rauminhalt darf vom „Inhalt gestrichen voll“ höchstens um die in Spalte 3 angegebenen Fehlergrenzen abweichen. 12 3 Nenninhalt Inhalt gestrichen voll Fehlergrenzen 5 1 5,15 1 100 cm8 3 1 3,09 1 60 cm3 2 1 2,06 1 40 cm3 1,5 1 1,54 1 30 cm3 1 1 1,03 1 20 cm3 0,75 1 0,78 1 20 cm3 0,7 1 0,73 1 20 cm3 0,5 1 0,52 1 (0,55 1) 15 cm3 0,375 1 0,4 1 15 cm3 0,35 1 0,37 1 15 cm3 0,33 1 0,35 1 15 cm3 0,25 1 0,265 1 (0,28 1) 10 cm3 0,2 1 0,215 1 (0,23 1) 10 cm3 (2) Die in Spalte 2 in Klammern angegebenen Werte sind für Flaschen für Milch, Sahnedauerwaren und Sauermilcharten zulässig. § 6 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. September 1961 in Kraft. Berlin, den 15. August 1961 Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik . I. V.: Dr. Mittag Stellvertreter des Vorsitzenden und Sekretär Anordnung über das Statut des Deutschen Amtes für Meßwesen. Vom 15. August 1961 Auf Grund des § 7 der Verordnung vom 18. Mai 1961 über das Meßwesen (GBl. II S. 191) wird dem Deutschen Amt für Meßwesen.das nachfolgende Statut gegeben: § 1 Rechtliche Stellung, Sitz und Finanzierung (1) Das Deutsche Amt für Meßwesen ist das zentrale staatliche Organ der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Meßwesens. Es untersteht dem Volkswirtschaftsrat der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Das Deutsche Amt für Meßwesen ist juristische Person und Haushaltsorganisation. Sein Sitz ist Berlin. § 2 Aufgaben (1) Das Deutsche Amt für Meßwesen hat die Einheitlichkeit im gesamten Meßwesen zu sichern und für die Richtigkeit der Meßgeräte zu sorgen. (2) Das Deutsche Amt für Meßwesen hat folgende wissenschaftlich-technische Aufgaben: a) Erarbeitung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der physikalischen und der technischen Maßeinheiten und ihre Weitergabe an Forschung und Technik der DDR; b) Aufbewahrung der Urnormale der DDR; c) Sicherung der Maßeinheiten durch internationale Vergleichsmessungen mit den entsprechenden Staatsinstituten; d) wissenschaftliche Weiterentwicklung des gesamten Meßwesens einschließlich der meßtechnischen Grundlage der Regelungstechnik; e) letztinstanzliche Beurteilung der Richtigkeit von Meßmethoden und Meßwerten; f) wissenschaftliche und technische Beratung in Fragen des Meßwesens und der Meßgeräteentwicklung; g) aktive Mitarbeit bei der Standardisierung, Typenbereinigung und Gütesicherung auf dem Gebiet der Meßtechnik.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Zusammenhänge, aus denen sich die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit ür die Sicherung des persönli-. ohen Eigentums inhaftierter Personen ahleitet. Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten muß optimal geeignet sein, die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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