Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 431

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 431 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 431); Gesetzblatt Teil II Nr. 64 Ausgabetag: 15. September 1961 431 Eigenschaften zu treffen, in die insbesondere auch Bestimmungen darüber aufzunehmen sind, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise die Milch auf Menge und Beschaffenheit zu prüfen ist sowie unter welchen Bedingungen Gewährleistungsforderungen geltend gemacht werden können. (2) Gleichzeitig tritt die Preisanordnung Nr. 1878 vor.) 29. März 1960 - Milch mit zugesicherten Eigenschaften (Sonderdruck Nr. P 1582 des Gesetzblattes) außer Kraft. Berlin, den 21. August 1961 (3) In die Lieferung vom Erzeugerbetrieb zum Abnehmer darf weder eine Molkerei noch ein Handelsorgan eingeschaltet sein. (4) Die Vereinbarungen über die Lieferung von Milch mit zugesicherten Eigenschaften ist vom zuständigen Rat des Kreises - Kreistierarzt zu bestätigen. § 5 (1) Diese Preisanordnung tritt am 1. Oktober 1361 in Kraft. Die Regierungskommission für Preise beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Vorsitzende I. V.: Sandig Erster Stellvertreter des Ministers der Finanzen Der Minister für Landwirtschaft, Erfassung um7 Forstwirtschaft R e i c h e 11 Anordnung Nr. 25* zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 5. September 1961 Zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) vom 8. September 1938 (RGBl. II S. 663) wird folgendes angeordnet: § 1 § 3 Abs. 1 Buchst, a erhält folgende Fassung: „den gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen der Eisenbahn entsprochen wird,“ § 2 § 38 Abs. 1 zweiter Satz erhält folgende Fassung: „Er trägt alle Folgen, die daraus entstehen, daß sie unrichtig, ungenau, unvollständig oder unzulässig sind oder nicht an der vorgeschriebenen Stelle eingetragen werden.“ § 3 § 46 Abs. 2 letzter Satz erhält folgende Fassung: „Bei Überschreitung der Entladefrist ist die Eisenbahn berechtigt, Wagenstandgeld zu erheben.“ Die Fußanmerkung zu „Wagenstandgeld“ wird gestrichen. § 4 Die Fußanmerkung zur Überschrift des § 48 wird ge- § 56 Abs. 1 Buchst, c erhält folgende Fassung: „Name, Wohnort und bei Stückgut in jedem Falle, bei Wagenladungen nur soweit erforderlich Wohnung oder Geschäftsstelle des Empfängers; Drahtanschrift und Fernsprechnummer können beigefügt werden. Als Empfänger darf nur eine Einzelperson, Firma, juristische Person oder Dienststelle angegeben werden. Anschriften, die den Namen des Empfängers nicht bezeichnen, wie ,an Order von 1 oder ,an den Inhaber des FrachtbriefdoDpels*, sind unzulässig;“ * Anordnung Nr. 24 (GBl. II S. 113) § 6 § 57 Abs. 1 zweiter Satz erhält folgende Fassung: „Er trägt alle Folgen, die daraus entstehen, daß sic unrichtig, ungenau, unvollständig oder unzulässig sind oder nicht an der vorgeschriebenen Stelle eingetragen werden.“ § 7 (1) Die Überschrift des § 63 erhält folgende Fuß anmerkung: „Die Bestimmungen über die Bestellung, Vor ankündigung und Bereitstellung von Wagen sowie die Ladefristen und das Wagenstandgeld gelten nui soweit die Transportverordnung (TVO) von 24. August 1961 (GBl. II S. 365) keine Anwendunr findet.“ (2) § 63 Abs. 7a und 7b werden durch folgende: Abs. 7 ersetzt: „Die Befreiung von der Verpflichtung zur Beladun: bei Dunkelheit für bestimmte Güter wird durch Aus hang bekanntgemacht.“ § 8 § 66 Abs. 1 erhält folgende Fußanmerkung: „Diese Bestimmung gilt nur, soweit die Transpor Verordnung (TVO) vom 24. August 1961 keine An Wendung findet.“ (1) § 73 Abs. 5 zweiter Satz erhält folgende Fassung „Nach Ablauf dieser Frist wenn der Absend das Beförderungshindernis verschuldet hat, sofo: nach Eintritt desselben ist Lagergeld oder Wagen Standgeld verwirkt.“ (2) § 73 Abs. 7 erhält folgende Fassung: „Tritt das Beförderungshindernis ein, nachdem de Frachtvertrag nach § 72 Abs. 2 vom Empfänger gc ändert wurde, so hat die Eisenbahn diesen statt de. Absenders zu benachrichtigen. Die Bestimmungen dei Absätze 1, 2, 2 b, 5, 5 a und 6 gelten entsprechend Der Empfänger ist nicht verpflichtet, das Frachtbrief doppel vorzulegen. Er kann seine Anweisung ent-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit , hat der verantwortliche Vorführoffizier den Vorsitzenden des Gerichts in korrekter Form darauf aufmerksam zu machen. Im Weiteren ist so zu handeln, daß die Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit eingehalten werden. Über derartige Sachverhalte ist den Leitern der Abteilungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den verantwortlichen Vorführoffizieren Meldung zu erstatten.

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