Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 431

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 431 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 431); Gesetzblatt Teil II Nr. 64 Ausgabetag: 15. September 1961 431 Eigenschaften zu treffen, in die insbesondere auch Bestimmungen darüber aufzunehmen sind, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise die Milch auf Menge und Beschaffenheit zu prüfen ist sowie unter welchen Bedingungen Gewährleistungsforderungen geltend gemacht werden können. (2) Gleichzeitig tritt die Preisanordnung Nr. 1878 vor.) 29. März 1960 - Milch mit zugesicherten Eigenschaften (Sonderdruck Nr. P 1582 des Gesetzblattes) außer Kraft. Berlin, den 21. August 1961 (3) In die Lieferung vom Erzeugerbetrieb zum Abnehmer darf weder eine Molkerei noch ein Handelsorgan eingeschaltet sein. (4) Die Vereinbarungen über die Lieferung von Milch mit zugesicherten Eigenschaften ist vom zuständigen Rat des Kreises - Kreistierarzt zu bestätigen. § 5 (1) Diese Preisanordnung tritt am 1. Oktober 1361 in Kraft. Die Regierungskommission für Preise beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Vorsitzende I. V.: Sandig Erster Stellvertreter des Ministers der Finanzen Der Minister für Landwirtschaft, Erfassung um7 Forstwirtschaft R e i c h e 11 Anordnung Nr. 25* zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 5. September 1961 Zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) vom 8. September 1938 (RGBl. II S. 663) wird folgendes angeordnet: § 1 § 3 Abs. 1 Buchst, a erhält folgende Fassung: „den gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen der Eisenbahn entsprochen wird,“ § 2 § 38 Abs. 1 zweiter Satz erhält folgende Fassung: „Er trägt alle Folgen, die daraus entstehen, daß sie unrichtig, ungenau, unvollständig oder unzulässig sind oder nicht an der vorgeschriebenen Stelle eingetragen werden.“ § 3 § 46 Abs. 2 letzter Satz erhält folgende Fassung: „Bei Überschreitung der Entladefrist ist die Eisenbahn berechtigt, Wagenstandgeld zu erheben.“ Die Fußanmerkung zu „Wagenstandgeld“ wird gestrichen. § 4 Die Fußanmerkung zur Überschrift des § 48 wird ge- § 56 Abs. 1 Buchst, c erhält folgende Fassung: „Name, Wohnort und bei Stückgut in jedem Falle, bei Wagenladungen nur soweit erforderlich Wohnung oder Geschäftsstelle des Empfängers; Drahtanschrift und Fernsprechnummer können beigefügt werden. Als Empfänger darf nur eine Einzelperson, Firma, juristische Person oder Dienststelle angegeben werden. Anschriften, die den Namen des Empfängers nicht bezeichnen, wie ,an Order von 1 oder ,an den Inhaber des FrachtbriefdoDpels*, sind unzulässig;“ * Anordnung Nr. 24 (GBl. II S. 113) § 6 § 57 Abs. 1 zweiter Satz erhält folgende Fassung: „Er trägt alle Folgen, die daraus entstehen, daß sic unrichtig, ungenau, unvollständig oder unzulässig sind oder nicht an der vorgeschriebenen Stelle eingetragen werden.“ § 7 (1) Die Überschrift des § 63 erhält folgende Fuß anmerkung: „Die Bestimmungen über die Bestellung, Vor ankündigung und Bereitstellung von Wagen sowie die Ladefristen und das Wagenstandgeld gelten nui soweit die Transportverordnung (TVO) von 24. August 1961 (GBl. II S. 365) keine Anwendunr findet.“ (2) § 63 Abs. 7a und 7b werden durch folgende: Abs. 7 ersetzt: „Die Befreiung von der Verpflichtung zur Beladun: bei Dunkelheit für bestimmte Güter wird durch Aus hang bekanntgemacht.“ § 8 § 66 Abs. 1 erhält folgende Fußanmerkung: „Diese Bestimmung gilt nur, soweit die Transpor Verordnung (TVO) vom 24. August 1961 keine An Wendung findet.“ (1) § 73 Abs. 5 zweiter Satz erhält folgende Fassung „Nach Ablauf dieser Frist wenn der Absend das Beförderungshindernis verschuldet hat, sofo: nach Eintritt desselben ist Lagergeld oder Wagen Standgeld verwirkt.“ (2) § 73 Abs. 7 erhält folgende Fassung: „Tritt das Beförderungshindernis ein, nachdem de Frachtvertrag nach § 72 Abs. 2 vom Empfänger gc ändert wurde, so hat die Eisenbahn diesen statt de. Absenders zu benachrichtigen. Die Bestimmungen dei Absätze 1, 2, 2 b, 5, 5 a und 6 gelten entsprechend Der Empfänger ist nicht verpflichtet, das Frachtbrief doppel vorzulegen. Er kann seine Anweisung ent-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschafts-ordnung sowie die Art und Tiefe des Widerspruchs zu ihren sozialen Grundanforderungen. Sie kennzeichnet damit die Schwere des Angriffs auf die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

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