Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1961, Seite 430

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961, Seite 430 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, S. 430); 430 Gesetzblatt Teil II Nr. 64 Ausgabetag: 15. September 1961 § 3 Für die Preisliste 1 und 2 (Haushaltskühlschränke) gemäß § 2 der Preisanordnung Nr. 678 vom 4. Oktober 1956 tritt der § 4 außer Kraft. § 4 (1) Diese Preisanordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 1961 in Kraft und gilt für alle Lieferungen, die von diesem Zeitpunkt an erfolgen. (2) Gleichzeitig tritt die Preisanordnung Nr. 678/1 vom 15. Juli 1959 Anordnung über die Preise für Haushaltskühlschränke, Gewerbekühlschränke und gewerbliche Spezialkühlmöbel (Sonderdruck Nr. P 1078 des Gesetzblattes) außer Kraft. Berlin, den 23. August 1961 Die Regierungskommission für Preise beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Staatliche Plankommission Republik Abteilung Maschinenbau Der Vorsitzende I. V.: Sandig Pasold Erster Stellvertreter Leiter der Abteilung des Ministers der Finanzen Schwermaschinenbau Preisanordnung Nr. 1869/2*. Einzelhandelsspannen für die Lieferungen der Großhandelsgesellschaften an den Einzelhandel Vom 22. August 1961 * (1) Bei Lieferungen der Großhandelsgesellschaften (GHG) Lebensmittel, Obst und Gemüse an die Betriebe des sozialistischen Einzelhandels (HO, Konsumgenossenschaften) sind, unabhängig von den Festlegungen in den Preisanordnungen und Preisbewilligungen, für Warengruppen und einzelne Waren betriebsindividuelle Einzelhandelsrabatte bezogen auf den Einzelhandels- j Verkaufspreis zu gewähren. Ausgenommen hiervon sind die Warenlieferungen gemäß § 1 Abs. 3 und § 3. , (2) Die Methode zur Ermittlung, Kontrolle und Be- ! richtigung der betriebsindividuellen Rabattsätze wird durch eine gesonderte Anweisung des Ministeriums ! für Handel und Versorgung geregelt. (3) Für Warenlieferungen von Parfümerien, Kosme- \ tik und Drogistenbedarf der GHG Lebensmittel, Obst 1 und Gemüse an die Betriebe des sozialistischen Ein- j zelhandels (HO, Konsumgenossenschaften), die außer- j halb des Versorgungsbereiches für Lebensmittel, Obst und Gemüse, jedoch innerhalb des gleichen Bezirkes liegen, ist ein Rabattsatz in Höhe von 25 % vom Einzelhandelsverkaufspreis zu gewähren. I § 2 (1) Bei Lieferungen der GHG Lebensmittel, Obst und ; Gemüse an den Kommissionseinzelhandel, den priva- I ten Einzelhandel und sonstige Abnehmer sind die in I den Preisanordnungen und Preisbewilligungen festge- j legten Einzelhandelsspannen anzuwenden. Preisanordnung Nr. 1869 1 (GBl. I 1960 S. 442) (2) Bei Lieferungen von Waren der Sortimente Kartoffeln, Frischobst, Frischgemüse, Südfrüchte, durch die GHG Lebensmittel, Obst und Gemüse an den gesamten Einzelhandel und sonstige Abnehmer gelten die in den Preisanordnungen und Preisbewilligungen festgelegten Einzelhandelsspannen. § 4 Die Rechnungslegung der Produktionsbetriebe bleibt durch diese Preisanordnung unberührt. § 5 (1) Diese Preisanordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1961 in Kraft. (2) Gleichzeitig finden die Bestimmungen der Preisanordnung Nr. 1869 vom 28. März 1960 (GBl. I S. 238) für die Großhandelsgesellschaften Lebensmittel, Obst und Gemüse keine Anwendung mehr. Berlin, den 22. August 1961 Der Minister für Handel und Versorgung I. V.: Lorenz Preisanordnung Nr. 1878/1*. Milch mit zugesicherten Eigenschaften . Vom 21. August 1961 § 1 Für Milch mit zugesicherten Eigenschaften der Warennummer 119111 00 gelten die in dieser Preisanordnung festgesetzten Preise und Lieferbedingungen. Die Warennummer bezieht sich auf die 4. Auflage des Allgemeinen Warenverzeichnisses, Stand 1958. § 2 (1) Der Abgabepreis der Erzeugerbetricbe, die Milch mit zugesicherten Eigenschaften an Kliniken, Kinderheime und ähnliche Einrichtungen liefern, beträgt 0,88 DM je kg bei natürlichem Fettgehalt. (2) Der in Abs. 1 festgesetzte Preis gilt für alle Betriebe als Festpreis. (3) Für Milch mit zugesicherten Eigenschaften beträgt die Verbrauchsabgabe für alle Betriebe mit Ausnahme der volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe der Landwirtschaft in Anrechnung auf die Pflichtablieferung 0,45 DM je kg bei natürlichem Fettgehalt; für Milch im freien Verkauf wird eine Verbrauchsabgabe nicht erhoben. Die Produktionsabgabe beträgt für volkseigene und ihnen gleichgestellte Betriebe der Landwirtschaft 0,14 DM je kg bei natürlichem Fettgehalt. § 3 Der Preis gemäß § 2 Abs. 1 gilt für Milch mit zugesicherten Eigenschaften, die den gültigen Bestimmungen der TGL entspricht. § 4 (1) Der, Preis gemäß § 2 Abs. 1 versteht sich frei Hof des Abnehmers. (2) Lieferbetriebe und Abnehmer haben eine Vereinbarung über die Lieferung der Milch mit zu gesicherten ♦ Preisanordnung Nr. 1878 (Sonderdruck Nr. P 1582 des Gesetzblattes);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 83 vom 29. Dezember 1961 auf Seite 564. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠ 1961, Nr. 1-83 v. 9.1.-29.12.1961, S. 1-564).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit öre. Die Leiter der Diensteinheiten der Linie haben deshalb die Mitarbeiter rechtzeitig und vorbeugend auf diese möglichen Gefahrensituationen einzustellen und eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie verpflichtet, sich direkt an den Verursacher einer Gefahr oder Störung zu wenden. Diese aus dem Erfordernis der schnellen und unverzüglichen Beseitigung von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt gewahrt wird; daß die Untersuchungsprinzipien gewissenhaft durchgesetzt werden. Zur weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Referatsleiter - als eine wesentliche Voraussetzung, die notwendige höhere Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Erzielung st: vveiter zu sichern. Die Möglichkeiten der ungsarbeit zur Informationsos-winnunq über tisen-operativ bedeutsame Sachverhalte und Personen wurden unpassender ausgeschöpft.

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